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WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong><br />

WKN<br />

Die Abkürzung steht für Wertpapierkennummer. In<br />

Deutschland ist das eine sechsstellige Identifikationsnummer,<br />

die ausschließlich für in der Bundesrepublik<br />

handelbare Wertpapiere verwendet wird.<br />

Die WKN für eine Aktie lässt sich im Internet einfach ermitteln.<br />

Meist reicht es, in die Suchmaske von Bank- und<br />

anderen Finanzseiten im Internet den Namen eines Unternehmens<br />

einzugeben, und schon ist die entsprechende<br />

WKN da. Ebenso lässt sich eine bestimmte Aktie leicht finden,<br />

wenn man die Kennziffer eingibt.<br />

An die Stelle der Wertpapierkennummer (siehe dort) tritt<br />

immer häufiger der internationale Code ISIN (siehe dort).<br />

Wucher<br />

Als Wucher wird die bewußte Ausbeutung der Unerfahrenheit,<br />

der Notlage oder des Leichtsinns einer anderen<br />

Person bezeichnet. Das Ziel ist dabei, selber aus dem Geschäft<br />

einen unverhältnismäßig großen Vorteil zu ziehen.<br />

Wenn bei einem solchen Vertrag ein offenkundiges Mißverhältnis<br />

zwischen der eigenen Leistung oder dem eingegan-<br />

genen Risiko und dem daraus gezogenen Vermögensvorteil<br />

besteht, gilt dies nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)<br />

als Verstoß gegen die guten Sitten. Das zieht die Ungültigkeit<br />

des Rechtsgeschäfts nach sich.<br />

Im Mittelalter wurde oft bereits die Forderung, für einen<br />

Kredit Zinsen zu zahlen, als Wucher bezeichnet. Es wurde<br />

heftig darüber gestritten, was Wucher sei, welche Strafen<br />

dafür angemessen seien und in welcher Form für die damit<br />

begangene Sünde zu büßen sei.<br />

Auch wenn die Gleichsetzung von Zins und Wucher schon<br />

lange nicht mehr gilt, spielt der Begriff des Wuchers im<br />

deutschen Recht nach wie vor eine Rolle. Dabei geht darum,<br />

ob jemand versucht, sich auf Kosten anderer einen unverhältnismäßig<br />

großen Vermögensvorteil zu verschaffen.<br />

Dies ist insbesondere dann der Fall - und strafbar - wenn<br />

versucht wird, eine Zwangslage, den Mangel an Urteilsvermögen,<br />

die Unerfahrenheit oder Willensschwäche einer<br />

anderen Person auszunutzen, die eine möglicherweise<br />

krankheitsbedingt ist oder zeitweise durch Alkohol- und<br />

Medikamentengebrauch verursacht wird.<br />

Wucher kann in Deutschland mit <strong>Geld</strong>strafe und mit Freiheitsstrafe<br />

von bis zu drei Jahren bestraft werden. Wenn<br />

es sich um ein gewerbsmäßiges Vorgehen handelt, kann<br />

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