Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Gefahrenbereichs. Treten außerhalb dieser Bereiche Flüssigkeiten<br />
(Löschwasser) oder andere Emissionen auf, so ist entsprechend der<br />
Ausbreitung der Gefahrenbereich zu vergrößern.<br />
3.3.2.2 Grundsätze<br />
Die <strong>Einsatz</strong>maßnahmen sind so zu planen, dass jede unnötige<br />
Verbreitung biologischer Gefahrstoffe oder jede Kontamination von<br />
Menschen und Umwelt vermieden wird.<br />
Schleusen dürfen nur nach Rücksprache mit fachkundigen Personen<br />
deaktiviert werden.<br />
In Anlagen mit B-Gefahrstoffen dürfen Türen und Fenster nur geöffnet<br />
werden, wenn dies für den <strong>Einsatz</strong> unbedingt erforderlich ist. Um<br />
eine Brand- und Rauchausbreitung sowie Kontamination so gering<br />
wie möglich zu halten, sind Türen und Fenster nach Betreten oder<br />
Kontrolle eines Raumes sofort wieder zu schließen.<br />
Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem<br />
Inhalt oder B-Gefahrstoffen dürfen nicht geöffnet werden.<br />
<strong>Einsatz</strong>stellen, die über Schleusen zugänglich sind, dürfen nur über<br />
diese betreten und wieder verlassen werden.<br />
3.3.2.3 Feststellung von Kontamination und Inkorporation<br />
Eine Überprüfung auf Kontamination oder Inkorporation an der <strong>Einsatz</strong>stelle<br />
ist messtechnisch zur Zeit nicht möglich. Alle Personen,<br />
Geräte und sonstigen Gegenstände, die in Bereichen der Gefahrengruppen<br />
IIB oder IIIB eingesetzt werden, gelten als kontaminiert bis<br />
entweder entsprechend desinfiziert und gereinigt wurde oder eine<br />
fachkundige Person eine Kontamination mit B-Gefahrstoffen mit<br />
Sicherheit ausschließen kann.<br />
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