Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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3.3.2.4 Dekontamination<br />
Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen ist ab der Gefahrengruppe IIB in<br />
der Regel eine Desinfektion durchzuführen. Dabei ist zu unterscheiden<br />
zwischen der Desinfektion von Materialien und der Desinfektion<br />
der Haut bzw. Wunden. Es dürfen nur geeignete Desinfektionsmittel<br />
verwendet werden.<br />
Die besonderen Hygienemaßnahmen sind vom <strong>Einsatz</strong>personal zu<br />
beachten. Nach der Grobdekontamination der Schutzkleidung haben<br />
die <strong>Einsatz</strong>kräfte bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIB Schutzkleidung<br />
und Gerät, bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIIB die<br />
gesamte Kleidung bei Verlassen des Gefahrenbereichs am Dekon-<br />
Platz abzulegen. Hände, Gesicht, Haare und benetzte Hautstellen<br />
sind zu desinfizieren und zu reinigen. Gegebenenfalls ist zu duschen.<br />
Die Anweisungen fachkundiger Personen sind zu beachten.<br />
3.3.2.5 Besondere <strong>Einsatz</strong>situationen<br />
Menschenleben in Gefahr<br />
Zur Rettung von Menschenleben, die keinerlei Zeitverzug erlaubt,<br />
können nach Entscheidung des <strong>Einsatz</strong>leiters erste Maßnahmen<br />
zunächst unter Verzicht einzelner vorgegebener Schutzmaßnahmen<br />
durchgeführt werden. Insbesondere sind Abweichungen von der<br />
persönlichen Schutzausrüstung möglich.<br />
In der Gefahrengruppe IIIB sind die <strong>Einsatz</strong>kräfte mindestens mit<br />
Isoliergeräten und Körperschutz Form 1 auszurüsten.<br />
Bereiche der Gefahrengruppe IIIB, in denen mit biologischen<br />
Stoffen der Sicherheits- oder Schutzstufe oder Risikogruppe<br />
4 umgegangen wird, dürfen ohne Anwesenheit des zuständigen<br />
Erlaubnisinhabers nach Infektionsschutzgesetz oder<br />
einer <strong>im</strong> Rahmen einer zwischen Betreiber und Feuerwehr<br />
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