Handbuch - InterCulturExpress
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Gleichheit in Vielfalt<br />
Begriffe und Bibliographie<br />
bzw. kann auf den in den jeweiligen Verträgen festgelegten Gebieten durch die<br />
Organe der Gemeinschaften für ihre Mitgliedstaaten verbindliches Recht<br />
geschaffen werden.<br />
1986: In Luxemburg Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA - in<br />
Kraft getreten: 01.07.1987), durch die die erste große Reform der Gemeinschaftsverträge<br />
erfolgte und u.a. die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes<br />
bis Ende 1992 beschlossen wurde.<br />
1992: In Maastricht Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union (EUV<br />
oder Maastricht-Vertrag - in Kraft getreten am 01.11.1993) - Geburtsstunde der<br />
EU. Die Europäische Union bildet nach dem Maastricht-Vertrag eine Art<br />
Dachkonstruktion für drei politische Säulen: für die europäischen<br />
Gemeinschaften (erste Säule), die die Grundlage der EU bilden und in deren<br />
Rahmen wie bisher auf Gemeinschaftsebene „Gesetze“ erlassen werden<br />
können, für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) mit<br />
gemischten Entscheidungsverfahren (teils so, als träfen hier Staaten nach den<br />
bei normalen zwischenstaatlichen Verträgen üblichen Verfahren<br />
Vereinbarungen, teils mit gemeinschaftlicher, also an die Gemeinschaft<br />
abgetretener Gesetzgebungsbefugnis) und für die Zusammenarbeit in den<br />
Bereichen Justiz und Inneres (dritte Säule), für die kein Gemeinschaftsrecht<br />
erlassen, sondern nur nach der zwischenstaatlichen Methode ein gemeinsames<br />
Vorgehen vereinbart werden kann. Überdies wurde durch den Maastricht-<br />
Vertrag die Wirtschafts- und Währungsunion auf den Weg gebracht und die<br />
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Europäische Gemeinschaft<br />
(EG) und folglich der EWG- in EG-Vertrag umbenannt.<br />
Nach Maastricht gab es also vier nebeneinander existierende europäische<br />
Verträge - den EG-, den EGKS- und den Euratom-Vertrag für die drei Gemeinschaften<br />
sowie den EU-Vertrag mit den politischen Zielstellungen der<br />
Europäischen Union und - etwas vereinfacht gesagt - mit den Bereichen, in<br />
denen die Mitgliedstaaten zwar zusammenwirken wollen, aber die Rechtssetzung<br />
nicht an die Gemeinschaft abgetreten haben.<br />
1997: Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages (in Kraft seit 01.05.1999), mit<br />
dem u.a. Bestimmungen über eine gemeinschaftliche Beschäftigungspolitik<br />
sowie => Artikel 13 in den EG-Vertrag eingefügt und Teile aus dem Bereich<br />
Justiz und Inneres der gemeinschaftlichen Entscheidungsbefugnis unterstellt,<br />
also von Säule 3 zur Säule 1 verlagert wurden (Aufnahme des neuen Titels IV<br />
in den EG-Vertrag mit den Bereichen => Freizügigkeit, Kontrolle an den =><br />
Außengrenzen, => Asyl, Einwanderung und Schutz der Rechte von =><br />
Drittstaatsangehörigen sowie justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen).<br />
2001: Unterzeichnung des Vertrages von Nizza (in Kraft seit 01.02.2003) zur<br />
jüngsten, vor allem institutionellen Reform der EU (neue Abgeordnetenzahl im<br />
Europa-Parlament, neue Größe und Zusammensetzung der Europäischen<br />
Kommission, Stimmenverteilung im Ministerrat, Ausweitung der Politikfelder,<br />
in denen mit Mehrheit statt nur einstimmig entschieden werden kann etc.),<br />
wodurch die Handlungsfähigkeit der EU auch nach ihrer Erweiterung gesichert<br />
werden sollte.<br />
EU- und EG-Vertrag würden durch den im Herbst 2004 unterzeichneten europäischen<br />
Verfassungsvertrag, so er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird, ersetzt.<br />
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