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Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

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3.3.2.4 Dekontamination<br />

Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen ist ab der Gefahrengruppe IIB in<br />

der Regel eine Desinfektion durchzuführen. Dabei ist zu unterscheiden<br />

zwischen der Desinfektion von Materialien und der Desinfektion<br />

der Haut bzw. Wunden. Es dürfen nur geeignete Desinfektionsmittel<br />

verwendet werden.<br />

Die besonderen Hygienemaßnahmen sind vom <strong>Einsatz</strong>personal zu<br />

beachten. Nach der Grobdekontamination der Schutzkleidung haben<br />

die <strong>Einsatz</strong>kräfte bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIB Schutzkleidung<br />

und Gerät, bei Einsätzen in der Gefahrengruppe IIIB die<br />

gesamte Kleidung bei Verlassen des Gefahrenbereichs am Dekon-<br />

Platz abzulegen. Hände, Gesicht, Haare und benetzte Hautstellen<br />

sind zu desinfizieren und zu reinigen. Gegebenenfalls ist zu duschen.<br />

Die Anweisungen fachkundiger Personen sind zu beachten.<br />

3.3.2.5 Besondere <strong>Einsatz</strong>situationen<br />

Menschenleben in Gefahr<br />

Zur Rettung von Menschenleben, die keinerlei Zeitverzug erlaubt,<br />

können nach Entscheidung des <strong>Einsatz</strong>leiters erste Maßnahmen<br />

zunächst unter Verzicht einzelner vorgegebener Schutzmaßnahmen<br />

durchgeführt werden. Insbesondere sind Abweichungen von der<br />

persönlichen Schutzausrüstung möglich.<br />

In der Gefahrengruppe IIIB sind die <strong>Einsatz</strong>kräfte mindestens mit<br />

Isoliergeräten und Körperschutz Form 1 auszurüsten.<br />

Bereiche der Gefahrengruppe IIIB, in denen mit biologischen<br />

Stoffen der Sicherheits- oder Schutzstufe oder Risikogruppe<br />

4 umgegangen wird, dürfen ohne Anwesenheit des zuständigen<br />

Erlaubnisinhabers nach Infektionsschutzgesetz oder<br />

einer <strong>im</strong> Rahmen einer zwischen Betreiber und Feuerwehr<br />

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