Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Dosisrichtwerte<br />
Da ein Schutz der <strong>Einsatz</strong>kräfte vor direkter äußerer Gamma(γ)-<br />
Strahlung nicht möglich ist, wurden Dosisrichtwerte festgelegt, die<br />
das <strong>Einsatz</strong>risiko in ein zum <strong>Einsatz</strong>erfolg vertretbares Risiko setzen.<br />
<strong>Einsatz</strong>anlass<br />
Einsätze zum Schutz von Sachwerten<br />
Einsätze zur Abwehr von Gefahren für<br />
Menschen und zur Verhinderung einer<br />
wesentlichen Schadensausweitung<br />
Einsätze zur Rettung von Menschenleben<br />
Dosisrichtwert<br />
15 mSv je <strong>Einsatz</strong><br />
100 mSv je <strong>Einsatz</strong><br />
und Kalenderjahr<br />
250 mSv je <strong>Einsatz</strong><br />
und Leben<br />
Zu beachten ist weiter:<br />
Die max<strong>im</strong>ale Körperdosis von 250 mSv darf <strong>im</strong> <strong>Einsatz</strong> auf Anweisung<br />
des <strong>Einsatz</strong>leiters nur in Ausnahmefällen überschritten werden,<br />
wenn dies nach Beurteilung einer fachkundigen Person unverzichtbar<br />
und vertretbar ist. Die betroffenen <strong>Einsatz</strong>kräfte müssen auf diese<br />
Lage hingewiesen werden.<br />
Bei der Aus- und Fortbildung darf die Körperdosis von 1 mSv pro Jahr<br />
nicht überschritten werden.<br />
Hinweis:<br />
Nach der Strahlenschutzverordnung sind ab dem 01.08.2011 für die<br />
Personendos<strong>im</strong>etrie die Tiefen-Personendosis H p (10) und für die<br />
Ortsdosis die Umgebungs-Äquivalentdosis H * (10) verbindlich festgelegt.<br />
Da die Aufgaben der Feuerwehr nicht unter die Definition der<br />
„beruflichen Strahlenexposition” fallen, fallen auch Messaufgaben <strong>im</strong><br />
<strong>Einsatz</strong> nicht unter die StrSchV bzw. RöV und erfordern deshalb auch<br />
nicht zwingend Messgeräte, die die neuen Messgrößen verwenden.<br />
Für die in dieser Dienstvorschrift festgelegten orientierenden Mes-<br />
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