Einheiten im ABC-Einsatz - Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
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Betreiber und der Feuerwehr geschlossenen Handlungsvereinbarung<br />
möglich.<br />
Erfolgt die Einteilung in die Gefahrengruppe IIIC, weil es sich um eine<br />
militärische Anlage oder Einrichtung handelt, ist als Fachkundiger<br />
nur ein zuständiger und fachkundiger Militärangehöriger geeignet.<br />
Als fachkundige Person für die sonstigen Bereiche der Gefahrengruppe<br />
IIIC sind allgemein zulässig:<br />
– Betriebsleiter/Laborleiter<br />
– Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
– Beauftragter nach BImSchV<br />
– Betriebsarzt oder beauftragter Arzt nach GefStoffV<br />
– Gefahrgutbeauftragte.<br />
4.2.2 Sonderausrüstung<br />
4.2.2.1 Persönliche Sonderausrüstung<br />
Aufgrund der stark unterschiedlichen chemischen/physikalischen<br />
Eigenschaften von C-Gefahrstoffen muss der <strong>Einsatz</strong>leiter über<br />
den Umfang der persönlichen Sonderausrüstung <strong>im</strong> konkreten Fall<br />
entscheiden.<br />
Grundsätzlich ist <strong>im</strong> <strong>Einsatz</strong> mit gefährlichen chemischen Stoffen nicht<br />
unbedingt Atemschutz oder der <strong>Einsatz</strong> von Chemikalienschutzanzügen<br />
erforderlich.<br />
Beispielsweise können bei Mineralöleinsätzen Gummi- oder Polymerhandschuhe,<br />
-stiefel und entsprechende Jacken oder Kleidung,<br />
die Öle nicht ins Gewebe aufnehmen, ausreichend sein.<br />
Bei Explosivstoffen kann auf die persönliche Sonderausrüstung häufig<br />
ganz verzichtet werden.<br />
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