Handbuch - InterCulturExpress
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Gleichheit in Vielfalt<br />
Begriffe und Bibliographie<br />
Exklusion (exclusion)<br />
Exklusion bedeutet wörtlich Ausschluß. Unter sozialer Exklusion versteht man den<br />
Verlust an bzw. den Ausschluß von sozialen und politischen Teilhabechancen, mit<br />
dem eine gewisse Abwertung bis hin zur Diskriminierung der betroffenen Person oder<br />
Gruppe einhergeht.<br />
Familienzusammenführung (family reunification/reunion)<br />
Familienzusammenführung ist der Zuzug von Familienangehörigen eines In- oder<br />
Ausländers aus dem Ausland zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der<br />
Familieneinheit.<br />
Fluchtmigration, erzwungene Migration (forced migration)<br />
Stärker als beim Begriff Fluchtmigration steht bei der Verwendung des Ausdrucks<br />
„erzwungene Migration“ (forced migration) der Aspekt der zwingenden Notlage im<br />
Vordergrund, wobei die lebensbedrohliche oder existenzgefährdende Situation sowohl<br />
durch natürliche als auch durch vom Menschen verursachte Katastrophen (schwere<br />
Menschenrechtsverletzungen, blutige Konflikte und Kriege, Umweltverseuchung<br />
durch chemische oder nukleare Unfälle, Vertreibung der Anwohner beim Bau großer<br />
Infrastrukturprojekte etc.) verursacht worden sein kann.<br />
Freizügigkeit (freedom of movement)<br />
Freizügigkeit ist die Bewegungsfreiheit von Personen beispielsweise im Hoheitsgebiet<br />
eines Staates. Im EU-Vokabular wird der Begriff „Freizügigkeit“ für die folgenden<br />
beiden Sachverhalte eingesetzt: zum einen für das Recht jedes Staatsangehörigen eines<br />
EU-Mitgliedstaats, innerhalb der Europäischen Union frei zu reisen, zum anderen für<br />
das Recht von Arbeitnehmern und Selbständigen, im Prinzip in jedem Mitgliedsland<br />
der Europäischen Union ohne Beschränkungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit<br />
unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein 64 , zu leben<br />
und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Sozialleistungen des Aufenthaltsorts zu<br />
haben. Für nichterwerbstätige Unionsbürger (Rentner, Studenten sowie sonstige<br />
Nichterwerbstätige), die ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Mitgliedsland verlegen<br />
möchten, gelten besondere Voraussetzungen. Sie sind dazu nur dann berechtigt, wenn<br />
sie über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende<br />
Existenzmittel 65 für sich und ihre Familienangehörigen für die gesamte Dauer ihres<br />
Aufenthalts verfügen.<br />
Fremdenfeindlichkeit, Xenophobie (xenophobia)<br />
Fremdenfeindlichkeit und Xenophobie werden synonym gebraucht. Während der<br />
deutsche Begriff den Schwerpunkt explizit auf die ablehnende, gar feindliche Einstellung<br />
oder Verhaltensweise gegenüber Menschen oder Gruppen, die vermeintlich<br />
oder tatsächlich fremd sind, setzt, bedeutet das aus dem Griechischen kommende Wort<br />
Xenophobie eigentlich die Furcht oder Scheu vor dem Fremden.<br />
64 Ausgenommen sind allerdings z.B. Beschäftigungsverhältnisse in der öffentliche Verwaltung.<br />
65 Die Existenzmittel müssen so bemessen sein, daß keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen<br />
werden müssen.<br />
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