Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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– Welche Dosisleistung liegt vor?<br />
– Um welches Radionuklid handelt es sich?<br />
– Welche Strahlung wird erzeugt?<br />
– In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor?<br />
– Besteht die Gefahr, dass die Umhüllung umschlossener radioaktiver<br />
Stoffe zerstört wurde?<br />
– Sind radioaktive Stoffe frei geworden?<br />
– Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung?<br />
– Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch<br />
Brandrauch oder Löschwasser?<br />
Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, sind die zur Erkundung<br />
vorgehenden Trupps mit Körperschutz Form 2 auszurüsten.<br />
Transporte von radioaktiven Stoffen oder Kernbrennstoffen auf der<br />
Straße und Schiene sowie <strong>im</strong> Luft- und Seeverkehr werden nach<br />
besonderen Vorschriften klassifiziert und gekennzeichnet (siehe<br />
Anlage 3).<br />
Die „Transportkategorien“ I – weiß, II – gelb und III – gelb entsprechen<br />
nicht der vorstehenden Einteilung in die Gefahrengruppen<br />
IA bis IIIA!<br />
Im Rahmen der Lagebeurteilung hat der <strong>Einsatz</strong>leiter insbesondere<br />
festzulegen, ob es sich um einen<br />
– <strong>Einsatz</strong> zum Schutz von Sachwerten,<br />
– <strong>Einsatz</strong> zur Abwehr von Gefahren für Menschen und zur Verhinderung<br />
einer wesentlichen Schadenausweitung,<br />
– <strong>Einsatz</strong> zur Rettung von Menschenleben<br />
handelt.<br />
Entsprechend dieser <strong>Einsatz</strong>gliederung sind unterschiedliche Dosisrichtwerte<br />
zu beachten.<br />
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