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Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

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unbedingt die rechtlichen Einschränkungen zu<br />

berücksichtigen, die in Verwaltungsvorschriften<br />

der Polizei oder auch durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

begründet liegen.<br />

Die Schadenabteilungen sollten bei bestimmten<br />

Schadenfällen grundsätzlich eng mit Polizei und<br />

Feuerwehr kooperieren. Bei größeren Brandfällen<br />

beispielsweise sollte bzw. muss ein Schadenregulierer<br />

schon innerhalb der ersten 24 Stunden<br />

am Schadensort sein. Durch den erforderlichen<br />

Feuerwehreinsatz gehen häufig nützliche Indizien<br />

über eine Brandstiftung für die Versicherer<br />

verloren. Ein aktiver Austausch zwischen Polizei,<br />

Feuerwehr und Versicherer ist daher unbedingt<br />

erforderlich, damit eine für die Versicherer notwendige<br />

Spurensicherung erfolgen kann. Deshalb<br />

müssen die öffentlichen Stellen über die Arbeit<br />

und Besonderheiten der Schadenregulierung<br />

sowie wesentliche Regelungen hinsichtlich des<br />

Versicherungsschutzes aufgeklärt werden. Die<br />

Aufnahme <strong>von</strong> Unfällen ist für die Polizei beispielsweise<br />

ein reines Alltagsgeschäft geworden.<br />

Verdächtige Umstände werden aus Gründen der<br />

Routinearbeit vielfach nicht erkannt.<br />

Für die Versicherungsunternehmen sind aber<br />

häufig gerade die ersten Feststellungen und Beobachtungen<br />

<strong>zum</strong> Sachverhalt <strong>von</strong> entscheidender<br />

Bedeutung. Die zuständigen Personenkreise,<br />

die mit betrügerischen Schadenfällen in Berührung<br />

kommen, sollten aus diesem Grund unbedingt<br />

umfassende Schulungen zur Sensibilisierung<br />

erhalten. Es sollte im Sinne einer optimalen<br />

<strong>Betrug</strong>saufklärung den Polizeimitarbeitern bekannt<br />

sein, welche Indikatoren auf ein betrügerisches<br />

Verhalten <strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> <strong>von</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />

hinweisen. Dadurch ergibt sich ein wichtiger<br />

Umstand, der die Zusammenarbeit weiter verbessern<br />

kann. Wenn über die Besonderheiten der<br />

Arbeitabläufe sowohl des Sachbearbeiters in der<br />

Versicherungsgesellschaft als auch des Polizeimitarbeiters<br />

informiert wird, kann ein besseres<br />

Verständnis für die Arbeit des anderen geschaffen<br />

werden.<br />

Die Polizeidirektion Hannover hat die Problematik<br />

des Versicherungsbetrugs schon länger erkannt<br />

und eine eigene Ermittlungsgruppe Versicherungsbetrug<br />

gegründet. Speziell ausgebildete<br />

Polizeibeamte versuchen ihrerseits, betrügerische<br />

Schadenfälle zu identifizieren und zu bearbeiten.<br />

68 Es ist beispielsweise auch möglich, dass<br />

der Polizei keine Informationen über einen Versicherungsbetrüger<br />

vorliegen. Hat diese Person<br />

allerdings schon häufiger in verschiedenen Regionen<br />

betrügerische Handlungen vorgenommen,<br />

ist es wahrscheinlich, dass die Versicherer<br />

auf Grund ihrer Meldesysteme über ein derartiges<br />

Wissen verfügen.<br />

Der persönliche Kontakt zu den öffentlichen Institutionen<br />

sollte aus diesen Gründen generell<br />

angestrebt werden. Es können so wichtige Informationen<br />

gewonnen werden, die bei einem kooperativen<br />

Austausch dann Gewinn bringend<br />

eingesetzt werden können. Der durch die Zusammenarbeit<br />

entstehende Mehraufwand auf beiden<br />

Seiten sollte allerdings nicht übersehen werden,<br />

sodass nicht bei jedem verdächtigen Schadenfall<br />

Informationen angefordert werden sollten.<br />

Einsatz externer Ermittler<br />

Die Versicherungsunternehmen stehen häufig<br />

vor dem Problem, dass trotz unglaubwürdiger<br />

Schadensabläufe eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer<br />

erfolgen muss. In diesen Schadenfällen<br />

liegen nicht genügend Informationen<br />

vor, um die Zahlung verweigern zu können. Haben<br />

sich die Indizien für ein betrügerisches Verhalten<br />

verdichtet, so sollten dann externe Ermittler<br />

eingesetzt werden. Das Tätigkeitsfeld dieser<br />

Personen konzentriert sich auf das Erfassen <strong>von</strong><br />

Indizien und Beweisen. Sowohl über Auskunfteien,<br />

Detekteien als auch durch Befragungen des<br />

sozialen Umfelds können entsprechende relevante<br />

Informationen erhalten werden. Auch die<br />

wirtschaftliche Situation eines Versicherungsnehmers<br />

kann den Verdacht eines betrügerischen<br />

Verhaltens durchaus erhärten.<br />

In den letzten Jahren haben sich entsprechende<br />

Dienstleistungsunternehmen gegründet, die sich<br />

auf die Ermittlung und Begutachtung zweifelhafter<br />

Schadenereignisse spezialisiert haben.<br />

68<br />

Vgl. Polizei Hannover (Hrsg.) (o. J.), S. 1.<br />

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