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WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong><br />

Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich<br />

im Namen und für Rechnung des Bundes auf.<br />

Zu den Aufgaben der Finanzagentur gehören vor allem die<br />

Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme<br />

über Schuldscheindarlehen, der Einsatz derivativer Finanzinstrumente<br />

sowie <strong>Geld</strong>marktgeschäfte zum Ausgleich des<br />

Kontos der Bundesrepublik bei der Deutschen Bundesbank.<br />

Mit der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung zum<br />

31. Juli 2006 hat die Finanzagentur auch das Privatkundengeschäft<br />

für Bundeswertpapiere und das Führen des<br />

Bundesschuldbuchs übernommen.<br />

Wichtig für private Sparer ist, dass sie Bundeswertpapiere<br />

nicht nur über Banken und Sparkassen sondern auch direkt<br />

und preisgünstig bei der Finanzagentur des Bundes erwerben<br />

und verwalten lassen können. (Anschrift: siehe unter<br />

„Bundesschatzbriefe“)<br />

Freibetrag<br />

Begriff aus dem Steuerrecht: Ein Betrag, der nicht<br />

versteuert werden muss. Für die große Mehrzahl der<br />

Bundesbürger sind vor allem die Freibeträge im Einkommensteuerrecht<br />

von Bedeutung. Es gibt aber auch<br />

im Körperschaftsteuerrecht, bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer<br />

verschiedene Freibeträge.<br />

Der Begriff Freibetrag darf nicht mit dem Begriff Freigrenze<br />

verwechselt werden. Der Freibetrag bleibt immer unversteuert.<br />

Nur für Einkommensteile, die darüber liegen,<br />

müssen dem Tarifverlauf entsprechende Teile an den Fiskus<br />

abgeführt werden. Bei einer Freigrenze dagegen muss der<br />

gesamte Summe versteuert werden, sobald die Freigrenze<br />

(und sei es auch nur um einen Cent) überschritten wird.<br />

Dies gilt beispielsweise für Spekulationsgewinne, die bis<br />

Ende 2008 an der Börse erzielt wurden.<br />

Achtung: Informieren Sie sich immer über mögliche Freibeträge<br />

und Freigrenzen, da Sie sonst zuviel gezahlte Steuern<br />

erst im Rahmen der Einkommensteuer mit großer Verzögerung<br />

zurückholen können. Das gilt noch stärker für die<br />

Beachtung von Freigrenzen, da hier der Steuervorteil sonst<br />

endgültig verloren geht. Oft läßt sich der Verlust von Freigrenzen<br />

durch geschickte (legale) Gestaltung vermeiden.<br />

Freigrenze<br />

Spekulationsgewinne, die unter 512 Euro liegen und vor<br />

Ende 2008 erzielt wurden, sind steuerfrei. Für an der<br />

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