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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Anhang II: Verbriefte Rechte<br />

dungsmaßnahme, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem<br />

Freiwilligendienst. Festgelegt werden darin die Bedingungen und Verfahren<br />

für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten. Für alle Anträge von<br />

Drittstaatlern, die sich auf ein Studium in der Gemeinschaft beziehen, sind die<br />

Richtlinienbestimmungen verbindlich; es bleibt aber den Mitgliedstaaten<br />

überlassen, sie auch auf Schüleraustausch, unbezahlte Ausbildungsmaßnahmen<br />

und Freiwilligendienste anzuwenden, das gleiche gilt für die<br />

Zulassung zu medizinischen Fachbildungslehrgängen. Personen, die aufgrund<br />

ihrer Bezahlung oder ihrer Tätigkeit nach dem jeweiligen nationalen Recht als<br />

Arbeitnehmer gelten, fallen hingegen nicht unter die Richtlinie.<br />

Die wichtigsten Bedingungen für eine Zulassung sind ein gültiges Reisedokument<br />

und eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung; ferner darf<br />

der Einreisende keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

darstellen, was auch für den Fall gilt, daß ein Drittstaatler „einer Vereinigung<br />

angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, eine solche<br />

Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder extremistische Bestrebungen<br />

hat oder hatte.“ Außerdem wird folgendes verlangt:<br />

• Studenten:<br />

− Zulassung von einer höheren Bildungseinrichtung;<br />

− ausreichende Mittel für Lebensunterhalt, Studium und Rückreise;<br />

− auf Verlangen des Mitgliedstaats Nachweis hinreichender Kenntnisse der<br />

Sprache, in der das Studienprogramm, an dem der Antragsteller teilnehmen<br />

möchte, erteilt wird.<br />

• Unbezahlte Auszubildende:<br />

− Nach den Regeln des betreffenden Mitgliedstaats anerkannte Ausbildungsvereinbarung;<br />

− ausreichende Mittel für Lebensunterhalt, Studium und Rückreise, wobei die<br />

Mitgliedstaaten bekanntgeben müssen, wie hoch der verfügbare Betrag pro<br />

Monat mindestens sein muß (was auch für die von Studenten geforderten Mittel<br />

gilt);<br />

− auf Verlangen des Mitgliedstaats Teilnahme an einer Sprachgrundausbildung,<br />

um die nötigen Kenntnisse für die Ausbildung zu erwerben.<br />

• Schüler:<br />

− Nachweis über Teilnahme an einem anerkannten Austauschprogramm und<br />

darüber, daß die Schüleraustauschorganisation während des gesamten Aufenthalts<br />

die Verantwortung für den Schüler, vor allem für die Aufenthalts-,<br />

Unterrichts-, Gesundheits- und Rückreisekosten übernimmt;<br />

− Einhaltung des von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Mindest- bzw.<br />

Höchstalters;<br />

− Nachweis, von einer Bildungseinrichtung des Sekundarbereichs angenommen<br />

worden zu sein;<br />

− Unterbringung während des gesamten Austauschzeitraums bei einer die<br />

entsprechenden nationalen Bedingungen erfüllenden Familie.<br />

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