Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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können mit Folien oder Planen abgedeckt oder mit handelsüblichem<br />
Sprühlack fixiert werden, um eine Kontaminationsverschleppung<br />
einzudämmen.<br />
Versorgung von Verletzten<br />
Die rettungsdienstliche Versorgung hat absoluten Vorrang vor den<br />
Strahlenschutzmaßnahmen. Es sollen <strong>im</strong> Gefahrenbereich nur die<br />
unbedingt notwendigen, lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchgeführt<br />
und Betroffene dann aus diesem Bereich gerettet werden,<br />
bevor weitere medizinische Maßnahmen der Ersten Hilfe erfolgen.<br />
Bei der Rettung sollen durch überlegte und zielstrebige Maßnahmen<br />
die Ausbreitung von Kontamination und die Inkorporation vermieden<br />
werden.<br />
Die Feuerwehr übergibt Betroffene an der Grenze des Gefahrenbereichs<br />
an den Rettungsdienst. Das Rettungsdienstpersonal wird auf<br />
einen Kontaminationsverdacht hingewiesen.<br />
Bei Beförderung kontaminierter Personen ist Schutzkleidung zur Vermeidung<br />
einer Eigenkontamination oder Inkorporation in dem Maß<br />
ausreichend, wie sie auch zur Vermeidung von Infektionen, die über<br />
die Luft übertragen werden können (z. B. Tuberkulose), üblich ist.<br />
<strong>Einsatz</strong>kräfte mit offenen Wunden sind zur Vermeidung einer Inkorporation<br />
sofort abzulösen.<br />
Nicht verletzte Betroffene sind bei Verdacht auf Inkorporation oder<br />
starker Strahlenexposition einem nach § 64 StrlSchV ermächtigten<br />
Arzt vorzustellen oder an das regionale Strahlenschutzzentrum zu<br />
vermitteln.<br />
2.3.3 Ärztliche Überwachung und Nachsorge<br />
Alle Personen, die an Einsätzen in Bereichen der Gefahrengruppen<br />
IIA und IIIA teilgenommen haben, sind namentlich zu erfassen. <strong>Einsatz</strong>kräfte,<br />
die während eines <strong>Einsatz</strong>es eine Dosis von mehr als 15<br />
mSv erhalten haben, sind ärztlich zu überwachen. Dieses kann <strong>im</strong><br />
Rahmen einer regelmäßigen Untersuchung geschehen.<br />
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