04.11.2013 Aufrufe

Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ermittlungen dann abgeschlossen, wird der Fall<br />

erneut dem <strong>Betrug</strong>sexperten vorgelegt. Daraufhin<br />

kann dann entschieden werden, ob umfangreichere<br />

Überprüfungen zu erfolgen haben oder<br />

rechtliche Schritte einzuleiten sind. Grundsätzlich<br />

muss immer auch die Möglichkeit erwähnt werden,<br />

dass sich auch nach einer Schadenprüfung<br />

durch <strong>Betrug</strong>sspezialisten ein betrugsverdächtiger<br />

Schadenfall als unverdächtig erweisen kann.<br />

Für die beschriebenen Organisationsmodelle gibt<br />

es sowohl Vor- als auch <strong>Nachteil</strong>e, auf die im Folgenden<br />

eingegangen werden soll.<br />

Bei der Bearbeitung eines Verdachtsfalls <strong>von</strong> Anfang<br />

bis <strong>zum</strong> Ende kann der <strong>Betrug</strong>sexperte die<br />

Vorgänge insgesamt sehr gut überwachen. Allerdings<br />

sind bei einer derartigen Organisation oftmals<br />

mehrere <strong>Betrug</strong>sspezialisten notwendig,<br />

weil ein Einzelner mit der Masse der verdächtigen<br />

Vorgänge zu schnell überlastet und überfordert<br />

sein kann.<br />

Bei der Disposition der Arbeitsvorgänge durch den<br />

<strong>Betrug</strong>sspezialisten ist offensichtlich, dass wesentlich<br />

mehr Schadenfälle pro <strong>Betrug</strong>sspezialist überprüft<br />

werden können. Es kann allerdings dann <strong>von</strong><br />

<strong>Nachteil</strong> sein, dass bedingt durch die hohe Anzahl<br />

an mitgeteilten Verdachtsfällen der Überblick<br />

über die einzelnen Fälle fehlt. Es ist zu bedenken,<br />

dass die für den Sachbearbeiter erforderliche<br />

Mehrarbeit das Vorlageverhalten beeinflussen<br />

kann. Der Sachbearbeiter könnte auf Grund seiner<br />

Arbeitseinstellung ein Interesse daran haben, derartige<br />

Schäden lieber zu entschädigen, um weniger<br />

Aufwand zu haben. Hier muss man in der<br />

heutigen Zeit auch ansprechen, dass in vielen Versicherungsunternehmen<br />

quantitative Mindestvorgaben<br />

an zu bearbeitenden Fällen, Akten oder<br />

Schäden gemacht werden. Bei Bearbeitung eines<br />

komplizierten Falles mit einem deutlich höheren<br />

Arbeitsaufwand würde ein Sachbearbeiter seine<br />

Zielwerte dann nur schwer erreichen können.<br />

Damit diese Form der <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit funktioniert,<br />

ist die direkte Kommunikation mit dem<br />

Vorstand, der Abteilungsleitung, den Niederlassungen<br />

oder der Zentrale, aber auch zu der Schadenabteilung<br />

für die Arbeit eines <strong>Betrug</strong>sreferenten<br />

unbedingt erforderlich. Eine intensive <strong>Betrug</strong>sprüfung<br />

wird in der Regel durch entsprechende<br />

computergestützte Instrumente begleitet.<br />

4.2. Involvierung externer Fachleute in die <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit<br />

Einsatz <strong>von</strong> Sachverständigen<br />

Die Bezeichnung Sachverständiger ist als Titel<br />

nicht geschützt. Der Titel kann damit <strong>von</strong> jedem<br />

geführt werden, der sich selbst dazu ernennt.<br />

Diese Personen kann man auch als freie Sachverständige<br />

bezeichnen. Des Weiteren gibt es die<br />

qualifizierten Sachverständigen, die <strong>von</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Institutionen 60 eigens bestellt<br />

und vereidigt werden. Diese Sachverständigen<br />

sollten unabhängig, äußerst objektiv und vertrauenswürdig<br />

sein und zudem eine spezielle<br />

Sachkunde besitzen. Ein öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger kann grundsätzlich<br />

<strong>von</strong> jedem mit Erstellung eines Gutachtens<br />

beauftragt werden.<br />

Die <strong>Betrug</strong>sabwehr der Versicherungsunternehmen<br />

erfordert neben den kriminalistischen auch<br />

die technischen Kenntnisse, die die Einbindung<br />

sachverständiger Personen vielfach unentbehrlich<br />

macht. Zu diesem Zweck werden <strong>von</strong> den Versicherungsgesellschaften<br />

im Einzelfall Sachverständige<br />

beauftragt, den Schaden zu begutachten,<br />

den Schadenhergang zu rekonstruieren, die Schadenursache<br />

festzustellen oder andere Nachforschungen<br />

durchzuführen. 61 Die Sachverständigen<br />

können im konkreten Fall <strong>von</strong> einem Versicherer,<br />

der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Erstellung<br />

eines Gutachtens beauftragt werden.<br />

Die Ermittlungen des Sachverständigen haben<br />

sich aber auf den zivilrechtlichen Bereich zu beziehen.<br />

Die strafrechtlichen Untersuchungen<br />

obliegen den Strafverfolgungsbehörden.<br />

Durch die Feststellung außergewöhnlicher Ereignisse<br />

und Erscheinungen wird ein angezeigter<br />

Schadenfall betrugsverdächtig, ein Anfangsverdacht<br />

bestätigt oder betrügerisches Verhalten<br />

bewiesen. Ein Sachverständiger ist <strong>von</strong> dem Versicherer<br />

im speziellen Fall unverzüglich einzusetzen.<br />

Er sollte dann bereits vor der Freigabe des<br />

60<br />

Z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bezirksregierungen.<br />

61<br />

Ein Sachverständiger hat beispielsweise auch Gutachten über die Werte, Echtheit und Zustände <strong>von</strong> Gegenständen zu erstellen. Die Arbeit des Sachverständigen<br />

wird hier konkret auf die <strong>Betrug</strong>sabwehrunterstützung der Versicherer bezogen.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!