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Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

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4. Gegenmaßnahmen und Risikoabwendung in der Versicherungswirtschaft<br />

4.1 Möglichkeiten der <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit in den Versicherungsgesellschaften<br />

<strong>Betrug</strong>serkennung im Alltagsgeschäft durch die<br />

Mitarbeiter<br />

Die Versicherer haben ihr Serviceangebot ständig<br />

erweitert und die Erwartungen ihrer Kunden<br />

geweckt. Im Interesse der Versicherungsnehmer<br />

zielt der Service dabei insbesondere auf schnelle,<br />

schlanke und unbürokratische Schadenprozesse.<br />

In den Versicherungsunternehmen lässt sich feststellen,<br />

dass sich die Sachbearbeitung <strong>von</strong> Versicherungsschäden<br />

in den letzten Jahren deutlich<br />

verändert hat. Insgesamt ist der Anteil an telefonischer<br />

Sachbearbeitung deutlich gestiegen,<br />

es werden mehr Schäden pro Mitarbeiter erfasst,<br />

sowie erforderliche Nachweise und Belege werden<br />

vom Versicherungsnehmer immer weniger<br />

erbracht bzw. gefordert. Hinzu kommt die Möglichkeit,<br />

dass beispielsweise Rechnungen oder<br />

Digitalbilder 55 durch den Versicherungsnehmer<br />

am Computer verändert und retouchiert werden<br />

können. Damit ist für die Versicherer ein erhebliches<br />

Maß an Kontrollmöglichkeit und Erkenntnisdichte<br />

verloren gegangen. Eine Prüfung bezüglich<br />

der Echtheit <strong>von</strong> Dokumenten ist aber<br />

unbedingt erforderlich. Im Sinne der zu erfüllenden<br />

Servicekonzepte, die bei den Versicherern bestehen,<br />

wird dieses Risiko bis zu einer bestimmten<br />

Größenordnung in Kauf genommen, um eine<br />

zügige Schadenbearbeitung gewährleisten zu<br />

können.<br />

Die Versicherer sind dabei durch unehrliche<br />

Versicherungskunden gefährdet, die diesen Umstand<br />

auszunutzen versuchen. Die Sachbearbeiter<br />

vermuten selbstverständlich nicht bei jedem<br />

angezeigten Versicherungsfall einen Versicherungsbetrug<br />

und behandeln nicht gleich jeden<br />

Versicherungsnehmer als potenziellen Betrüger.<br />

Erst, wenn es Anzeichen für unbegründete Ansprüche<br />

gibt, erfolgt eine intensivere Schadenprüfung.<br />

Das kann jedoch innerhalb eines Versicherungsunternehmens<br />

zu einem Widerspruch<br />

hinsichtlich Servicekonzept und <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit<br />

führen. Die Serviceerwartungen der Versicherungsnehmer<br />

an schnelle und bequeme<br />

Schadenabwicklungen stoßen auf die Forderung<br />

nach einer Schadenbearbeitung mit intensiver<br />

<strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit, die manipulierte Schadenfälle<br />

in aufwändigen Prozessen herauszufiltern<br />

versuchen. Dieser Konflikt zwischen Serviceleistung<br />

und <strong>Betrug</strong>sabwehr eines Versicherers kann<br />

nur durch einen integrativen Lösungsansatz bewältigt<br />

werden. Know-how, Organisation, Workflow<br />

und Software sind dabei die vier erforderlichen<br />

Basiskomponenten.<br />

Betrachtet man die Lebensphasen eines Versicherungsverhältnisses,<br />

dann kann eine betrügerische<br />

Handlung schon vor bzw. bei Vertragsabschluss<br />

sowie im und nach einem Schadenfall<br />

vorliegen. Die <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit eines Versicherers<br />

sollte deshalb schon bei der Anbahnung<br />

eines Versicherungsvertragsverhältnisses beginnen.<br />

Es erscheint sehr wahrscheinlich, dass ein<br />

Versicherungsnehmer, der schon vor Vertragsbeginn<br />

unrichtige Angaben gemacht hat, dasselbe<br />

auch in einem Schadenfall machen wird.<br />

Grundsätzlich kann auf Grund <strong>von</strong> Hinweisen und<br />

Indizien ein betrügerisches Verhalten erkannt<br />

werden. Es handelt sich dabei um technische, kriminalistische,<br />

wirtschaftliche und versicherungstechnische<br />

Hinweise.<br />

Technische Hinweise, Spuren oder Indizien sind<br />

bei bewusster Herbeiführung eines Schadens<br />

stets vorhanden. Bei einem Brand deuten z. B.<br />

mehrere Brandentstehungsherde, Nachweise<br />

<strong>von</strong> Brandbeschleunigern, außergewöhnliche<br />

Brandausbreitung oder Versagen der Brandschutzmaßnahmen<br />

auf eine mögliche Brandstiftung<br />

hin. Bei einem Diebstahl, der als Einbruchdiebstahl<br />

deklariert wurde, können Tatablaufüberprüfung<br />

und vorhandene Tatortspuren 56 auf ein<br />

betrügerisches Verhalten hinweisen.<br />

Kriminalistische Indizien ergeben sich möglicherweise<br />

aus dem Verhalten vor, während und nach<br />

dem Schadenfall seitens des Versicherungsnehmers<br />

und der Schadenbeteiligten. Im direkten Umfeld<br />

dieser Personen 57 oder durch Alibiüberprüfungen<br />

können weitere Hinweise erhalten werden.<br />

55<br />

Vgl. hierzu Weber (2004), S. 7–9: Bei einem Vergleich zwischen einer 3,3-Megapixel-Bilddatei und einem herkömmlichen Negativbild der Größe 24 x 36 mm<br />

wird deutlich, dass bei einer chemischen zehnmal mehr Informationen sichtbar werden, als bei der digitalen Fotografie. Deshalb sollte bei einem Einsatz einer<br />

Digitalkamera für Schadenaufnahmen stets darauf geachtet werden, dass viele Einzel- und Detailfotos angefertigt werden.<br />

56<br />

Denkbar sind hier auch fehlende Tatortspuren.<br />

57<br />

Hier sind besondere Abhängigkeiten oder Verbindungen der Personen untereinander, aber auch deren Leumund und mögliche Vorstrafen zu nennen.<br />

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