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WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong><br />

KGV<br />

Das Verhältnis zwischen dem aktuellen Kurs einer Aktie<br />

und dem tatsächlichen oder erwarteten Gewinn eines<br />

Unternehmens. Um das KGV zu ermitteln, teilt man den<br />

Kurs einer Aktie durch den erwarteten Gewinn je Aktie.<br />

Das KGV gibt an, ob die Aktie zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />

beispielsweise mit dem vier- oder zehnfachen des<br />

Gewinns bezahlt werden muss. Je höher das KGV, desto<br />

teurer sind die Aktien im Hinblick auf eine Amortisation<br />

des eingesetzten Betrages. Die Aktie eines Unternehmens,<br />

die an der Börse 50 Euro kostet und deren KGV bei 20 liegt<br />

(weil der Gewinn je Aktie nur 2,50 Euro beträgt), ist deshalb<br />

teurer als das Papier einer Aktiengesellschaft, das 100 Euro<br />

kostet, aber ein KGV von 8 hat, weil der Gewinn je Aktie<br />

12,50 Euro beträgt. Ob das ein Kaufsignal ist und was das<br />

für den Aktionär bedeutet, lässt sich aber nur bei genauerer<br />

Betrachtung der jeweiligen Gesellschaft beurteilen.<br />

Achtung: Das KGV ist nur eins von mehreren Kriterien zur<br />

Beurteilung einer Aktie. Es reicht allein nicht aus, um zu<br />

beurteilen, ob eine Aktie ge- oder verkauft werden sollte.<br />

Kirchensteuer<br />

Die deutsche Kirchensteuer ist eine Abgabe an eine staatlich<br />

anerkannte Religionsgemeinschaft und dient der Deckung<br />

ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Sie wird nur von<br />

Mitgliedern der jeweiligen Kirche erhoben und bei unselbständig<br />

Beschäftigten vom Arbeitgeber zusammen mit<br />

der Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Selbständige<br />

zahlen sie zusammen mit der Einkommensteuer.<br />

Kirchensteuer kann auch als Zuschlag zur Abgeltungsteuer<br />

oder zu den Grundsteuermeßbeträgen erhoben werden. Die<br />

Kirchensteuer gilt als Sonderausgabe, die bei der Berechnung<br />

der Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen<br />

werden kann. Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen will,<br />

muss aus seiner Glaubensgemeinschaft austreten.<br />

Die Finanzbehörden führen die Kirchensteuereinnahmen<br />

an die Religionsgemeinschaften ab, denen die jeweiligen<br />

Beträge zustehen. Dieses Privileg genießen in Deutschland<br />

aber nur solche Religionsgemeinschaften, die Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts sind. Für das Inkasso und Abwicklung<br />

erhält der Staat von den Kirchen einen Anteil von<br />

3 bis 4 Prozent der Kirchensteuereinnahmen.<br />

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