Handbuch - InterCulturExpress
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Gleichheit in Vielfalt<br />
Rechte und Realitäten<br />
verpflichtet. In einem Bericht empfiehlt der Ausschuß ihm geeignet<br />
erscheinende (Sanktions-)Maßnahmen, „die der klagenden Regierung Genüge<br />
tun sollen“, sowie eine Frist für deren Durchführung. Binnen drei Monaten<br />
muß jede Regierung, die dem Verwaltungsrat angehört bzw. Interesse an dem<br />
Streitfall hat, mitteilen, ob sie mit den Empfehlungen im Bericht des<br />
Untersuchungsausschusses übereinstimmt oder wünscht, den Streitfall dem<br />
Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu unterbreiten. Die Entscheidung<br />
des IGH über eine ihm unterbreitete Streitfrage oder über eine Klage ist<br />
endgültig.<br />
Europarats-Konventionen<br />
Ausführliche Angaben zum Wanderarbeitnehmer-Übereinkommen<br />
- siehe S. 149ff., Anhang II<br />
EUROPARAT<br />
COUNCIL OF EUROPE<br />
Besonders in den Nachkriegsjahren gingen vom Europarat, der ältesten,<br />
zwischenstaatlichen Organisation des europäischen Kontinents, wesentliche<br />
Impulse für die europäische Integration aus. Da die sich parallel entwickelnden<br />
und ständig erweiternden Europäischen Gemeinschaften (vgl. S. 117f.)<br />
„ehrgeiziger“ angelegt und von vornherein mit erheblich größeren<br />
Kompetenzen ausgestattet waren, ist das Aktionsfeld der Organisation mit Sitz<br />
im Palais de l’Europe in Straßburg im Laufe der Zeit merklich geschrumpft.<br />
Im Europarats-Ministerkomitee und seiner Parlamentarischen Versammlung<br />
hat man sich daher einzelnen konkreten Sachbereichen zugewandt, in denen<br />
die Europäischen Gemeinschaften zunächst keine Aktivitäten entfalteten.<br />
Beispiel Arbeitsmigration: In den 60er Jahren warben boomende Industriestaaten<br />
in Westeuropa ausländische Arbeitskräfte aus anderen Europarats-<br />
Mitgliedsländern wie Italien, Griechenland und der Türkei an. Die Regelung<br />
des rechtlichen Status von ausländischen Arbeitnehmern beschäftigte das<br />
Europarats-Ministerkomitee seit Mitte der 60er Jahre. Als das Übereinkommen<br />
über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer 1977 endlich zur<br />
Unterzeichnung bereit lag, hatte sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa<br />
allerdings bereits stark verändert. Einige Bestimmungen, die sich auf die<br />
kollektive staatliche Anwerbung von Gastarbeitern bezogen, müssen schon<br />
damals überholt gewirkt haben. Öl-, Wirtschaftskrise und wachsende<br />
Arbeitslosigkeit führten beispielsweise in Deutschland bereits 1973 zum<br />
Anwerbestop für Arbeitskräfte aus dem Ausland.<br />
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