Geschäftsbericht 2008 - Verallia
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SAINT-GOBAIN OBERLAND AG<br />
36<br />
GESCHÄFTSBERICHT <strong>2008</strong><br />
Vorstandsvergütung<br />
Die Mitglieder des Vorstandes der Saint-Gobain Oberland AG erhalten eine Vergütung,<br />
die wert- und leistungsorientiert ist. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen:<br />
einem fixen Teil, der sich entsprechend den marktüblichen Voraussetzungen nach<br />
per sönlicher Historie richtet, und einem variablen Teil, der aus einem vom Unter -<br />
nehmensergebnis und persönlichen Leistungen abhängigen Bonus, der sich am<br />
je weiligen Zielerreichungsgrad orientiert, besteht. Die Gesamthöhe wird jährlich über -<br />
prüft und mit der allgemeinen Geschäftsentwicklung abgeglichen. Außerdem erhalten<br />
die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im<br />
Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienst -<br />
wagennutzung bestehen. Als Vergütungsbestandteil sind diese Neben leistungen vom<br />
einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern<br />
prinzipiell in gleicher Weise zu.<br />
Für die Mitglieder des Vorstands besteht zudem eine Vermögenshaftpflicht ver sich e -<br />
rung (D&O-Versicherung), die in Abweichung von Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex keinen Selbstbehalt vorsieht. Die Vorstände haben ferner einen<br />
Anspruch auf Ruhegeld, sofern der Dienstvertrag beendet ist, das 65. Lebensjahr vollendet<br />
wurde und die gesetzliche Rente bezogen wird oder Erwerbsunfähigkeit eintritt.<br />
Neben den von Saint-Gobain Oberland gewährten Vergütungsbestandteilen partizipieren<br />
die Mitglieder des Vorstands an den Aktienoptionsplänen der Compagnie de<br />
Saint-Gobain S.A.<br />
Die Gesamthöhe der Bezüge des Vorstands ist im Anhang und Konzernanhang dar -<br />
gestellt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31. Mai 2006 beschlossen,<br />
dass die Nennung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Anhang zum<br />
Jahresabschluss nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. A Satz 5 bis 9 HGB sowie entsprechend im<br />
Konzernabschluss gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. A Satz 5 bis 9 HGB für den Zeitraum<br />
von fünf Jahren ab Fassung des Beschlusses unterbleibt.<br />
Aufsichtsratsvergütung<br />
Die Vergütungsstruktur der Aufsichtsräte hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht<br />
geändert. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats Rechnung und ist in der Satzung geregelt. Über die Vergütungshöhe<br />
beschließt die Hauptversammlung, dies ist zuletzt am 24. Juni 1999 erfolgt.<br />
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer<br />
ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer nach Ablauf des<br />
Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 7.700 Euro pro Jahr. Gemäß den Empfeh -<br />
lungen des Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni <strong>2008</strong> wurden die<br />
Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und die seines Stellvertreters bei der Berech -<br />
nung der Vergütung berücksichtigt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten<br />
jeweils 14.900 Euro pro Jahr.<br />
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäfts -<br />
jahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.