Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
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Ermittlungen dann abgeschlossen, wird der Fall<br />
erneut dem <strong>Betrug</strong>sexperten vorgelegt. Daraufhin<br />
kann dann entschieden werden, ob umfangreichere<br />
Überprüfungen zu erfolgen haben oder<br />
rechtliche Schritte einzuleiten sind. Grundsätzlich<br />
muss immer auch die Möglichkeit erwähnt werden,<br />
dass sich auch nach einer Schadenprüfung<br />
durch <strong>Betrug</strong>sspezialisten ein betrugsverdächtiger<br />
Schadenfall als unverdächtig erweisen kann.<br />
Für die beschriebenen Organisationsmodelle gibt<br />
es sowohl Vor- als auch <strong>Nachteil</strong>e, auf die im Folgenden<br />
eingegangen werden soll.<br />
Bei der Bearbeitung eines Verdachtsfalls <strong>von</strong> Anfang<br />
bis <strong>zum</strong> Ende kann der <strong>Betrug</strong>sexperte die<br />
Vorgänge insgesamt sehr gut überwachen. Allerdings<br />
sind bei einer derartigen Organisation oftmals<br />
mehrere <strong>Betrug</strong>sspezialisten notwendig,<br />
weil ein Einzelner mit der Masse der verdächtigen<br />
Vorgänge zu schnell überlastet und überfordert<br />
sein kann.<br />
Bei der Disposition der Arbeitsvorgänge durch den<br />
<strong>Betrug</strong>sspezialisten ist offensichtlich, dass wesentlich<br />
mehr Schadenfälle pro <strong>Betrug</strong>sspezialist überprüft<br />
werden können. Es kann allerdings dann <strong>von</strong><br />
<strong>Nachteil</strong> sein, dass bedingt durch die hohe Anzahl<br />
an mitgeteilten Verdachtsfällen der Überblick<br />
über die einzelnen Fälle fehlt. Es ist zu bedenken,<br />
dass die für den Sachbearbeiter erforderliche<br />
Mehrarbeit das Vorlageverhalten beeinflussen<br />
kann. Der Sachbearbeiter könnte auf Grund seiner<br />
Arbeitseinstellung ein Interesse daran haben, derartige<br />
Schäden lieber zu entschädigen, um weniger<br />
Aufwand zu haben. Hier muss man in der<br />
heutigen Zeit auch ansprechen, dass in vielen Versicherungsunternehmen<br />
quantitative Mindestvorgaben<br />
an zu bearbeitenden Fällen, Akten oder<br />
Schäden gemacht werden. Bei Bearbeitung eines<br />
komplizierten Falles mit einem deutlich höheren<br />
Arbeitsaufwand würde ein Sachbearbeiter seine<br />
Zielwerte dann nur schwer erreichen können.<br />
Damit diese Form der <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit funktioniert,<br />
ist die direkte Kommunikation mit dem<br />
Vorstand, der Abteilungsleitung, den Niederlassungen<br />
oder der Zentrale, aber auch zu der Schadenabteilung<br />
für die Arbeit eines <strong>Betrug</strong>sreferenten<br />
unbedingt erforderlich. Eine intensive <strong>Betrug</strong>sprüfung<br />
wird in der Regel durch entsprechende<br />
computergestützte Instrumente begleitet.<br />
4.2. Involvierung externer Fachleute in die <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit<br />
Einsatz <strong>von</strong> Sachverständigen<br />
Die Bezeichnung Sachverständiger ist als Titel<br />
nicht geschützt. Der Titel kann damit <strong>von</strong> jedem<br />
geführt werden, der sich selbst dazu ernennt.<br />
Diese Personen kann man auch als freie Sachverständige<br />
bezeichnen. Des Weiteren gibt es die<br />
qualifizierten Sachverständigen, die <strong>von</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Institutionen 60 eigens bestellt<br />
und vereidigt werden. Diese Sachverständigen<br />
sollten unabhängig, äußerst objektiv und vertrauenswürdig<br />
sein und zudem eine spezielle<br />
Sachkunde besitzen. Ein öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger kann grundsätzlich<br />
<strong>von</strong> jedem mit Erstellung eines Gutachtens<br />
beauftragt werden.<br />
Die <strong>Betrug</strong>sabwehr der Versicherungsunternehmen<br />
erfordert neben den kriminalistischen auch<br />
die technischen Kenntnisse, die die Einbindung<br />
sachverständiger Personen vielfach unentbehrlich<br />
macht. Zu diesem Zweck werden <strong>von</strong> den Versicherungsgesellschaften<br />
im Einzelfall Sachverständige<br />
beauftragt, den Schaden zu begutachten,<br />
den Schadenhergang zu rekonstruieren, die Schadenursache<br />
festzustellen oder andere Nachforschungen<br />
durchzuführen. 61 Die Sachverständigen<br />
können im konkreten Fall <strong>von</strong> einem Versicherer,<br />
der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Erstellung<br />
eines Gutachtens beauftragt werden.<br />
Die Ermittlungen des Sachverständigen haben<br />
sich aber auf den zivilrechtlichen Bereich zu beziehen.<br />
Die strafrechtlichen Untersuchungen<br />
obliegen den Strafverfolgungsbehörden.<br />
Durch die Feststellung außergewöhnlicher Ereignisse<br />
und Erscheinungen wird ein angezeigter<br />
Schadenfall betrugsverdächtig, ein Anfangsverdacht<br />
bestätigt oder betrügerisches Verhalten<br />
bewiesen. Ein Sachverständiger ist <strong>von</strong> dem Versicherer<br />
im speziellen Fall unverzüglich einzusetzen.<br />
Er sollte dann bereits vor der Freigabe des<br />
60<br />
Z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bezirksregierungen.<br />
61<br />
Ein Sachverständiger hat beispielsweise auch Gutachten über die Werte, Echtheit und Zustände <strong>von</strong> Gegenständen zu erstellen. Die Arbeit des Sachverständigen<br />
wird hier konkret auf die <strong>Betrug</strong>sabwehrunterstützung der Versicherer bezogen.<br />
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