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G Leitlinien Polizeiliche Kriminalprävention G Leitlinien Polizeiliche Kriminalprävention<br />

Kriminalprävention ist Aufgabe aller Polizeibeamtinnen und -beamten und<br />

muss selbstverständlicher Bestandteil polizeilichen Alltagshan<strong>de</strong>lns sein.<br />

Bürgernahe Polizeiarbeit ist Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Bevölkerung und Polizei und damit unverzichtbare Voraussetzung für wirksame<br />

Kriminalprävention.<br />

2.3 Eigenständige Präventionsmaßnahmen <strong>de</strong>r Polizei<br />

Zu <strong>de</strong>n eigenständig durch die Polizei wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Präventionsaufgaben gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />

● Erstellung von Kriminalitätslagebil<strong>de</strong>rn,<br />

● lageangepasste Präsenz,<br />

● sicherungstechnische Beratung,<br />

● verhaltensorientierte Beratung,<br />

● präventive Öffentlichkeitsarbeit,<br />

● Umsetzung bun<strong>de</strong>sweiter Schwerpunktprogramme (ProPK).<br />

Diese sind im Wesentlichen auf die Reduzierung von Tatgelegenheiten ausgerichtet.<br />

Sie können Kriminalität verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in ihren Folgen gering<br />

halten, jedoch nicht tiefer liegen<strong>de</strong> Ursachen von individuellen o<strong>de</strong>r gesellschaftlichen<br />

Defiziten beseitigen. Auf Bereiche wie Erziehung, Wohnsituation,<br />

örtliche Infrastruktur und Freizeitverhalten kann die Polizei allenfalls<br />

mittelbar Einfluss nehmen.<br />

Aus <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>s Strafverfolgungsauftrags ergeben sich ebenfalls<br />

general- und spezialpräventive Wirkungen.<br />

2.4 Mitwirkung an Präventionsmaßnahmen an<strong>de</strong>rer Verantwortungsträger<br />

Mitwirkung an übergreifen<strong>de</strong>n Präventionsmaßnahmen be<strong>de</strong>utet für die<br />

Polizei nicht die Übernahme kriminalpräventiver Aufgaben an<strong>de</strong>rer Verantwortungsträger,<br />

son<strong>de</strong>rn vor allem die Pflicht, an<strong>de</strong>re Verantwortliche aktiv<br />

auf kriminalitätsrelevante Probleme hinzuweisen, die zur Problemlösung<br />

benötigten polizeilichen Informationen bereitzustellen und auf gemeinsame<br />

Präventionsmaßnahmen hinzuwirken.<br />

Im Rahmen kommunaler Kriminalprävention kommen <strong>de</strong>r Polizei insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu:<br />

● Frühwarnfunktion für kriminalitätsrelevante Entwicklungen,<br />

● Erstellung von Sicherheitsanalysen und örtlichen Kriminalitätslagebil<strong>de</strong>rn<br />

unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten,<br />

● Empfehlung von aus Sicht <strong>de</strong>r Polizei geeigneten Präventionsmöglichkeiten,<br />

● Mitwirkung an <strong>de</strong>r Erarbeitung und Umsetzung von örtlichen Präventionskonzepten,<br />

● Abstimmung ihrer originären polizeilichen Präventionsaktivitäten mit<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r kommunalen Kriminalprävention.<br />

2.5. Kriminalpräventive Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit muss auch unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

kriminalpräventiver Wirkung erfolgen und hat aktiv ihren Beitrag zur<br />

Stärkung <strong>de</strong>s Sicherheitsgefühls und För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Präventionsgedankens<br />

in <strong>de</strong>r Bevölkerung zu leisten.<br />

Län<strong>de</strong>rübergreifend einheitliche kriminalpräventive Öffentlichkeitsarbeit<br />

betreibt und gewährleistet das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ProPK)”.<br />

Das ProPK unterstützt die polizeiliche Aufgabenerledigung durch<br />

Bereitstellung von Medien und Konzepten sowohl bei <strong>de</strong>r klassischen<br />

Beratungs- und Vorbeugungsarbeit als auch im Rahmen <strong>de</strong>r Mitwirkung an<br />

übergreifend angelegten Präventionsmaßnahmen.<br />

2.6. Rahmenbedingungen für erfolgreiche polizeiliche Kriminalprävention<br />

Um <strong>de</strong>m hohen Stellenwert und Anspruch Polizeilicher Kriminalprävention<br />

gerecht zu wer<strong>de</strong>n, sind die notwendigen Voraussetzungen in <strong>de</strong>r<br />

Organisation <strong>de</strong>r Polizei, bei <strong>de</strong>r Personal- und Mittelzuweisung sowie in<br />

<strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung zu schaffen.<br />

Erfolgreich betriebene polizeiliche Präventionsarbeit und praktizierte<br />

Bürgernähe sollten stärker als bisher zum Beurteilungsmaßstab polizeilichen<br />

(Führungs-)Han<strong>de</strong>lns wer<strong>de</strong>n.<br />

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