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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Begriffe und Bibliographie<br />

bzw. kann auf den in den jeweiligen Verträgen festgelegten Gebieten durch die<br />

Organe der Gemeinschaften für ihre Mitgliedstaaten verbindliches Recht<br />

geschaffen werden.<br />

1986: In Luxemburg Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA - in<br />

Kraft getreten: 01.07.1987), durch die die erste große Reform der Gemeinschaftsverträge<br />

erfolgte und u.a. die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes<br />

bis Ende 1992 beschlossen wurde.<br />

1992: In Maastricht Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union (EUV<br />

oder Maastricht-Vertrag - in Kraft getreten am 01.11.1993) - Geburtsstunde der<br />

EU. Die Europäische Union bildet nach dem Maastricht-Vertrag eine Art<br />

Dachkonstruktion für drei politische Säulen: für die europäischen<br />

Gemeinschaften (erste Säule), die die Grundlage der EU bilden und in deren<br />

Rahmen wie bisher auf Gemeinschaftsebene „Gesetze“ erlassen werden<br />

können, für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) mit<br />

gemischten Entscheidungsverfahren (teils so, als träfen hier Staaten nach den<br />

bei normalen zwischenstaatlichen Verträgen üblichen Verfahren<br />

Vereinbarungen, teils mit gemeinschaftlicher, also an die Gemeinschaft<br />

abgetretener Gesetzgebungsbefugnis) und für die Zusammenarbeit in den<br />

Bereichen Justiz und Inneres (dritte Säule), für die kein Gemeinschaftsrecht<br />

erlassen, sondern nur nach der zwischenstaatlichen Methode ein gemeinsames<br />

Vorgehen vereinbart werden kann. Überdies wurde durch den Maastricht-<br />

Vertrag die Wirtschafts- und Währungsunion auf den Weg gebracht und die<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Europäische Gemeinschaft<br />

(EG) und folglich der EWG- in EG-Vertrag umbenannt.<br />

Nach Maastricht gab es also vier nebeneinander existierende europäische<br />

Verträge - den EG-, den EGKS- und den Euratom-Vertrag für die drei Gemeinschaften<br />

sowie den EU-Vertrag mit den politischen Zielstellungen der<br />

Europäischen Union und - etwas vereinfacht gesagt - mit den Bereichen, in<br />

denen die Mitgliedstaaten zwar zusammenwirken wollen, aber die Rechtssetzung<br />

nicht an die Gemeinschaft abgetreten haben.<br />

1997: Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages (in Kraft seit 01.05.1999), mit<br />

dem u.a. Bestimmungen über eine gemeinschaftliche Beschäftigungspolitik<br />

sowie => Artikel 13 in den EG-Vertrag eingefügt und Teile aus dem Bereich<br />

Justiz und Inneres der gemeinschaftlichen Entscheidungsbefugnis unterstellt,<br />

also von Säule 3 zur Säule 1 verlagert wurden (Aufnahme des neuen Titels IV<br />

in den EG-Vertrag mit den Bereichen => Freizügigkeit, Kontrolle an den =><br />

Außengrenzen, => Asyl, Einwanderung und Schutz der Rechte von =><br />

Drittstaatsangehörigen sowie justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen).<br />

2001: Unterzeichnung des Vertrages von Nizza (in Kraft seit 01.02.2003) zur<br />

jüngsten, vor allem institutionellen Reform der EU (neue Abgeordnetenzahl im<br />

Europa-Parlament, neue Größe und Zusammensetzung der Europäischen<br />

Kommission, Stimmenverteilung im Ministerrat, Ausweitung der Politikfelder,<br />

in denen mit Mehrheit statt nur einstimmig entschieden werden kann etc.),<br />

wodurch die Handlungsfähigkeit der EU auch nach ihrer Erweiterung gesichert<br />

werden sollte.<br />

EU- und EG-Vertrag würden durch den im Herbst 2004 unterzeichneten europäischen<br />

Verfassungsvertrag, so er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird, ersetzt.<br />

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