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Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

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Der Gefahrengruppe IB sind zugeordnet:<br />

Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 1 eingestuft<br />

sind.<br />

Der Gefahrengruppe IIB sind zugeordnet:<br />

Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 2 eingestuft<br />

sind und Bereiche, in denen mit Organismen der Risikogruppe<br />

3** umgegangen wird.<br />

Der Gefahrengruppe IIIB sind zugeordnet:<br />

Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 3 und<br />

4 eingestuft sind.<br />

3.2 <strong>Einsatz</strong>planung<br />

3.2.1 Besondere Bedingungen für den <strong>Einsatz</strong> in der Gefahrengruppe<br />

IIIB<br />

Erfolgt die Einteilung in die Gefahrengruppe IIIB aufgrund der Zuordnung<br />

zu der Sicherheits- oder Schutzstufe oder Risikogruppe 4 ist<br />

der <strong>Einsatz</strong> nur bei Anwesenheit des zuständigen Erlaubnisinhabers<br />

nach Infektionsschutzgesetz durchzuführen. Abweichungen hiervon<br />

sind nur <strong>im</strong> Rahmen einer zwischen dem Betreiber und der Feuerwehr<br />

geschlossenen Handlungsvereinbarung möglich.<br />

Für die anderen Bereiche der Gefahrengruppe IIIB sind als fachkundige<br />

Personen auch zulässig:<br />

– Betriebsleiter/Laborleiter oder deren Vertreter,<br />

– Projektleiter nach Gentechnikgesetz (GenTG) oder Vertreter,<br />

– Beauftragter für die Biologische Sicherheit.<br />

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