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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Begriffe und Bibliographie<br />

Ratifizierung (ratification), Beitritt (accession)<br />

Ratifizierung ist der Akt, mit dem ein Staat verbindlich erklärt, sich an einen bi- oder<br />

multilateralen Vertrag halten zu wollen. Vom Zeitpunkt der Ratifizierung an muß der<br />

Vertragsstaat die Vertragsbestimmungen beachten und umsetzen. Der Ratifizierung<br />

voraus gehen die Verhandlungen über den Vertrag, seine Annahme (adoption) durch<br />

die Vertragspartner, mit der der Vertragstext endgültig festgelegt wird, sowie seine<br />

Unterzeichnung (signature). Mit der Unterzeichnung bekunden Staaten ihre Absicht,<br />

Vertragspartei zu werden. Die Unterzeichnung allein ist zwar nicht bindend, aber ein<br />

Unterzeichnerstaat hat die Verpflichtung, dem Sinn und Zweck des Vertrags<br />

zumindest nicht zuwiderzuhandeln, solange er nicht ausdrücklich erklärt hat, doch<br />

nicht Vertragspartei werden zu wollen (vgl. Art. 18 des Wiener Übereinkommens über<br />

das Recht der Verträge).<br />

Ein Staat, der an den Vertragsverhandlungen nicht beteiligt war, die zur Annahme des<br />

Vertragstextes führten, und den Vertrag nicht unterzeichnet hat, kann sich später,<br />

wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, durch einen Beitritt (accession) zum Vertrag<br />

verpflichten, seine Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.<br />

Resettlement (Umsiedlung)<br />

Neben der Integration im Aufnahmeland oder der Rückkehr ins Herkunftsland<br />

(Repatriation) gilt die Umsiedlung in ein Drittland als eine der möglichen Perspektiven<br />

für Flüchtlinge, die im Sprachgebrauch internationaler Organisationen „durable<br />

solutions“ (langfristige Lösungen) genannt werden. Im Rahmen von Resettlement-<br />

Programmen der Vereinten Nationen werden Flüchtlinge, deren Sicherheit in dem<br />

Land unmittelbar gefährdet ist, in dem ihnen Asyl gewährt bzw. auf der Basis der<br />

Genfer Flüchtlingskonvention der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, in Drittstaaten<br />

umgesiedelt, die sich zu ihrer Aufnahme bereit erklärt haben. An den UN-Programmen<br />

waren zunächst Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, die<br />

Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die USA beteiligt. Neue<br />

Partnerländer sind Argentinien, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Irland, Island,<br />

Spanien und das Vereinigte Königreich.<br />

Risikogruppen (vulnerable groups)<br />

Personengruppen, die aufgrund bestimmter persönlicher Eigenschaften und/oder<br />

äußerer Bedingungen im Vergleich zum Rest der Gesellschaft stärker gefährdet sind,<br />

einen Schaden zu erleiden, bezeichnet man als Risikogruppen. Im allgemeinen geht es<br />

um benachteiligte, besonders schutzbedürftige und gefährdete Personen. Je nach<br />

Kontext werden Zuwanderer beispielsweise aufgrund von mangelhafter Information,<br />

Armut, sozialer Isolation und/oder Ressentiments von Mitmenschen als Risikogruppe<br />

betrachtet.<br />

Rückübernahmeabkommen (readmission agreement)<br />

Rückübernahmeabkommen (bzw. Rückführungsabkommen) sind bi- oder multilaterale<br />

völkerrechtliche Verträge, die die vom Aufenthaltsstaat betriebene Rückkehr<br />

ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Herkunftsländer, zunehmend aber auch die<br />

Abschiebung von Drittstaatsangehörigen und Staatenloser in Transitländer, regeln und<br />

u.a. Bestimmungen zur Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit etc. und zur<br />

Ausstellung von Reisedokumenten enthalten sowie beispielsweise vereinfachte<br />

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