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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />
Den Anlegern wird beim Entry Standard zwar kein wesentlich<br />
höheres Schutzniveau geboten als im übrigen<br />
Freiverkehr (bzw. Open Market). Aber wer in die „gute<br />
Stube“ kommen will, muss wenigstens zu etwas mehr<br />
Transparenz bereit sein, als dies sonst im Freiverkehr von<br />
den Unternehmen gefordert wird.<br />
Unter anderem müssen Interessenten auf ihrer Internetseite<br />
einen testierten Konzern-Jahresabschluss, einen Zwischenbericht,<br />
ein kurzes Firmenporträt und einen Unternehmenskalender<br />
mit wichtigen Daten veröffentlichen. Zudem muss<br />
jeder Börsenkandidat eine Bank an seiner Seite haben, die<br />
ihn auf seinem Weg auf den Kapitalmarkt begleitet. Sie soll<br />
den Neuling unterstützen und bei der Veröffentlichung der<br />
vorgeschriebenen und freiwilligen Informationen für die Anleger<br />
beraten. Das bedeutet, dass einerseits der bürokratische<br />
Aufwand und die Kosten, die mit einem Börsengang<br />
verbunden sind, für ein Unternehmen geringer ausfallen als<br />
bei einer Notierung im General Standard. Auf der anderen<br />
Seite ist dafür aber auch die Haftungs- und Informationsbasis<br />
für Investoren viel geringer.<br />
Erbschaftsteuer<br />
Die Erbschaftssteuer dient der Besteuerung der Übertragung<br />
von Vermögenswerten aufgrund von Todesfällen.<br />
In enger Verbindung dazu steht die Schenkungssteuer.<br />
Sie soll verhindern, dass Erbschaftssteuern durch Schenkungen<br />
zu Lebzeiten umgangen werden. Die Erbschaftssteuer<br />
gilt vielen Politikern als wichtiges Instrument zur<br />
Umverteilung von Vermögen.<br />
Die Erbschaftssteuer dient der Besteuerung von Vermögen,<br />
das als Folge von Todesfällen auf die Erben übergeht. Erbschaftssteuerpflichtig<br />
ist der Erwerb von Todes wegen, soweit<br />
der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erbe zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs ein Inländer war. Schenkungssteuerpflichtig<br />
sind alle Schenkungen unter lebenden Personen.<br />
Die Schenkungssteuer ist eine Ergänzung zur Erbschaftssteuer.<br />
Diese Ergänzung ist notwendig, da sonst die Gefahr<br />
besteht, dass die Besteuerung des Nachlasses durch Schenkungen<br />
unter Lebenden vermieden werden kann. Deshalb<br />
werden Schenkungen vom Steuerrecht grundsätzlich wie<br />
Erbschaften behandelt.<br />
Durch die Reform von 2009 sind die Freibeträge für nahe<br />
Verwandte deutlich erhöht und die Steuersätze für den<br />
steuerpflichtigen Teil gesenkt worden:<br />
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