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WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />

ein Pauschbetrag abgezogen. Zu den „Vorsorgeaufwendungen<br />

als Sonderausgaben“ gehören vor allem die Beiträge<br />

zur gesetzlichen Rentenversicherungen und gleichgestellte<br />

Aufwendungen, zu einer riester-Rente, zur Pflege- und Unfallversicherung,<br />

Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.<br />

Ohne Nachweis wird bei Arbeitnehmern für Vorsorgeaufwendungen<br />

eine Vorsorgepauschale berücksichtigt.<br />

Wichtigste Änderung ab 2010:<br />

Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge<br />

entfällt für viele Steuerzahler ab dem Jahr<br />

2010 der Abzug von „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.<br />

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd<br />

getrennt lebenden Ehegatten können vom Geber bis zur<br />

Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgezogen<br />

werden; beim Empfänger unterliegen die Unterhaltsbezüge<br />

als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.<br />

Auch Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher,<br />

religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke<br />

sowie Zuwendungen an politische Parteien können<br />

bis zum jeweiligen Höchstbetrag als Sonderausgaben<br />

berücksichtigt werden. Als gemeinnützige Zwecke anerkannt<br />

sind neben vielen anderen Zwecken z.B. die Förderung<br />

des Sports, der Erziehung, des Naturschutzes oder<br />

der Entwicklungshilfe.<br />

Kirchensteuer und Abgeltungssteuer ab 2009: Da mit der<br />

Abgeltungssteuer alles abgegolten ist, kann die darin enthaltene<br />

Kirchensteuer auch insoweit nicht mehr als Sonderausgabe<br />

in der Steuererklärung geltend gemacht<br />

Achtung: Dies ist nur ein knapper Überblich. Mehr dazu im<br />

Internet-Lexion. Informieren Sie sich vor Bearbeitung Ihrer<br />

Steuererklärung immer über gesetzliche Änderungen und<br />

die neueste Rechtsprechung oder verwenden Sie die jeweils<br />

aktuelle Steuersoftware, wenn Sie ohne die Hilfe eines professionellen<br />

steuerlichen Beraters auskommen wollen.<br />

Sorten<br />

Wenn im Zusammenhang mit <strong>Geld</strong> von Sorten gesprochen<br />

wird, handelt es sich um Bargeld in Form von Münzen<br />

oder Scheinen bzw. Banknoten. Als Devisen dagegen<br />

werden unbare Zahlungsmittel bezeichnet, wobei ausländische<br />

Währungen gemeint sind.<br />

Während es Sorten nur in Form von Münzen und Bargeld<br />

gibt, handelt es sich bei Devisen um Zahlungsmittel, die auf<br />

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