Geschäftsbericht 2003/04 - Sonova
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2.3 Goodwill<br />
Die Aktiven und Passiven von neu erworbenen Konzerngesellschaften werden per Erwerbsdatum zum<br />
geschätzten Zeitwert neu bewertet. Die sich zwischen dem Kaufpreis und den neubewerteten Nettoaktiven der<br />
erworbenen Gesellschaft ergebende Differenz stellt den Goodwill dar. Goodwill wird aktiviert und linear über<br />
die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer, maximal 20 Jahre, abgeschrieben. Goodwill in Fremdwährungen<br />
wird zu Jahresendkursen umgerechnet.<br />
2.4 Fremdwährungen<br />
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken («CHF») dargestellt. Als funktionale Währung der Konzerngesellschaften<br />
wird die jeweilige lokale Währung verwendet.<br />
In den Konzerngesellschaften werden auf Fremdwährung lautende monetäre Aktiven und Passiven zum<br />
Umrechnungskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum Umrechnungskurs<br />
zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Sämtliche daraus resultierenden Wechselkursdifferenzen werden<br />
in der Erfolgsrechnung der Konzerngesellschaften verbucht und sind im Konzernerfolg enthalten.<br />
Wechselkursdifferenzen auf Konzerndarlehen, die als Teil der Nettoinvestition in eine ausländische Gesellschaft<br />
angesehen werden, sind im Eigenkapital enthalten.<br />
In der Konzernrechnung werden die Bilanzzahlen der ausländischen Konzerngesellschaften zu Jahresendkursen,<br />
die Erfolgszahlen zu Jahresdurchschnittskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Die sich daraus ergebenden<br />
Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral als ein separater Bestandteil des Eigenkapitals aufgenommen.<br />
Bei Veräusserung einer Konzerngesellschaft werden die damit verbundenen kumulierten Umrechnungsdifferenzen<br />
vom Eigenkapital umgebucht und mit dem Gewinn bzw. Verlust aus dem Verkauf in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
2.5 Bewertungsgrundsätze<br />
Flüssige Mittel<br />
Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Post- und Bankguthaben und Festgeldanlagen mit einer<br />
Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Rechnungsbetrag abzüglich einer<br />
bonitätsbedingten Wertberichtigung bilanziert. Eine Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen wird vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen<br />
Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigung entspricht dem Nominalwert<br />
abzüglich des realisierbaren Betrags basierend auf dem Barwert der erwarteten Zuflüsse.<br />
Warenvorräte<br />
Die eingekauften Rohstoffe, Fertigungsteile und Handelswaren werden zu Einstandspreisen (durchschnittlich<br />
gewichtete Kosten) oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert, die eigengefertigten Halb- und<br />
Fertigfabrikate zu Herstellkosten oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellkosten<br />
umfassen im Wesentlichen Einzelmaterial, Fertigungslöhne sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten.<br />
Sachanlagen<br />
Die Bewertung der Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Einrichtungen) erfolgt höchstens zu<br />
den Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die<br />
Abschreibungen werden linear über die geschätzte Lebensdauer der einzelnen Anlagegüter bzw. -kategorien<br />
vorgenommen. Die Lebensdauer beträgt für Gebäude 25–40 Jahre, für Produktionsanlagen, Maschinen,<br />
Einrichtungen und Fahrzeuge 3–10 Jahre. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.<br />
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