Handbuch - InterCulturExpress
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Gleichheit in Vielfalt<br />
Begriffe und Bibliographie<br />
Ratifizierung (ratification), Beitritt (accession)<br />
Ratifizierung ist der Akt, mit dem ein Staat verbindlich erklärt, sich an einen bi- oder<br />
multilateralen Vertrag halten zu wollen. Vom Zeitpunkt der Ratifizierung an muß der<br />
Vertragsstaat die Vertragsbestimmungen beachten und umsetzen. Der Ratifizierung<br />
voraus gehen die Verhandlungen über den Vertrag, seine Annahme (adoption) durch<br />
die Vertragspartner, mit der der Vertragstext endgültig festgelegt wird, sowie seine<br />
Unterzeichnung (signature). Mit der Unterzeichnung bekunden Staaten ihre Absicht,<br />
Vertragspartei zu werden. Die Unterzeichnung allein ist zwar nicht bindend, aber ein<br />
Unterzeichnerstaat hat die Verpflichtung, dem Sinn und Zweck des Vertrags<br />
zumindest nicht zuwiderzuhandeln, solange er nicht ausdrücklich erklärt hat, doch<br />
nicht Vertragspartei werden zu wollen (vgl. Art. 18 des Wiener Übereinkommens über<br />
das Recht der Verträge).<br />
Ein Staat, der an den Vertragsverhandlungen nicht beteiligt war, die zur Annahme des<br />
Vertragstextes führten, und den Vertrag nicht unterzeichnet hat, kann sich später,<br />
wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, durch einen Beitritt (accession) zum Vertrag<br />
verpflichten, seine Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.<br />
Resettlement (Umsiedlung)<br />
Neben der Integration im Aufnahmeland oder der Rückkehr ins Herkunftsland<br />
(Repatriation) gilt die Umsiedlung in ein Drittland als eine der möglichen Perspektiven<br />
für Flüchtlinge, die im Sprachgebrauch internationaler Organisationen „durable<br />
solutions“ (langfristige Lösungen) genannt werden. Im Rahmen von Resettlement-<br />
Programmen der Vereinten Nationen werden Flüchtlinge, deren Sicherheit in dem<br />
Land unmittelbar gefährdet ist, in dem ihnen Asyl gewährt bzw. auf der Basis der<br />
Genfer Flüchtlingskonvention der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, in Drittstaaten<br />
umgesiedelt, die sich zu ihrer Aufnahme bereit erklärt haben. An den UN-Programmen<br />
waren zunächst Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, die<br />
Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die USA beteiligt. Neue<br />
Partnerländer sind Argentinien, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Chile, Irland, Island,<br />
Spanien und das Vereinigte Königreich.<br />
Risikogruppen (vulnerable groups)<br />
Personengruppen, die aufgrund bestimmter persönlicher Eigenschaften und/oder<br />
äußerer Bedingungen im Vergleich zum Rest der Gesellschaft stärker gefährdet sind,<br />
einen Schaden zu erleiden, bezeichnet man als Risikogruppen. Im allgemeinen geht es<br />
um benachteiligte, besonders schutzbedürftige und gefährdete Personen. Je nach<br />
Kontext werden Zuwanderer beispielsweise aufgrund von mangelhafter Information,<br />
Armut, sozialer Isolation und/oder Ressentiments von Mitmenschen als Risikogruppe<br />
betrachtet.<br />
Rückübernahmeabkommen (readmission agreement)<br />
Rückübernahmeabkommen (bzw. Rückführungsabkommen) sind bi- oder multilaterale<br />
völkerrechtliche Verträge, die die vom Aufenthaltsstaat betriebene Rückkehr<br />
ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Herkunftsländer, zunehmend aber auch die<br />
Abschiebung von Drittstaatsangehörigen und Staatenloser in Transitländer, regeln und<br />
u.a. Bestimmungen zur Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit etc. und zur<br />
Ausstellung von Reisedokumenten enthalten sowie beispielsweise vereinfachte<br />
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