Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
manipulation kann in der Regel durch einen Fachmann<br />
leicht erkannt und nachgewiesen werden.<br />
Die manuellen Schäden sind entstanden, als<br />
das Fahrzeug nicht in Bewegung war, und damit<br />
fehlen charakteristische Schadensmerkmale.<br />
Schäden an verunfallten Fahrzeugen, die nachträglich<br />
unter veränderten Umständen angezeigt<br />
werden, weisen diese Merkmale auf. Diese<br />
Schäden sind durch eigenes Verschulden entstanden<br />
und sollen nun im Nachhinein einem<br />
anderen Beteiligten angelastet werden, der sich<br />
damit einverstanden erklärt. Hier erscheint ein<br />
Nachweis schwieriger, wenn die Fahrzeuge entsprechend<br />
in Szene gesetzt werden und die Beteiligten<br />
übereinstimmende Aussagen <strong>zum</strong><br />
Schadenhergang machen können.<br />
Eine andere Möglichkeit, einen Schaden zu fingieren,<br />
besteht in der falschen Schilderung <strong>von</strong><br />
Schadenursache und Schadenhergang. Dem<br />
Versicherungsnehmer ist hier ein zufälliger Schaden<br />
entstanden, der <strong>von</strong> dem Versicherer per<br />
Versicherungsvertrag nicht oder nur teilweise ersetzt<br />
werden muss. Damit der Versicherungsnehmer<br />
den entstandenen Verlust abdecken kann,<br />
erklärt er den Eintritt eines versicherten Ereignisses<br />
oder einer Gefahr. Dies führt dazu, dass der<br />
ursprünglich nicht versicherte Schaden zu einem<br />
ersatzpflichtigen Schaden wird. Durch die Darstellung<br />
anderer Tatsachen kann z. B. ein Diebstahl<br />
zu einem Einbruchdiebstahl umdefiniert<br />
werden. Der Versicherer kann nur durch eine<br />
Überprüfung der Angaben den Nachweis des betrügerischen<br />
Verhaltens erbringen. Wird dem Versicherungsnehmer<br />
ein derartiges Verhalten nachgewiesen,<br />
ist der Versicherer <strong>von</strong> seiner Leistung<br />
frei. Es handelt sich um einen vorsätzlichen<br />
Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten<br />
im Schadenfall. Bei dieser Variante des Fingierens<br />
wird der Schadenhergang nach dem Schaden als<br />
versichert formuliert und im Gegensatz zur vorher<br />
dargestellten Möglichkeit nicht in Szene gesetzt.<br />
Außerdem sind diese Schadenfälle nicht<br />
vorsätzlich herbeigeführt, sondern rein zufällig<br />
entstanden.<br />
Einer der bekanntesten Fälle einer Umdefinition<br />
des Schadenhergangs ist ein Brandfleck auf dem<br />
Sofa, den der Täter selbst verschuldet hat, aber<br />
ein Bekannter als der Schädiger auftritt. Dieser<br />
meldet dann diesen angeblich durch ihn herbeigeführten<br />
Schaden seinem Haftpflichtversicherer.<br />
Der provozierte Versicherungsfall<br />
Dieser <strong>Betrug</strong>svariante liegt ein tatsächlich eingetretener<br />
Schaden zu Grunde, den der vermeintlich<br />
Geschädigte als Antragsteller bei einer Versicherung<br />
geltend machen will. Der Geschädigte<br />
hat dabei eine Schadensituation provoziert, die<br />
zu einem Schaden geführt hat und für ihn als<br />
unabwendbar erscheint. Ein Fehlverhalten anderer<br />
Personen wird dabei ausgenutzt oder herbeigeführt,<br />
damit ein Schaden an dem versicherten<br />
Interesse entsteht. Bei diesen Schadenfällen fehlt<br />
die Zufälligkeit des Schadenereignisses, da sie<br />
vorsätzlich herbeigeführt werden. Es wird aber<br />
gegenüber dem Versicherer und gegebenenfalls<br />
der Polizei der Anschein erweckt, dass es sich um<br />
ein zufälliges Ereignis handelt. Es entsteht die<br />
Problematik, dass der provozierte Schaden <strong>von</strong><br />
einem tatsächlich zufällig eingetretenen Schaden<br />
kaum zu unterscheiden ist. Das objektive<br />
Geschehen erscheint übereinstimmend mit dem<br />
echten Ereignis und ist nur schwer aufzuklären.<br />
Diese Form des betrügerischen Verhaltens ist<br />
sehr häufig in der Kraftfahrtversicherung anzutreffen.<br />
Aus diesem Grund sollen die provozierten<br />
Versicherungsfälle beispielhaft an Schadenfällen<br />
im Kraftfahrtbereich beschrieben werden.<br />
Personen, die die Schadenfälle provozieren wollen,<br />
nutzen häufig ihre besonderen Kenntnisse<br />
über die Verkehrsführung aus, um das Unfallereignis<br />
auf Grund erwarteter Fahrfehler anderer<br />
Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Im Straßenverkehr<br />
ergeben sich zahlreiche Situationen, die<br />
sich für derartige betrügerische Vorhaben eignen.<br />
Beispielsweise wartet der Provokateur an vorfahrtsberechtigten<br />
Straßen, um dann im richtigen<br />
Moment den Unfall zu verursachen. Vorausgegangen<br />
ist dabei häufig auch ein dem arglosen<br />
Opfer angezeigter Vorfahrtsverzicht, der als Resultat<br />
eine unausweichliche Kollision zur Folge<br />
hat. Es ergibt sich dann der äußere Anschein,<br />
dass der Vorfahrtsberechtigte an dem Unfall<br />
15