WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH
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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />
tigungsaktien wird durch die Ausgabe junger Aktien das<br />
Grundkapital einer Gesellschaft erhöht.<br />
Bei einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien<br />
geht es darum, dass sich das Unternehmen durch deren<br />
Verkauf frisches <strong>Geld</strong> besorgen möchte – entweder, um<br />
Verluste auszugleichen, teure Investitionen zu finanzieren<br />
oder sich die Mittel für die Übernahme eines anderen<br />
Unternehmens zu beschaffen. Wenn von der Hauptversammlung<br />
nichts Gegenteiliges beschlossen wurde, haben<br />
die bisherigen Aktionäre dabei ein Vorkaufsrecht (Bezugsrecht).<br />
Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse<br />
ändern. Die bisherigen Anteilseigener haben<br />
das Recht – aber nicht die Pflicht – zu jeder Aktie, die<br />
sie bereits besitzen, eine bestimmte Anzahl junger Aktien<br />
neu hinzu zu erwerben.<br />
Wenn es dagegen das ausdrückliche Ziel einer Kapitalerhöhung<br />
ist, einen starken Partner am Unternehmen zu<br />
beteiligen, muss die Hauptversammlung das gesetzliche<br />
Bezugsrecht ausdrücklich ausschließen.<br />
Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Management<br />
des Unternehmens fest. Er ist immer niedriger als<br />
der Kurs der alten Aktien, da es sich für die Anteilseigner<br />
sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben. Alt-<br />
Aktionäre sind durch diesen Abschlag (Disagio) im Vorteil<br />
gegenüber anderen Interessenten. Sie können entweder die<br />
neuen Aktien verbilligt beziehen, oder ihre Bezugsrechte an<br />
der Börse verkaufen. Solange die Frist bis zur Ausgabe der<br />
neuen Aktien läuft, wird das Bezugsrecht an der Börse wie<br />
ein selbstständiges Wertpapier gehandelt.<br />
Kapitalertragssteuer<br />
Es handelt sich um eine spezielle Form der Einkommensbesteuerung.<br />
Dabei werden Kapitalerträge einheitlich<br />
mit 25 Prozent belastet. Die Kapitalertragssteuer kann<br />
bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern auf Antrag<br />
auf die Einkommensteuer angerechnet werden.<br />
Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkommen.<br />
Sie ist in diesem Sinne keine eigenständige<br />
Steuer, sondern eine Vorabbesteuerung von Einkommen<br />
aus Kapitalbesitz. Da die Kapitalertragssteuer nicht vom<br />
Eigentümer der Kapitalanteile sondern direkt von den<br />
Kapitalgesellschaften oder von den Banken in Form der<br />
Abgeltungsteuer (ab 2009) an den Fiskus abgeführt wird,<br />
ist sie zudem eine Quellensteuer. Das Ziel der Besteuerung<br />
an der Quelle ist, die Hinterziehung von Steuern auf<br />
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