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WISO Mein Geld - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>Mein</strong> <strong>Geld</strong> Finanzlexikon<br />

tigungsaktien wird durch die Ausgabe junger Aktien das<br />

Grundkapital einer Gesellschaft erhöht.<br />

Bei einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien<br />

geht es darum, dass sich das Unternehmen durch deren<br />

Verkauf frisches <strong>Geld</strong> besorgen möchte – entweder, um<br />

Verluste auszugleichen, teure Investitionen zu finanzieren<br />

oder sich die Mittel für die Übernahme eines anderen<br />

Unternehmens zu beschaffen. Wenn von der Hauptversammlung<br />

nichts Gegenteiliges beschlossen wurde, haben<br />

die bisherigen Aktionäre dabei ein Vorkaufsrecht (Bezugsrecht).<br />

Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse<br />

ändern. Die bisherigen Anteilseigener haben<br />

das Recht – aber nicht die Pflicht – zu jeder Aktie, die<br />

sie bereits besitzen, eine bestimmte Anzahl junger Aktien<br />

neu hinzu zu erwerben.<br />

Wenn es dagegen das ausdrückliche Ziel einer Kapitalerhöhung<br />

ist, einen starken Partner am Unternehmen zu<br />

beteiligen, muss die Hauptversammlung das gesetzliche<br />

Bezugsrecht ausdrücklich ausschließen.<br />

Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Management<br />

des Unternehmens fest. Er ist immer niedriger als<br />

der Kurs der alten Aktien, da es sich für die Anteilseigner<br />

sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben. Alt-<br />

Aktionäre sind durch diesen Abschlag (Disagio) im Vorteil<br />

gegenüber anderen Interessenten. Sie können entweder die<br />

neuen Aktien verbilligt beziehen, oder ihre Bezugsrechte an<br />

der Börse verkaufen. Solange die Frist bis zur Ausgabe der<br />

neuen Aktien läuft, wird das Bezugsrecht an der Börse wie<br />

ein selbstständiges Wertpapier gehandelt.<br />

Kapitalertragssteuer<br />

Es handelt sich um eine spezielle Form der Einkommensbesteuerung.<br />

Dabei werden Kapitalerträge einheitlich<br />

mit 25 Prozent belastet. Die Kapitalertragssteuer kann<br />

bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern auf Antrag<br />

auf die Einkommensteuer angerechnet werden.<br />

Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitaleinkommen.<br />

Sie ist in diesem Sinne keine eigenständige<br />

Steuer, sondern eine Vorabbesteuerung von Einkommen<br />

aus Kapitalbesitz. Da die Kapitalertragssteuer nicht vom<br />

Eigentümer der Kapitalanteile sondern direkt von den<br />

Kapitalgesellschaften oder von den Banken in Form der<br />

Abgeltungsteuer (ab 2009) an den Fiskus abgeführt wird,<br />

ist sie zudem eine Quellensteuer. Das Ziel der Besteuerung<br />

an der Quelle ist, die Hinterziehung von Steuern auf<br />

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