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G Leitlinien Polizeiliche Kriminalprävention G Leitlinien Polizeiliche Kriminalprävention<br />
Kriminalprävention ist Aufgabe aller Polizeibeamtinnen und -beamten und<br />
muss selbstverständlicher Bestandteil polizeilichen Alltagshan<strong>de</strong>lns sein.<br />
Bürgernahe Polizeiarbeit ist Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen<br />
Bevölkerung und Polizei und damit unverzichtbare Voraussetzung für wirksame<br />
Kriminalprävention.<br />
2.3 Eigenständige Präventionsmaßnahmen <strong>de</strong>r Polizei<br />
Zu <strong>de</strong>n eigenständig durch die Polizei wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Präventionsaufgaben gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />
● Erstellung von Kriminalitätslagebil<strong>de</strong>rn,<br />
● lageangepasste Präsenz,<br />
● sicherungstechnische Beratung,<br />
● verhaltensorientierte Beratung,<br />
● präventive Öffentlichkeitsarbeit,<br />
● Umsetzung bun<strong>de</strong>sweiter Schwerpunktprogramme (ProPK).<br />
Diese sind im Wesentlichen auf die Reduzierung von Tatgelegenheiten ausgerichtet.<br />
Sie können Kriminalität verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in ihren Folgen gering<br />
halten, jedoch nicht tiefer liegen<strong>de</strong> Ursachen von individuellen o<strong>de</strong>r gesellschaftlichen<br />
Defiziten beseitigen. Auf Bereiche wie Erziehung, Wohnsituation,<br />
örtliche Infrastruktur und Freizeitverhalten kann die Polizei allenfalls<br />
mittelbar Einfluss nehmen.<br />
Aus <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>s Strafverfolgungsauftrags ergeben sich ebenfalls<br />
general- und spezialpräventive Wirkungen.<br />
2.4 Mitwirkung an Präventionsmaßnahmen an<strong>de</strong>rer Verantwortungsträger<br />
Mitwirkung an übergreifen<strong>de</strong>n Präventionsmaßnahmen be<strong>de</strong>utet für die<br />
Polizei nicht die Übernahme kriminalpräventiver Aufgaben an<strong>de</strong>rer Verantwortungsträger,<br />
son<strong>de</strong>rn vor allem die Pflicht, an<strong>de</strong>re Verantwortliche aktiv<br />
auf kriminalitätsrelevante Probleme hinzuweisen, die zur Problemlösung<br />
benötigten polizeilichen Informationen bereitzustellen und auf gemeinsame<br />
Präventionsmaßnahmen hinzuwirken.<br />
Im Rahmen kommunaler Kriminalprävention kommen <strong>de</strong>r Polizei insbeson<strong>de</strong>re<br />
folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu:<br />
● Frühwarnfunktion für kriminalitätsrelevante Entwicklungen,<br />
● Erstellung von Sicherheitsanalysen und örtlichen Kriminalitätslagebil<strong>de</strong>rn<br />
unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten,<br />
● Empfehlung von aus Sicht <strong>de</strong>r Polizei geeigneten Präventionsmöglichkeiten,<br />
● Mitwirkung an <strong>de</strong>r Erarbeitung und Umsetzung von örtlichen Präventionskonzepten,<br />
● Abstimmung ihrer originären polizeilichen Präventionsaktivitäten mit<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r kommunalen Kriminalprävention.<br />
2.5. Kriminalpräventive Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit muss auch unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />
kriminalpräventiver Wirkung erfolgen und hat aktiv ihren Beitrag zur<br />
Stärkung <strong>de</strong>s Sicherheitsgefühls und För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Präventionsgedankens<br />
in <strong>de</strong>r Bevölkerung zu leisten.<br />
Län<strong>de</strong>rübergreifend einheitliche kriminalpräventive Öffentlichkeitsarbeit<br />
betreibt und gewährleistet das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ProPK)”.<br />
Das ProPK unterstützt die polizeiliche Aufgabenerledigung durch<br />
Bereitstellung von Medien und Konzepten sowohl bei <strong>de</strong>r klassischen<br />
Beratungs- und Vorbeugungsarbeit als auch im Rahmen <strong>de</strong>r Mitwirkung an<br />
übergreifend angelegten Präventionsmaßnahmen.<br />
2.6. Rahmenbedingungen für erfolgreiche polizeiliche Kriminalprävention<br />
Um <strong>de</strong>m hohen Stellenwert und Anspruch Polizeilicher Kriminalprävention<br />
gerecht zu wer<strong>de</strong>n, sind die notwendigen Voraussetzungen in <strong>de</strong>r<br />
Organisation <strong>de</strong>r Polizei, bei <strong>de</strong>r Personal- und Mittelzuweisung sowie in<br />
<strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung zu schaffen.<br />
Erfolgreich betriebene polizeiliche Präventionsarbeit und praktizierte<br />
Bürgernähe sollten stärker als bisher zum Beurteilungsmaßstab polizeilichen<br />
(Führungs-)Han<strong>de</strong>lns wer<strong>de</strong>n.<br />
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