Handbuch - InterCulturExpress
Handbuch - InterCulturExpress
Handbuch - InterCulturExpress
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gleichheit in Vielfalt<br />
Anhang II: Verbriefte Rechte<br />
insbesondere hinsichtlich der Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen,<br />
sozialen Absicherung, des Rechts auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, kultureller<br />
Rechte sowie individueller und kollektiver Freiheiten. Nach den<br />
Bestimmungen des Übereinkommens sollen die ILO-Mitgliedstaaten in<br />
Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerorganisationen und<br />
anderen geeigneten Stellen die innerstaatliche Politik auf die Verwirklichung<br />
von Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern<br />
ausrichten.<br />
Bildungsprogramme und ähnliche Maßnahmen sollen unter Migranten das<br />
Bewußtsein für ihre Rechte und Pflichten fördern. Zugleich sollen Bemühungen<br />
von Arbeitsmigranten und ihren Familien, ihre nationale und ethnische<br />
Identität zu wahren und kulturelle Bindungen zu ihrem Herkunftsland<br />
aufrechtzuerhalten, staatlicherseits unterstützt werden, z.B. durch Unterricht in<br />
der Muttersprache für die Kinder. Artikel 13 zum Recht auf Familienzusammenführung<br />
ist als Kann-Bestimmung formuliert. Unter „Familie<br />
des Wanderarbeitnehmers“ versteht die ILO in diesem Zusammenhang den<br />
Ehegatten sowie unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern.<br />
Mitgliedstaaten können das Recht, den Arbeitsplatz zu wechseln, im Einklang<br />
mit dem Übereinkommen für Neuankömmlinge für maximal 2 Jahre sowie,<br />
falls im nationalen Interesse, den Zugang zu bestimmten Beschäftigungskategorien<br />
einschränken.<br />
FUNDSTELLE:<br />
R 151: Empfehlung betreffend Wanderarbeitnehmer in<br />
Beschäftigungsländern<br />
Recommendation concerning Migrant Workers, 1975<br />
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/rec151.htm, http://www.ilo.org/ilolex/cgi-lex/convde.pl?R151<br />
Die 1975 verabschiedete Empfehlung zu Wanderarbeitnehmern listet Sollbestimmungen<br />
auf, die - da im Interesse von Migranten - wünschenswert sind.<br />
In einzelnen Punkten geht sie auch auf Migranten ohne rechtmäßigen<br />
Aufenthaltsstatus ein. Untergliedert ist die Empfehlung in die drei Unterabschnitte<br />
„Chancengleichheit und Gleichbehandlung“, „Sozialpolitik“<br />
sowie „Beschäftigung und Aufenthalt“. Im letztgenannten Bereich wird z.B.<br />
gefordert, daß Wanderarbeitnehmer gegen Kündigungen sowie gegen<br />
Ausweisungsverfügungen im Aufenthaltsland Rechtsmittel einlegen können<br />
und ihnen ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht aufgrund einer Entlassung und<br />
nicht während des arbeitsrechtlichen Verfahrens entzogen werden darf. Wie<br />
153