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Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

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manipulation kann in der Regel durch einen Fachmann<br />

leicht erkannt und nachgewiesen werden.<br />

Die manuellen Schäden sind entstanden, als<br />

das Fahrzeug nicht in Bewegung war, und damit<br />

fehlen charakteristische Schadensmerkmale.<br />

Schäden an verunfallten Fahrzeugen, die nachträglich<br />

unter veränderten Umständen angezeigt<br />

werden, weisen diese Merkmale auf. Diese<br />

Schäden sind durch eigenes Verschulden entstanden<br />

und sollen nun im Nachhinein einem<br />

anderen Beteiligten angelastet werden, der sich<br />

damit einverstanden erklärt. Hier erscheint ein<br />

Nachweis schwieriger, wenn die Fahrzeuge entsprechend<br />

in Szene gesetzt werden und die Beteiligten<br />

übereinstimmende Aussagen <strong>zum</strong><br />

Schadenhergang machen können.<br />

Eine andere Möglichkeit, einen Schaden zu fingieren,<br />

besteht in der falschen Schilderung <strong>von</strong><br />

Schadenursache und Schadenhergang. Dem<br />

Versicherungsnehmer ist hier ein zufälliger Schaden<br />

entstanden, der <strong>von</strong> dem Versicherer per<br />

Versicherungsvertrag nicht oder nur teilweise ersetzt<br />

werden muss. Damit der Versicherungsnehmer<br />

den entstandenen Verlust abdecken kann,<br />

erklärt er den Eintritt eines versicherten Ereignisses<br />

oder einer Gefahr. Dies führt dazu, dass der<br />

ursprünglich nicht versicherte Schaden zu einem<br />

ersatzpflichtigen Schaden wird. Durch die Darstellung<br />

anderer Tatsachen kann z. B. ein Diebstahl<br />

zu einem Einbruchdiebstahl umdefiniert<br />

werden. Der Versicherer kann nur durch eine<br />

Überprüfung der Angaben den Nachweis des betrügerischen<br />

Verhaltens erbringen. Wird dem Versicherungsnehmer<br />

ein derartiges Verhalten nachgewiesen,<br />

ist der Versicherer <strong>von</strong> seiner Leistung<br />

frei. Es handelt sich um einen vorsätzlichen<br />

Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten<br />

im Schadenfall. Bei dieser Variante des Fingierens<br />

wird der Schadenhergang nach dem Schaden als<br />

versichert formuliert und im Gegensatz zur vorher<br />

dargestellten Möglichkeit nicht in Szene gesetzt.<br />

Außerdem sind diese Schadenfälle nicht<br />

vorsätzlich herbeigeführt, sondern rein zufällig<br />

entstanden.<br />

Einer der bekanntesten Fälle einer Umdefinition<br />

des Schadenhergangs ist ein Brandfleck auf dem<br />

Sofa, den der Täter selbst verschuldet hat, aber<br />

ein Bekannter als der Schädiger auftritt. Dieser<br />

meldet dann diesen angeblich durch ihn herbeigeführten<br />

Schaden seinem Haftpflichtversicherer.<br />

Der provozierte Versicherungsfall<br />

Dieser <strong>Betrug</strong>svariante liegt ein tatsächlich eingetretener<br />

Schaden zu Grunde, den der vermeintlich<br />

Geschädigte als Antragsteller bei einer Versicherung<br />

geltend machen will. Der Geschädigte<br />

hat dabei eine Schadensituation provoziert, die<br />

zu einem Schaden geführt hat und für ihn als<br />

unabwendbar erscheint. Ein Fehlverhalten anderer<br />

Personen wird dabei ausgenutzt oder herbeigeführt,<br />

damit ein Schaden an dem versicherten<br />

Interesse entsteht. Bei diesen Schadenfällen fehlt<br />

die Zufälligkeit des Schadenereignisses, da sie<br />

vorsätzlich herbeigeführt werden. Es wird aber<br />

gegenüber dem Versicherer und gegebenenfalls<br />

der Polizei der Anschein erweckt, dass es sich um<br />

ein zufälliges Ereignis handelt. Es entsteht die<br />

Problematik, dass der provozierte Schaden <strong>von</strong><br />

einem tatsächlich zufällig eingetretenen Schaden<br />

kaum zu unterscheiden ist. Das objektive<br />

Geschehen erscheint übereinstimmend mit dem<br />

echten Ereignis und ist nur schwer aufzuklären.<br />

Diese Form des betrügerischen Verhaltens ist<br />

sehr häufig in der Kraftfahrtversicherung anzutreffen.<br />

Aus diesem Grund sollen die provozierten<br />

Versicherungsfälle beispielhaft an Schadenfällen<br />

im Kraftfahrtbereich beschrieben werden.<br />

Personen, die die Schadenfälle provozieren wollen,<br />

nutzen häufig ihre besonderen Kenntnisse<br />

über die Verkehrsführung aus, um das Unfallereignis<br />

auf Grund erwarteter Fahrfehler anderer<br />

Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Im Straßenverkehr<br />

ergeben sich zahlreiche Situationen, die<br />

sich für derartige betrügerische Vorhaben eignen.<br />

Beispielsweise wartet der Provokateur an vorfahrtsberechtigten<br />

Straßen, um dann im richtigen<br />

Moment den Unfall zu verursachen. Vorausgegangen<br />

ist dabei häufig auch ein dem arglosen<br />

Opfer angezeigter Vorfahrtsverzicht, der als Resultat<br />

eine unausweichliche Kollision zur Folge<br />

hat. Es ergibt sich dann der äußere Anschein,<br />

dass der Vorfahrtsberechtigte an dem Unfall<br />

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