WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />
turgüter, Schnittblumen. Die große Koalition aus CDU/CSU<br />
und SPD erhöhe den Satz der allgemeinen Mehrwertsteuer<br />
2005 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz blieb unverändert.<br />
Einige Wirtschaftsbereiche sind von der Mehrwertsteuer<br />
ganz befreit. Das gilt u.a. für Lohn- und Mietzahlungen<br />
oder reine <strong>Geld</strong>geschäfte (wie Überweisungen,<br />
Börsenumsätze).<br />
MiFID<br />
Die unter dem Namen „Markets in Financial Instruments<br />
Directive“ (MiFID) erlassene EU-Richtlinie soll bei Anlageentscheidungen<br />
für mehr Klarheit zwischen den Banken<br />
und ihren Kunden sorgen. Sie verpflichtet die Banken dazu,<br />
„ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse eines<br />
Kunden zu handeln“.<br />
Bis zum Erlass der MiFID vermieden es die Banken, Provisionen<br />
und Bonuspunkte zu nennen, die Mitarbeiter für ihre<br />
nicht immer uneigennützige Beratung (besser Verkaufsgespräch)<br />
kassierten. Inzwischen müssen solche versteckten<br />
Kosten offen gelegt werden. Nach einer MiFID-Durchführungsrichtlinie<br />
sind sogenannte „Kick Backs“ generell unzulässig.<br />
Darunter versteht man „versteckte“ Zuwendungen<br />
an Vermittler und Berater von Anlageprodukten. Sie bergen<br />
die Gefahr, dass ein Kunde nicht ordnungs- und sachgemäß,<br />
sondern nur provisionsorientiert beraten wird und<br />
zu mehr Geschäften verleitet werden soll.<br />
Durch die MiFID muss der Kunde seit 2007 vor einem<br />
Wertpapiergeschäft noch ausführlicher als bisher befragt<br />
werden. Auch Beruf, Bildungsstand, Höhe und Herkunft<br />
des Einkommens und bestehende Verbindlichkeiten müssen<br />
im Beratungsprotokoll notiert werden, damit der Berater<br />
sich später nicht damit herausreden kann, die persönlichen<br />
Lebensumstände des Kunden seien ihm nicht<br />
bekannt gewesen.<br />
Durch die MiFID sind Banken verpflichtet, das bestmögliche<br />
Ergebnis bei der Orderausführung für den Kunden<br />
zu erreichen. Sie müssen hierzu eine schriftlich verfasste<br />
Strategie entwickeln und sich entsprechend verhalten. Für<br />
Vermögensverwalter brechen noch schwerere Zeiten an:<br />
Sie müssen sich mit dem Inkrafttreten der MiFID an einer<br />
Benchmark, wie zum Beispiel dem DAX orientieren. Daran<br />
kann sie der Kunde messen.<br />
Achtung: Lassen Sie sich von Ihrer Bank oder dem Finanzberater<br />
schriftlich bestätigen, dass beim Verkaufsgespräch<br />
die MiFID-Regeln beachtet wurden.<br />
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