Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Der Dekon-Platz muss grundsätzlich spätestens 15 Minuten nach<br />
dem ersten Anlegen einer persönlichen Sonderausrüstung (Anschluss<br />
des Pressluftatmers) betriebsbereit sein!<br />
Zur Menschenrettung kann der <strong>Einsatz</strong>leiter Ausnahmen zulassen.<br />
Ist eine spezielle Dekon-Einheit vorhanden, so ist diese zu alarmieren,<br />
sobald ein <strong>Einsatz</strong> unter persönlicher Sonderausrüstung abzusehen<br />
ist.<br />
Dekontamination von Personen (Dekon P)<br />
Kontaminierte Personen sind, soweit möglich und medizinisch erforderlich,<br />
noch vor Ort zu dekontaminieren oder zu desinfizieren.<br />
Weitere Maßnahmen sind von der zuständigen Fachbehörde zu<br />
veranlassen.<br />
Bei Einsätzen mit radioaktiven Gefahrstoffen ist eine Kontaminationskontrolle<br />
durchzuführen. Wird die dreifache Nullrate überschritten, gilt<br />
die Person als kontaminiert. Die Kontaminationsfreiheit einer zuvor<br />
als kontaminiert festgestellten Person muss durch die Fachbehörde<br />
bestätigt werden.<br />
Besteht der Verdacht einer Kontamination der Feuerwehrschutzkleidung<br />
oder der Kleidung anderer Personen, so sollte diese noch auf<br />
dem Dekon-Platz (Schwarzbereich) möglichst schnell abgelegt und<br />
gegen Ersatzkleidung (Weißbereich) getauscht werden, um eine<br />
Kontamination der Haut zu vermeiden.<br />
Besteht der Verdacht auf eine Kontamination der Körperoberfläche,<br />
so sollte die Haut der Person nicht erwärmt werden (z. B. nicht heiß,<br />
sondern nur „lauwarm“ duschen!), um ein Öffnen der Poren und damit<br />
ein weiteres Eindringen des Schadstoffes zu vermeiden. Gelangen<br />
Schadstoffe auf die Haut, so sind sie möglichst umgehend zu entfernen.<br />
Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die Kontamination<br />
nicht weiter auf der Haut verteilt wird (z. B. nicht abreiben, sondern<br />
abtupfen). Die abschließende Behandlung einer Kontamination bleibt<br />
der fachlich zuständigen Behörde oder medizinischem Personal<br />
vorbehalten.<br />
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