Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Die Kennzeichnung muss die Worte „VORSICHT – STRAHLUNG“,<br />
„RADIOAKTIV“, „KERNBRENNSTOFFE“ oder „KONTAMINATION“<br />
enthalten, soweit dies nach Größe und Beschaffenheit des zu kennzeichnenden<br />
Gegenstandes möglich ist.<br />
Gemäß § 52 StrlSchV hat zur Vorbereitung der Brandbekämpfung<br />
eine Einteilung möglicher <strong>Einsatz</strong>stellen in Gefahrengruppen zu<br />
erfolgen. Die betroffenen Bereiche sind jeweils am Zugang deutlich<br />
sichtbar und dauerhaft mit dem Zeichen „Gefahrengruppe I“, „Gefahrengruppe<br />
II“ oder „Gefahrengruppe III“ zu kennzeichnen.<br />
Feuerwehr!<br />
Gefahrengruppe I<br />
Feuerwehr!<br />
Gefahrengruppe II<br />
Feuerwehr!<br />
Gefahrengruppe III<br />
Das Zeichen „Feuerwehr! Gefahrengruppe I“ kennzeichnet einen<br />
Bereich der Gefahrengruppe IA, das Zeichen „Feuerwehr! Gefahrengruppe<br />
II“ einen Bereich der Gefahrengruppe IIA und das Zeichen<br />
„Feuerwehr! Gefahrengruppe III“ einen Bereich der Gefahrengruppe<br />
IIIA.<br />
Kennzeichnungen sind weiterhin durch DIN 25430 „Sicherheitskennzeichnung<br />
<strong>im</strong> Strahlenschutz“ sowie durch DIN 4844 Teil 1 und 2 und<br />
die Vorschrift BGV A 8 „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“<br />
des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt.<br />
Warnzeichen für ionisierende Strahlen nach DIN 25430<br />
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