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Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

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1.5.3.7 Spezielle Maßnahmen<br />

Spezielle Maßnahmen sind je nach Art des <strong>ABC</strong>-Gefahrstoffes und<br />

der Gefahrenlage zusätzlich zu den Erst- und den ergänzenden<br />

Maßnahmen zu treffen.<br />

Sie hängen sehr stark von Art, Eigenschaft und Menge der Gefahrstoffe<br />

ab und können erst nach einer weitergehenden Erkundung der<br />

Gefahrenlage geplant und eingeleitet werden.<br />

Da die speziellen Maßnahmen eng mit den Gefahrstoffen und deren<br />

Eigenschaften verknüpft sind, sind sie <strong>im</strong> Teil II dieser Dienstvorschrift<br />

erläutert.<br />

1.5.3.8 Abschließende Maßnahmen<br />

Zum Abschluss des <strong>Einsatz</strong>es sind u. a. folgende Maßnahmen durchzuführen:<br />

Aufräumungsarbeiten<br />

Aufräumungsarbeiten durch die Feuerwehr werden nur <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Gefahrenabwehr durchgeführt.<br />

Belange der Spurensicherung (Rücksprache mit den Strafverfolgungsbehörden)<br />

sind möglichst zu beachten.<br />

Übergabe der <strong>Einsatz</strong>stelle/des Gefahrenbereichs<br />

Der Gefahrenbereich wird bei <strong>ABC</strong>-Einsätzen grundsätzlich nicht<br />

von der Feuerwehr freigegeben, sondern <strong>im</strong>mer an die zuständige<br />

Behörde übergeben.<br />

Dies kann z. B. sein<br />

– Straßenbaulastträger (z. B. bei Ölspur),<br />

– Umweltbehörde,<br />

– Gesundheitsbehörde,<br />

– Untere Wasserbehörde oder<br />

– Gewerbeaufsichtsamt.<br />

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