Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Der Gefahrengruppe IB sind zugeordnet:<br />
Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 1 eingestuft<br />
sind.<br />
Der Gefahrengruppe IIB sind zugeordnet:<br />
Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 2 eingestuft<br />
sind und Bereiche, in denen mit Organismen der Risikogruppe<br />
3** umgegangen wird.<br />
Der Gefahrengruppe IIIB sind zugeordnet:<br />
Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 3 und<br />
4 eingestuft sind.<br />
3.2 <strong>Einsatz</strong>planung<br />
3.2.1 Besondere Bedingungen für den <strong>Einsatz</strong> in der Gefahrengruppe<br />
IIIB<br />
Erfolgt die Einteilung in die Gefahrengruppe IIIB aufgrund der Zuordnung<br />
zu der Sicherheits- oder Schutzstufe oder Risikogruppe 4 ist<br />
der <strong>Einsatz</strong> nur bei Anwesenheit des zuständigen Erlaubnisinhabers<br />
nach Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Abweichungen hiervon<br />
sind nur <strong>im</strong> Rahmen einer zwischen dem Betreiber und der Feuerwehr<br />
geschlossenen Handlungsvereinbarung möglich.<br />
Für die anderen Bereiche der Gefahrengruppe IIIB sind als fachkundige<br />
Personen auch zulässig:<br />
– Betriebsleiter/Laborleiter oder deren Vertreter,<br />
– Projektleiter nach Gentechnikgesetz (GenTG) oder Vertreter,<br />
– Beauftragter für die Biologische Sicherheit.<br />
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