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Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

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Die Kennzeichnung muss die Worte „VORSICHT – STRAHLUNG“,<br />

„RADIOAKTIV“, „KERNBRENNSTOFFE“ oder „KONTAMINATION“<br />

enthalten, soweit dies nach Größe und Beschaffenheit des zu kennzeichnenden<br />

Gegenstandes möglich ist.<br />

Gemäß § 52 StrlSchV hat zur Vorbereitung der Brandbekämpfung<br />

eine Einteilung möglicher <strong>Einsatz</strong>stellen in Gefahrengruppen zu<br />

erfolgen. Die betroffenen Bereiche sind jeweils am Zugang deutlich<br />

sichtbar und dauerhaft mit dem Zeichen „Gefahrengruppe I“, „Gefahrengruppe<br />

II“ oder „Gefahrengruppe III“ zu kennzeichnen.<br />

Feuerwehr!<br />

Gefahrengruppe I<br />

Feuerwehr!<br />

Gefahrengruppe II<br />

Feuerwehr!<br />

Gefahrengruppe III<br />

Das Zeichen „Feuerwehr! Gefahrengruppe I“ kennzeichnet einen<br />

Bereich der Gefahrengruppe IA, das Zeichen „Feuerwehr! Gefahrengruppe<br />

II“ einen Bereich der Gefahrengruppe IIA und das Zeichen<br />

„Feuerwehr! Gefahrengruppe III“ einen Bereich der Gefahrengruppe<br />

IIIA.<br />

Kennzeichnungen sind weiterhin durch DIN 25430 „Sicherheitskennzeichnung<br />

<strong>im</strong> Strahlenschutz“ sowie durch DIN 4844 Teil 1 und 2 und<br />

die Vorschrift BGV A 8 „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“<br />

des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt.<br />

Warnzeichen für ionisierende Strahlen nach DIN 25430<br />

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