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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Rechte und Realitäten<br />

Handlungsrahmen für einzelstaatliche Maßnahmen in den Mitgliedsländern 57 .<br />

Um die schwierige Balance zwischen der Einsicht in die Notwendigkeit eines<br />

gemeinsamen, einheitlichen Vorgehens und der Rücksicht auf die nationalen<br />

Sensibilitäten zu halten, wurden einerseits strikte Regelungen vereinbart,<br />

andererseits weiterhin nationale Spielräume, Besitzstände und Abweichungen<br />

toleriert. So wurden Gemeinschaftsrichtlinien zur Familienzusammenführung<br />

angenommen und zum Status langfristig aufenthaltsberechtigter<br />

Drittstaatsangehöriger sowie das sog. Forscher-Paket zur Erleichterung der<br />

Einreise und des Aufenthalts qualifizierter Wissenschaftler aus Drittstaaten<br />

(Einzelheiten dazu - siehe Anhang II).<br />

Zu diesem Entwicklungsprozeß gehören aber auch wichtige Anti-Diskriminierungsrichtlinien<br />

und eine Reihe bilanzierender und strategischer Programme<br />

und Papiere des EU-Ministerrats und der Brüsseler Behörde, darunter<br />

„Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von<br />

Einwanderern in der EU 58 , das für die nächsten Jahre maßgebliche „Haager<br />

57 Die Rechtsakte, mit denen die Gemeinschaftsorgane am tiefsten in die nationalen Rechtsordnungen<br />

eingreifen können, sind die Verordnungen. Sie müssen Buchstabe für Buchstabe unmittelbar<br />

angewendet werden. Das bedeutet, daß sie in der gesamten Europäischen Union gleiches Recht setzen<br />

und in allen Mitgliedstaaten einheitlich und vollständig gelten.<br />

Richtlinien sind neben der Verordnung die wichtigste gemeinschaftliche Gesetzesform. Ihr Ziel ist nicht<br />

- wie bei der Verordnung - die Rechtsvereinheitlichung, sondern vielmehr eine Rechtsangleichung, die<br />

stärker der Wahrung nationaler Eigenheiten Rechnung trägt. Eine Richtlinie ist für die Mitgliedstaaten<br />

nur in bezug auf das zu erreichende Ziel verbindlich. Bei der Wahl der Form und der Mittel, durch die<br />

diese Zielsetzung im Rahmen der innerstaatlichen Rechtsordnung verwirklicht wird, sind die nationalen<br />

Gesetzgeber frei. Allerdings wird nach gemeinschaftsrechtlichen Kriterien beurteilt, ob die jeweiligen<br />

europäischen Regelungen gemeinschaftskonform umgesetzt worden sind.<br />

Im Falle, daß die Verwirklichung des in einer Richtlinie vorgesehenen Ziels für Gemeinschaftsbürger<br />

vorteilhaft wäre, die notwendigen einzelstaatlichen Ausführungsakte jedoch entweder gar nicht oder nur<br />

fehlerhaft erlassen werden, können sich betroffene Bürger unter bestimmten Voraussetzungen auch<br />

unmittelbar auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen und die ihnen danach zustehenden Rechte in<br />

Anspruch nehmen und ggf. gerichtlich durchsetzen.<br />

58 Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der EU - vom EU-<br />

Ministerrat für Justiz und Inneres am 19. November 2004 angenommen (Ratsdokument 14615/04 -<br />

Fundstelle: http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st14/st14615.de04.pdf):<br />

1. Die Eingliederung ist ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozeß des gegenseitigen<br />

Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen.<br />

2. Die Eingliederung erfordert die Achtung der Grundwerte der Europäischen Union.<br />

3. Die Beschäftigung ist eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses und ist für die<br />

Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die<br />

Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung.<br />

4. Grundkenntnisse der Sprache, Geschichte und Institutionen der Aufnahmegesellschaft sind eine<br />

notwendige Voraussetzung für die Integration; Einwanderer können nur dann erfolgreich integriert<br />

werden, wenn sie die Möglichkeit erhalten, diese Grundkenntnisse zu erwerben.<br />

5. Im Bildungswesen müssen Anstrengungen unternommen werden, um Einwanderer und vor allem<br />

auch deren Nachkommen zu einer erfolgreicheren und aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft zu<br />

befähigen.<br />

6. Entscheidende Voraussetzung für eine bessere Integration ist, daß Einwanderer zu den selben<br />

Bedingungen wie Einheimische gleichberechtigt Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen<br />

und privaten Gütern und Dienstleistungen erhalten.<br />

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