Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 Abschnitt B-<strong>Einsatz</strong><br />
3.1 Einteilung in Gefahrengruppen<br />
Bei der Beurteilung der Gefahren durch B-Gefahrstoffe stehen Infektionsrisiken<br />
für Menschen <strong>im</strong> Vordergrund. Es besteht daneben die<br />
Möglichkeit des Vorhandenseins von pflanzen- oder tierpathogenen<br />
Organismen. Sofern es sich nicht um gentechnische Arbeiten handelt<br />
oder die Organismen nicht gleichzeitig eine Gefährdung für Menschen<br />
darstellen, ist eine Gefahrenbeurteilung sowie die Einteilung<br />
in Gefahrengruppen nur in Abst<strong>im</strong>mung mit den nach Landesrecht<br />
zuständigen Stellen möglich. In der Regel sind dies für pflanzenpathogene<br />
Organismen die Pflanzenschutzämter und für tierpathogene<br />
Organismen die Veterinärämter.<br />
Entsprechend dem von den biologischen Gefahrstoffen ausgehenden<br />
Infektionsrisiko für Menschen gilt für Tätigkeiten mit biologischen<br />
(Arbeits-)Stoffen bzw. in deren Gefahrenbereich gemäß Biostoffverordnung<br />
(BioStoffV) die folgende Einteilung in Risikogruppen:<br />
Risikogruppe 1<br />
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 sind solche, bei denen<br />
es unwahrscheinlich ist, dass sie be<strong>im</strong> Menschen eine Krankheit<br />
verursachen.<br />
Risikogruppe 2<br />
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 sind solche, die eine<br />
Krankheit be<strong>im</strong> Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschäftigte<br />
darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung<br />
ist unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung<br />
ist normalerweise möglich.<br />
64