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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Begriffe und Bibliographie<br />

Exklusion (exclusion)<br />

Exklusion bedeutet wörtlich Ausschluß. Unter sozialer Exklusion versteht man den<br />

Verlust an bzw. den Ausschluß von sozialen und politischen Teilhabechancen, mit<br />

dem eine gewisse Abwertung bis hin zur Diskriminierung der betroffenen Person oder<br />

Gruppe einhergeht.<br />

Familienzusammenführung (family reunification/reunion)<br />

Familienzusammenführung ist der Zuzug von Familienangehörigen eines In- oder<br />

Ausländers aus dem Ausland zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der<br />

Familieneinheit.<br />

Fluchtmigration, erzwungene Migration (forced migration)<br />

Stärker als beim Begriff Fluchtmigration steht bei der Verwendung des Ausdrucks<br />

„erzwungene Migration“ (forced migration) der Aspekt der zwingenden Notlage im<br />

Vordergrund, wobei die lebensbedrohliche oder existenzgefährdende Situation sowohl<br />

durch natürliche als auch durch vom Menschen verursachte Katastrophen (schwere<br />

Menschenrechtsverletzungen, blutige Konflikte und Kriege, Umweltverseuchung<br />

durch chemische oder nukleare Unfälle, Vertreibung der Anwohner beim Bau großer<br />

Infrastrukturprojekte etc.) verursacht worden sein kann.<br />

Freizügigkeit (freedom of movement)<br />

Freizügigkeit ist die Bewegungsfreiheit von Personen beispielsweise im Hoheitsgebiet<br />

eines Staates. Im EU-Vokabular wird der Begriff „Freizügigkeit“ für die folgenden<br />

beiden Sachverhalte eingesetzt: zum einen für das Recht jedes Staatsangehörigen eines<br />

EU-Mitgliedstaats, innerhalb der Europäischen Union frei zu reisen, zum anderen für<br />

das Recht von Arbeitnehmern und Selbständigen, im Prinzip in jedem Mitgliedsland<br />

der Europäischen Union ohne Beschränkungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit<br />

unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein 64 , zu leben<br />

und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Sozialleistungen des Aufenthaltsorts zu<br />

haben. Für nichterwerbstätige Unionsbürger (Rentner, Studenten sowie sonstige<br />

Nichterwerbstätige), die ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Mitgliedsland verlegen<br />

möchten, gelten besondere Voraussetzungen. Sie sind dazu nur dann berechtigt, wenn<br />

sie über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende<br />

Existenzmittel 65 für sich und ihre Familienangehörigen für die gesamte Dauer ihres<br />

Aufenthalts verfügen.<br />

Fremdenfeindlichkeit, Xenophobie (xenophobia)<br />

Fremdenfeindlichkeit und Xenophobie werden synonym gebraucht. Während der<br />

deutsche Begriff den Schwerpunkt explizit auf die ablehnende, gar feindliche Einstellung<br />

oder Verhaltensweise gegenüber Menschen oder Gruppen, die vermeintlich<br />

oder tatsächlich fremd sind, setzt, bedeutet das aus dem Griechischen kommende Wort<br />

Xenophobie eigentlich die Furcht oder Scheu vor dem Fremden.<br />

64 Ausgenommen sind allerdings z.B. Beschäftigungsverhältnisse in der öffentliche Verwaltung.<br />

65 Die Existenzmittel müssen so bemessen sein, daß keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen<br />

werden müssen.<br />

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