Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
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unbedingt die rechtlichen Einschränkungen zu<br />
berücksichtigen, die in Verwaltungsvorschriften<br />
der Polizei oder auch durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />
begründet liegen.<br />
Die Schadenabteilungen sollten bei bestimmten<br />
Schadenfällen grundsätzlich eng mit Polizei und<br />
Feuerwehr kooperieren. Bei größeren Brandfällen<br />
beispielsweise sollte bzw. muss ein Schadenregulierer<br />
schon innerhalb der ersten 24 Stunden<br />
am Schadensort sein. Durch den erforderlichen<br />
Feuerwehreinsatz gehen häufig nützliche Indizien<br />
über eine Brandstiftung für die Versicherer<br />
verloren. Ein aktiver Austausch zwischen Polizei,<br />
Feuerwehr und Versicherer ist daher unbedingt<br />
erforderlich, damit eine für die Versicherer notwendige<br />
Spurensicherung erfolgen kann. Deshalb<br />
müssen die öffentlichen Stellen über die Arbeit<br />
und Besonderheiten der Schadenregulierung<br />
sowie wesentliche Regelungen hinsichtlich des<br />
Versicherungsschutzes aufgeklärt werden. Die<br />
Aufnahme <strong>von</strong> Unfällen ist für die Polizei beispielsweise<br />
ein reines Alltagsgeschäft geworden.<br />
Verdächtige Umstände werden aus Gründen der<br />
Routinearbeit vielfach nicht erkannt.<br />
Für die Versicherungsunternehmen sind aber<br />
häufig gerade die ersten Feststellungen und Beobachtungen<br />
<strong>zum</strong> Sachverhalt <strong>von</strong> entscheidender<br />
Bedeutung. Die zuständigen Personenkreise,<br />
die mit betrügerischen Schadenfällen in Berührung<br />
kommen, sollten aus diesem Grund unbedingt<br />
umfassende Schulungen zur Sensibilisierung<br />
erhalten. Es sollte im Sinne einer optimalen<br />
<strong>Betrug</strong>saufklärung den Polizeimitarbeitern bekannt<br />
sein, welche Indikatoren auf ein betrügerisches<br />
Verhalten <strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> <strong>von</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />
hinweisen. Dadurch ergibt sich ein wichtiger<br />
Umstand, der die Zusammenarbeit weiter verbessern<br />
kann. Wenn über die Besonderheiten der<br />
Arbeitabläufe sowohl des Sachbearbeiters in der<br />
Versicherungsgesellschaft als auch des Polizeimitarbeiters<br />
informiert wird, kann ein besseres<br />
Verständnis für die Arbeit des anderen geschaffen<br />
werden.<br />
Die Polizeidirektion Hannover hat die Problematik<br />
des Versicherungsbetrugs schon länger erkannt<br />
und eine eigene Ermittlungsgruppe Versicherungsbetrug<br />
gegründet. Speziell ausgebildete<br />
Polizeibeamte versuchen ihrerseits, betrügerische<br />
Schadenfälle zu identifizieren und zu bearbeiten.<br />
68 Es ist beispielsweise auch möglich, dass<br />
der Polizei keine Informationen über einen Versicherungsbetrüger<br />
vorliegen. Hat diese Person<br />
allerdings schon häufiger in verschiedenen Regionen<br />
betrügerische Handlungen vorgenommen,<br />
ist es wahrscheinlich, dass die Versicherer<br />
auf Grund ihrer Meldesysteme über ein derartiges<br />
Wissen verfügen.<br />
Der persönliche Kontakt zu den öffentlichen Institutionen<br />
sollte aus diesen Gründen generell<br />
angestrebt werden. Es können so wichtige Informationen<br />
gewonnen werden, die bei einem kooperativen<br />
Austausch dann Gewinn bringend<br />
eingesetzt werden können. Der durch die Zusammenarbeit<br />
entstehende Mehraufwand auf beiden<br />
Seiten sollte allerdings nicht übersehen werden,<br />
sodass nicht bei jedem verdächtigen Schadenfall<br />
Informationen angefordert werden sollten.<br />
Einsatz externer Ermittler<br />
Die Versicherungsunternehmen stehen häufig<br />
vor dem Problem, dass trotz unglaubwürdiger<br />
Schadensabläufe eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer<br />
erfolgen muss. In diesen Schadenfällen<br />
liegen nicht genügend Informationen<br />
vor, um die Zahlung verweigern zu können. Haben<br />
sich die Indizien für ein betrügerisches Verhalten<br />
verdichtet, so sollten dann externe Ermittler<br />
eingesetzt werden. Das Tätigkeitsfeld dieser<br />
Personen konzentriert sich auf das Erfassen <strong>von</strong><br />
Indizien und Beweisen. Sowohl über Auskunfteien,<br />
Detekteien als auch durch Befragungen des<br />
sozialen Umfelds können entsprechende relevante<br />
Informationen erhalten werden. Auch die<br />
wirtschaftliche Situation eines Versicherungsnehmers<br />
kann den Verdacht eines betrügerischen<br />
Verhaltens durchaus erhärten.<br />
In den letzten Jahren haben sich entsprechende<br />
Dienstleistungsunternehmen gegründet, die sich<br />
auf die Ermittlung und Begutachtung zweifelhafter<br />
Schadenereignisse spezialisiert haben.<br />
68<br />
Vgl. Polizei Hannover (Hrsg.) (o. J.), S. 1.<br />
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