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Geschäftsbericht 2008 - Verallia

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SAINT-GOBAIN OBERLAND AG<br />

36<br />

GESCHÄFTSBERICHT <strong>2008</strong><br />

Vorstandsvergütung<br />

Die Mitglieder des Vorstandes der Saint-Gobain Oberland AG erhalten eine Vergütung,<br />

die wert- und leistungsorientiert ist. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen:<br />

einem fixen Teil, der sich entsprechend den marktüblichen Voraussetzungen nach<br />

per sönlicher Historie richtet, und einem variablen Teil, der aus einem vom Unter -<br />

nehmensergebnis und persönlichen Leistungen abhängigen Bonus, der sich am<br />

je weiligen Zielerreichungsgrad orientiert, besteht. Die Gesamthöhe wird jährlich über -<br />

prüft und mit der allgemeinen Geschäftsentwicklung abgeglichen. Außerdem erhalten<br />

die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im<br />

Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienst -<br />

wagennutzung bestehen. Als Vergütungsbestandteil sind diese Neben leistungen vom<br />

einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern<br />

prinzipiell in gleicher Weise zu.<br />

Für die Mitglieder des Vorstands besteht zudem eine Vermögenshaftpflicht ver sich e -<br />

rung (D&O-Versicherung), die in Abweichung von Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex keinen Selbstbehalt vorsieht. Die Vorstände haben ferner einen<br />

Anspruch auf Ruhegeld, sofern der Dienstvertrag beendet ist, das 65. Lebensjahr vollendet<br />

wurde und die gesetzliche Rente bezogen wird oder Erwerbsunfähigkeit eintritt.<br />

Neben den von Saint-Gobain Oberland gewährten Vergütungsbestandteilen partizipieren<br />

die Mitglieder des Vorstands an den Aktienoptionsplänen der Compagnie de<br />

Saint-Gobain S.A.<br />

Die Gesamthöhe der Bezüge des Vorstands ist im Anhang und Konzernanhang dar -<br />

gestellt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31. Mai 2006 beschlossen,<br />

dass die Nennung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Anhang zum<br />

Jahresabschluss nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. A Satz 5 bis 9 HGB sowie entsprechend im<br />

Konzernabschluss gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. A Satz 5 bis 9 HGB für den Zeitraum<br />

von fünf Jahren ab Fassung des Beschlusses unterbleibt.<br />

Aufsichtsratsvergütung<br />

Die Vergütungsstruktur der Aufsichtsräte hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht<br />

geändert. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats Rechnung und ist in der Satzung geregelt. Über die Vergütungshöhe<br />

beschließt die Hauptversammlung, dies ist zuletzt am 24. Juni 1999 erfolgt.<br />

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer<br />

ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer nach Ablauf des<br />

Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 7.700 Euro pro Jahr. Gemäß den Empfeh -<br />

lungen des Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni <strong>2008</strong> wurden die<br />

Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und die seines Stellvertreters bei der Berech -<br />

nung der Vergütung berücksichtigt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten<br />

jeweils 14.900 Euro pro Jahr.<br />

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäfts -<br />

jahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

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