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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Rechte und Realitäten<br />

verpflichtet. In einem Bericht empfiehlt der Ausschuß ihm geeignet<br />

erscheinende (Sanktions-)Maßnahmen, „die der klagenden Regierung Genüge<br />

tun sollen“, sowie eine Frist für deren Durchführung. Binnen drei Monaten<br />

muß jede Regierung, die dem Verwaltungsrat angehört bzw. Interesse an dem<br />

Streitfall hat, mitteilen, ob sie mit den Empfehlungen im Bericht des<br />

Untersuchungsausschusses übereinstimmt oder wünscht, den Streitfall dem<br />

Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu unterbreiten. Die Entscheidung<br />

des IGH über eine ihm unterbreitete Streitfrage oder über eine Klage ist<br />

endgültig.<br />

Europarats-Konventionen<br />

Ausführliche Angaben zum Wanderarbeitnehmer-Übereinkommen<br />

- siehe S. 149ff., Anhang II<br />

EUROPARAT<br />

COUNCIL OF EUROPE<br />

Besonders in den Nachkriegsjahren gingen vom Europarat, der ältesten,<br />

zwischenstaatlichen Organisation des europäischen Kontinents, wesentliche<br />

Impulse für die europäische Integration aus. Da die sich parallel entwickelnden<br />

und ständig erweiternden Europäischen Gemeinschaften (vgl. S. 117f.)<br />

„ehrgeiziger“ angelegt und von vornherein mit erheblich größeren<br />

Kompetenzen ausgestattet waren, ist das Aktionsfeld der Organisation mit Sitz<br />

im Palais de l’Europe in Straßburg im Laufe der Zeit merklich geschrumpft.<br />

Im Europarats-Ministerkomitee und seiner Parlamentarischen Versammlung<br />

hat man sich daher einzelnen konkreten Sachbereichen zugewandt, in denen<br />

die Europäischen Gemeinschaften zunächst keine Aktivitäten entfalteten.<br />

Beispiel Arbeitsmigration: In den 60er Jahren warben boomende Industriestaaten<br />

in Westeuropa ausländische Arbeitskräfte aus anderen Europarats-<br />

Mitgliedsländern wie Italien, Griechenland und der Türkei an. Die Regelung<br />

des rechtlichen Status von ausländischen Arbeitnehmern beschäftigte das<br />

Europarats-Ministerkomitee seit Mitte der 60er Jahre. Als das Übereinkommen<br />

über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer 1977 endlich zur<br />

Unterzeichnung bereit lag, hatte sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa<br />

allerdings bereits stark verändert. Einige Bestimmungen, die sich auf die<br />

kollektive staatliche Anwerbung von Gastarbeitern bezogen, müssen schon<br />

damals überholt gewirkt haben. Öl-, Wirtschaftskrise und wachsende<br />

Arbeitslosigkeit führten beispielsweise in Deutschland bereits 1973 zum<br />

Anwerbestop für Arbeitskräfte aus dem Ausland.<br />

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