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Handbuch - InterCulturExpress

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Gleichheit in Vielfalt<br />

Anhang II: Verbriefte Rechte<br />

Anstellung, bevor seine Aufenthaltsgenehmigung ausläuft, soll die<br />

Arbeitslosigkeit nicht zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen, es sei denn, er<br />

war von vornherein ausdrücklich an dieses Beschäftigungsverhältnis geknüpft.<br />

Die Konvention soll Wanderarbeitnehmer vor willkürlicher Ausweisung sowie<br />

vor unautorisierter Einziehung oder Vernichtung von Dokumenten schützen.<br />

Allerdings gelten die Bestimmungen in Teil IV für bestimmte Kategorien von<br />

Wanderarbeitnehmern, z.B. Selbständige, Saisonarbeiter und Grenzpendler,<br />

nur mit Einschränkungen, die im Teil V aufgelistet sind. In Teil VI geht es<br />

unter dem Titel „Förderung solider, gerechter, humaner und gesetzlicher<br />

Bedingungen mit Bezug zur internationalen Migration von Arbeitnehmern und<br />

ihren Familienmitgliedern“ um Migrationsmanagement, inklusive der<br />

Bekämpfung irregulärer Migration und irregulärerer<br />

Beschäftigungsverhältnisse. In Teil VII wird, wie beim Abschluß der anderen<br />

sechs wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge, ein Vertragsorgan<br />

(treaty body) geschaffen. Dieser Ausschuß unabhängiger Sachverständiger<br />

überprüft die Anwendung der Vertragsbestimmungen durch die<br />

Vertragsstaaten auf nationaler Ebene. Der Vertragstext endet mit allgemeinen<br />

und Schlußbestimmungen.<br />

ILO-Übereinkommen und -Empfehlungen<br />

FUNDSTELLE:<br />

C 97: Übereinkommen über Wanderarbeiter<br />

Convention concerning Migration for Employment, 1949 - in Kraft seit<br />

1952<br />

http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc097.htm, http://www.ilo.org/ilolex/cgi-lex/convde.pl?C097<br />

Die Internationale Arbeitskonferenz nahm während ihrer 32. Sitzung am<br />

1. Juli 1949 in Genf eine Neufassung des ersten Übereinkommens über die<br />

Arbeitsmigration aus dem Jahr 1939 an. Das ILO-Übereinkommen 97, das am<br />

22. Januar 1952 in Kraft trat, gilt nur für die 45 (Stand: Januar 2006)<br />

Mitglieder der ILO, die es ratifiziert haben, darunter die europäischen Staaten<br />

Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien,<br />

Moldau, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowenien, Spanien,<br />

Mazedonien, das Vereinigte Königreich und Zypern.<br />

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