Handbuch - InterCulturExpress
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Gleichheit in Vielfalt<br />
Anhang II: Verbriefte Rechte<br />
Anstellung, bevor seine Aufenthaltsgenehmigung ausläuft, soll die<br />
Arbeitslosigkeit nicht zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen, es sei denn, er<br />
war von vornherein ausdrücklich an dieses Beschäftigungsverhältnis geknüpft.<br />
Die Konvention soll Wanderarbeitnehmer vor willkürlicher Ausweisung sowie<br />
vor unautorisierter Einziehung oder Vernichtung von Dokumenten schützen.<br />
Allerdings gelten die Bestimmungen in Teil IV für bestimmte Kategorien von<br />
Wanderarbeitnehmern, z.B. Selbständige, Saisonarbeiter und Grenzpendler,<br />
nur mit Einschränkungen, die im Teil V aufgelistet sind. In Teil VI geht es<br />
unter dem Titel „Förderung solider, gerechter, humaner und gesetzlicher<br />
Bedingungen mit Bezug zur internationalen Migration von Arbeitnehmern und<br />
ihren Familienmitgliedern“ um Migrationsmanagement, inklusive der<br />
Bekämpfung irregulärer Migration und irregulärerer<br />
Beschäftigungsverhältnisse. In Teil VII wird, wie beim Abschluß der anderen<br />
sechs wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge, ein Vertragsorgan<br />
(treaty body) geschaffen. Dieser Ausschuß unabhängiger Sachverständiger<br />
überprüft die Anwendung der Vertragsbestimmungen durch die<br />
Vertragsstaaten auf nationaler Ebene. Der Vertragstext endet mit allgemeinen<br />
und Schlußbestimmungen.<br />
ILO-Übereinkommen und -Empfehlungen<br />
FUNDSTELLE:<br />
C 97: Übereinkommen über Wanderarbeiter<br />
Convention concerning Migration for Employment, 1949 - in Kraft seit<br />
1952<br />
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc097.htm, http://www.ilo.org/ilolex/cgi-lex/convde.pl?C097<br />
Die Internationale Arbeitskonferenz nahm während ihrer 32. Sitzung am<br />
1. Juli 1949 in Genf eine Neufassung des ersten Übereinkommens über die<br />
Arbeitsmigration aus dem Jahr 1939 an. Das ILO-Übereinkommen 97, das am<br />
22. Januar 1952 in Kraft trat, gilt nur für die 45 (Stand: Januar 2006)<br />
Mitglieder der ILO, die es ratifiziert haben, darunter die europäischen Staaten<br />
Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien,<br />
Moldau, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowenien, Spanien,<br />
Mazedonien, das Vereinigte Königreich und Zypern.<br />
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