Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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sungen von Richtwerten können Messgeräte sowohl mit alten wie<br />
neuen Messgrößen verwendet werden.<br />
2.3.2 <strong>Einsatz</strong>maßnahmen<br />
Je nach Zuständigkeitsregelungen sind die wesentlichen Aufgaben<br />
der Feuerwehr <strong>im</strong> A-<strong>Einsatz</strong>:<br />
– Gefahrenbereiche erkunden und absperren,<br />
– Menschen in Sicherheit bringen,<br />
– die Schadenausbreitung und insbesondere die Ausbreitung<br />
radioaktiver Stoffe verhindern.<br />
Letzteres kann das Sichern eines freigewordenen radioaktiven Stoffes<br />
in einem dichten Behälter/Abschirmbehälter und das Verbringen an<br />
eine sichere Stelle erforderlich machen. Ist dies nicht möglich oder<br />
nicht zumutbar, so sollte mindestens versucht werden, die radioaktiven<br />
Stoffe behelfsmäßig abzuschirmen und eine Gefahrenausbreitung<br />
aus diesen Bereichen zu unterbinden.<br />
Insbesondere ist zu vermeiden, dass radioaktive Stoffe durch <strong>Einsatz</strong>maßnahmen<br />
unnötig verbreitet werden (z. B. Türen zu Kontrollbereichen<br />
schließen, sparsamer Löschmitteleinsatz, kein Entlüften<br />
verrauchter Bereiche in die Atmosphäre).<br />
Weitergehende Maßnahmen erfolgen nur auf Anweisung der zuständigen<br />
Behörde <strong>im</strong> Rahmen der Amtshilfe.<br />
2.3.2.1 Gefahrenbereich<br />
Nach Messung ist der Gefahrenbereich so zu legen, dass die<br />
Gamma(γ)-Dosisleistung außerhalb des Gefahrenbereiches 25 µSv/h<br />
nicht überschreitet. Die Dosisleistung an der Grenze des Gefahren-<br />
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