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71<br />

expertentipp<br />

Minijobs richtig schlüsseln<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2013 sind unterschiedliche Fallgruppen von Minijobbern<br />

zu beachten. Wie aber ist dies praktisch zu bewältigen? Dazu gaben uns zwei<br />

Experten aus <strong>de</strong>r Minijobzentrale Auskunft.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Übersicht beschreibt die für die Praxis wichtigsten Konstellationen,<br />

die sich aus <strong>de</strong>r notwendigen Differenzierung zwischen Alt- und Neufällen<br />

sowie <strong>de</strong>m Übergangsrecht ergeben. Wer sich umfassend über alle Details<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Spezialitäten bei <strong>de</strong>r Zusammenrechnung mehrerer Minijobs<br />

informieren will, <strong>de</strong>m empfehlen wir das umfassen<strong>de</strong> Buch<br />

„450-Euro-Minijobs“, 264 Seiten, <strong>Haufe</strong>, 39,95 Euro.<br />

Thomas Methler ist Fachreferent<br />

bei <strong>de</strong>r Minijobzentrale in Essen,<br />

Dozent an <strong>de</strong>r Fachhochschule <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s für öffentliche Verwaltung<br />

und Vertreter bei <strong>de</strong>n Spitzenorganisationen<br />

<strong>de</strong>r Sozialversicherung.<br />

christian schirk ist Teamleiter<br />

bei <strong>de</strong>r Minijobzentrale in Essen und<br />

zuständig für alle Fachfragen zum<br />

Thema Minijob.<br />

Ab Januar 2013 neu eingestellte Minijobber<br />

Fall Rechtsfolge Beitragsgruppe Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

1. Minijobber legt im ersten Beschäftigungsmonat<br />

keinen Befreiungsantrag vor.<br />

2. Minijobber legt im ersten Beschäftigungsmonat<br />

einen Befreiungsantrag vor.<br />

Gesetzlicher Regelfall, <strong>de</strong>r Minijobber<br />

ist rentenversicherungspflichtig.<br />

Der Minijob-Zentrale ist zu mel<strong>de</strong>n,<br />

dass ein Befreiungsantrag vorliegt.<br />

Diese Meldung erfolgt durch die „5“<br />

in <strong>de</strong>r Beitragsgruppe RV.<br />

6/1/0/0 o<strong>de</strong>r 0/1/0/0 Keine<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0 Befreiungsantrag mit Eingangsstempel<br />

versehen und zu <strong>de</strong>n Lohnunterlagen<br />

nehmen. Meldung innerhalb von 6<br />

Wochen abgeben.<br />

3. Minijobber legt erst nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />

ersten Beschäftigungsmonats einen<br />

Befreiungsantrag vor.<br />

Anmeldung <strong>de</strong>s Beschäftigten zunächst<br />

wie unter 1). Befreiung dann<br />

mit Beginn <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Befreiungsantrag eingegangen ist.<br />

6/1/0/0 o<strong>de</strong>r 0/1/0/0<br />

Mit Eingang <strong>de</strong>s Befreiungsantrags<br />

dann<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0<br />

Abmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 32,<br />

Anmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 12<br />

4. Der Befreiungsantrag wird nicht innerhalb<br />

von 6 Wochen nach Eingang <strong>de</strong>s Antrags<br />

weitergeleitet.<br />

Die Geringfügigkeitsrichtlinien sehen<br />

für diesen Fall eine Papiermeldung<br />

vor.<br />

6/1/0/0 o<strong>de</strong>r 0/1/0/0<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Monat<br />

<strong>de</strong>r Papiermeldung folgt,<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0<br />

„Vorabmeldung zur verfristeten Anzeige<br />

<strong>de</strong>s Eingangs eines Befreiungsantrags“<br />

(Mel<strong>de</strong>formular unter www.Minijob-<br />

Zentrale.<strong>de</strong>)<br />

5. Der Minijobber ist Rentner. Diese Personengruppe fällt nicht<br />

unter 1) und benötigt daher auch<br />

keinen Befreiungsantrag.<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0 Keine<br />

Minijobber, die am 31. Dezember 2012 bereits im Unternehmen waren*<br />

Fall Rechtsfolge Beitragsgruppe Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

1. Minijobber bleibt in <strong>de</strong>r Beschäftigung mit<br />

maximal 400 Euro und hat nicht auf die<br />

Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.<br />

2. Minijobber bleibt in <strong>de</strong>r Beschäftigung<br />

mit maximal 400 Euro und hat auf die<br />

Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.<br />

Hier gilt so lange altes Recht, wie die<br />

400 Euro nicht überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier gilt so lange altes Recht wie die<br />

400 Euro nicht überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch <strong>de</strong>r Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht<br />

wirkt weiter..<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0 Keine Ab- und Anmeldung<br />

6/1/0/0 o<strong>de</strong>r 0/1/0/0 Keine Ab- und Anmeldung<br />

3. Entgelterhöhung auf regelmäßig über<br />

400 Euro bis maximal 450 Euro, Variante<br />

1: Der Minijobber legt keinen Befreiungsantrag<br />

vor.<br />

Minijobber fällt ab <strong>de</strong>m Monat <strong>de</strong>r<br />

Entgelterhöhung ins neue Recht.<br />

6/1/0/0 o<strong>de</strong>r 0/1/0/0<br />

ab Monat <strong>de</strong>r Entgelterhöhung<br />

Abmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 32,<br />

Anmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 12<br />

4. Entgelterhöhung auf regelmäßig über 400<br />

Euro bis maximal 450 Euro, Variante 2: Der<br />

Minijobber legt einen Befreiungsantrag<br />

vor.<br />

Minijobber fällt ab <strong>de</strong>m Monat <strong>de</strong>r<br />

Entgelterhöhung ins neue Recht.<br />

6/5/0/0 o<strong>de</strong>r 0/5/0/0 Abmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 33,<br />

Anmeldung mit Mel<strong>de</strong>grund 13.<br />

Wenn vom Lohnprogramm nicht unterstützt,<br />

muss die schriftliche Meldung<br />

„Antrag auf Befreiung von <strong>de</strong>r RV-Pflicht“<br />

erfolgen (Download <strong>de</strong>s Formulars unter<br />

www.Minijob-Zentrale.<strong>de</strong>).<br />

*Gilt nur für die Fälle, in <strong>de</strong>nen nach bisherigem Recht kein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt wur<strong>de</strong>.<br />

Quelle: 450-Eur0 -Minijobs, <strong>Haufe</strong><br />

03 / 13 personalmagazin Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>

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