Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
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nicht ungeschehen gemacht werden kann und<br />
die Entschädigung seitens der Versicherer nur<br />
materiell ausfällt. Die psychische Beeinträchtigung<br />
wird dabei völlig außer Acht gelassen.<br />
Tritt der Fall des Nicht-Schadens ein, stellen die<br />
Versicherungsnehmer fest, dass sie über Jahre<br />
hinweg an die Versicherung gezahlt haben, aber<br />
kein Geld zurückerhalten haben. Die gezahlten<br />
Prämien will man nun teilweise wieder herausbekommen.<br />
Diese Unzufriedenheiten können dann<br />
den Nährboden für ein betrügerisches Verhalten<br />
seitens der Versicherungsnehmer liefern.<br />
Es lassen sich in fast allen Versicherungssparten<br />
diese Versicherungsbetrügereien finden. Die Versicherungswirtschaft<br />
muss dabei <strong>von</strong> zwei unterschiedlichen<br />
Täterprofilen ausgehen. Einerseits<br />
handelt es sich um die Gruppe der organisierten,<br />
professionellen Kriminellen, die im Allgemeinen<br />
hohe Entschädigungswerte bei Einzelschäden<br />
verursacht und andererseits um die Gruppe der<br />
Gelegenheitstäter mit einer eher hohen Anzahl<br />
an Schäden. Grundsätzlich sind in jeder Sparte<br />
beide Vorgehensweisen denkbar und vorhanden.<br />
Versucht man eine grobe Einordnung hinsichtlich<br />
der Häufigkeit professionell bzw. unprofessionell<br />
begangener Versicherungsbetrügereien vorzunehmen,<br />
so sieht diese folgendermaßen aus:<br />
• Professionell begangene Taten sind vornehmlich<br />
in der gewerblichen Feuer- und Diebstahlversicherung,<br />
der Kraftfahrtversicherung und<br />
der Transportversicherung anzutreffen.<br />
• In der Privaten Haftpflichtversicherung, der<br />
Hausratversicherung, der Reisegepäckversicherung,<br />
aber auch wiederum in der Kraftfahrtversicherung<br />
werden vielfach unprofessionell<br />
ausgerichtete Betrügereien begangen.<br />
Es lässt sich bei der Suche nach einem Täterprofil<br />
abschließend feststellen, dass es den typischen<br />
Versicherungsbetrüger nicht gibt.<br />
Der Versicherungsvertreter<br />
Der Vorsitzende des BdV ist übereinstimmend<br />
mit der Versicherungswirtschaft da<strong>von</strong> überzeugt,<br />
dass der <strong>Betrug</strong> im Versicherungswesen<br />
thematisiert werden sollte. Er verfolgt dabei allerdings<br />
einen ganz anderen, gegensätzlichen Ansatz,<br />
der den <strong>Betrug</strong> <strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> der Versicherten<br />
als vordergründige Thematik sieht.<br />
Mit dieser Betrachtung steht er inzwischen nicht<br />
allein, so hat z. B. ein Berliner Professor 45 in einem<br />
Vortrag die Grenzen und Möglichkeiten des strafrechtlichen<br />
Verbraucherschutzes bei <strong>Betrug</strong> des<br />
Versicherungsnehmers dargestellt. Dieser Zustand<br />
kann in Anlehnung an den Versicherungsbetrug<br />
als Versichertenbetrug bezeichnet werden<br />
und bezieht sich auf den <strong>Betrug</strong> durch den<br />
Vermittler oder die Versicherungsgesellschaft.<br />
Dabei wurde herausgestellt, dass des Öfteren<br />
unnötige, teilweise schon paradoxe Versicherungsabschlüsse<br />
46 oder überflüssige Produktkombinationen<br />
getätigt werden, zu denen die<br />
Vermittler oder Versicherer ihre Kunden animieren.<br />
Die Versicherungsvermittler versuchen den<br />
Versicherungsnehmer im eigenen Interesse verstärkt<br />
zu Vertragsabschlüssen zu bewegen, um<br />
eine höhere Provisionssumme zu erhalten. Eine<br />
konkrete Täuschung der Versicherungsnehmer ist<br />
allerdings oftmals nicht eindeutig nachzuweisen.<br />
In diesen spezifischen Fällen sind Versicherer und<br />
Versicherungsnehmer gleichermaßen betrogen.<br />
Die Versicherungsnehmer erhalten zwar durch<br />
den Versicherungsvertrag einen Gegenwert, der<br />
jedoch auf Grund der unnötigen Kapitalbindung<br />
der laufenden Prämienzahlungen gemindert sein<br />
kann. Die Versicherer werden durch die Zahlung<br />
einer Abschlussprovision an ihren unseriösen<br />
Vermittler für einen unnötigen Vertrag ebenfalls<br />
hintergangen.<br />
Eine andere Form des <strong>Betrug</strong>es, die durch Mitarbeiter<br />
aus dem eigenen Versicherungsunternehmen<br />
ausgeübt wird, ist der betrügerische<br />
Handel mit Doppelkarten für Kurzzeit-Kennzeichen.<br />
Die Kurzzeit-Kennzeichen werden für Autoverschiebungen<br />
ins Ausland, die dann dem Versicherer<br />
als Totalentwendung deklariert werden,<br />
oder auch für betrügerische Verkehrsunfälle genutzt.<br />
Derartige Unseriösitäten beeinflussen insgesamt<br />
auch die Einstellung der Kunden zu ihrem Ver-<br />
45<br />
Prof. Felix Herzog, Humboldt-Universität, Berlin.<br />
46<br />
Z. B. der Abschluss einer Lebensversicherung für eine 85-jährige Rentnerin mit 25-jähriger Laufzeit.<br />
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