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Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

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Es ist daher möglich, dass aufgrund der Gesamtbeurteilung Anlagen<br />

oder entsprechende Bereiche einer anderen, in der Regel höheren<br />

Gefahrengruppe zugeordnet werden, als dieses nach dem Inventar<br />

an C-Gefahrstoffen, wie bei den Gefahrengruppen IC bis IIIC aufgeführt,<br />

notwendig gewesen wäre. Eine Einordnung in eine höhere<br />

Gefahrengruppe ist auch dann in Erwägung zu ziehen, wenn eine<br />

große Anzahl an verschiedenen gefährlichen Stoffen vorhanden ist<br />

oder weitere Gefahren bestehen.<br />

Die Einteilung von Bereichen der möglichen <strong>Einsatz</strong>stellen und der<br />

daraus resultierenden Zuordnung von entsprechenden <strong>Einsatz</strong>kräften<br />

ist <strong>im</strong>mer unter dem Aspekt der für den Ersteinsatz notwendigen<br />

Mittel zu sehen.<br />

Transporte<br />

Die Transportmengen bei C-Gefahrstoffen sind häufig sehr groß.<br />

Gefahren, die sich aus den großen Mengen an C-Gefahrstoffen bei<br />

Transporten ergeben können, erhöhen die Gefährdung durch die<br />

chemisch/physikalischen Eigenschaften der Stoffe erheblich. Es kann<br />

deshalb bei Ereignissen mit großen Transportmengen notwendig<br />

sein, über die Mindestforderung hinaus wie bei der Gefahrengruppe<br />

IIIC vorzugehen.<br />

4.2 <strong>Einsatz</strong>planung<br />

4.2.1 Besondere Bedingungen für den <strong>Einsatz</strong> bei der Gefahrengruppe<br />

IIIC<br />

Erfolgt die Einteilung in die Gefahrengruppe IIIC aufgrund der Störfall-<br />

Verordnung (12. BImSchV), ist als fachkundige Person nur der nach<br />

der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5.<br />

BImSchV) zu benennende zuständige Störfallbeauftragte zulässig.<br />

Abweichungen hiervon sind nur <strong>im</strong> Rahmen einer zwischen dem<br />

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