WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />
ein Pauschbetrag abgezogen. Zu den „Vorsorgeaufwendungen<br />
als Sonderausgaben“ gehören vor allem die Beiträge<br />
zur gesetzlichen Rentenversicherungen und gleichgestellte<br />
Aufwendungen, zu einer riester-Rente, zur Pflege- und Unfallversicherung,<br />
Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.<br />
Ohne Nachweis wird bei Arbeitnehmern für Vorsorgeaufwendungen<br />
eine Vorsorgepauschale berücksichtigt.<br />
Wichtigste Änderung ab 2010:<br />
Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge<br />
entfällt für viele Steuerzahler ab dem Jahr<br />
2010 der Abzug von „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.<br />
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd<br />
getrennt lebenden Ehegatten können vom Geber bis zur<br />
Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgezogen<br />
werden; beim Empfänger unterliegen die Unterhaltsbezüge<br />
als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.<br />
Auch Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher,<br />
religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke<br />
sowie Zuwendungen an politische Parteien können<br />
bis zum jeweiligen Höchstbetrag als Sonderausgaben<br />
berücksichtigt werden. Als gemeinnützige Zwecke anerkannt<br />
sind neben vielen anderen Zwecken z.B. die Förderung<br />
des Sports, der Erziehung, des Naturschutzes oder<br />
der Entwicklungshilfe.<br />
Kirchensteuer und Abgeltungssteuer ab 2009: Da mit der<br />
Abgeltungssteuer alles abgegolten ist, kann die darin enthaltene<br />
Kirchensteuer auch insoweit nicht mehr als Sonderausgabe<br />
in der Steuererklärung geltend gemacht<br />
Achtung: Dies ist nur ein knapper Überblich. Mehr dazu im<br />
Internet-Lexion. Informieren Sie sich vor Bearbeitung Ihrer<br />
Steuererklärung immer über gesetzliche Änderungen und<br />
die neueste Rechtsprechung oder verwenden Sie die jeweils<br />
aktuelle Steuersoftware, wenn Sie ohne die Hilfe eines professionellen<br />
steuerlichen Beraters auskommen wollen.<br />
Sorten<br />
Wenn im Zusammenhang mit <strong>Geld</strong> von Sorten gesprochen<br />
wird, handelt es sich um Bargeld in Form von Münzen<br />
oder Scheinen bzw. Banknoten. Als Devisen dagegen<br />
werden unbare Zahlungsmittel bezeichnet, wobei ausländische<br />
Währungen gemeint sind.<br />
Während es Sorten nur in Form von Münzen und Bargeld<br />
gibt, handelt es sich bei Devisen um Zahlungsmittel, die auf<br />
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