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Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

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Die Arbeit in den Arbeitskreisen umfasst neben<br />

dem Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch<br />

zu aktuellen Themen zusätzlich die<br />

Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung<br />

<strong>von</strong> Computer-Software-Programmen. Während<br />

dieser Veranstaltungen werden <strong>von</strong> Spezialisten<br />

häufig Fachvorträge gehalten oder es erfolgen<br />

mit ihnen, aber auch versicherungsfremden Experten,<br />

Diskussionen. 77 Hier werden auch Lösungsansätze<br />

und -strategien entwickelt, um die<br />

<strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit der Versicherer zu optimieren.<br />

Es sollen zudem neue Tendenzen erkannt<br />

und entsprechende Abwehrmaßnahmen entwickelt<br />

werden.<br />

Die Arbeitskreise sind <strong>von</strong> den Versicherungsgesellschaften<br />

gemeinschaftlich eingerichtete<br />

Institutionen, um die Versichertengemeinschaft<br />

vor betrügerischen und kriminellen Handlungen<br />

zu schützen. Mittlerweile kann man die Aufgabe<br />

der Arbeitskreise <strong>von</strong> ihrem Charakter her mit<br />

der SCHUFA vergleichen. Dort werden Informationen<br />

über Personen eingeholt, die ihre Kreditwürdigkeit<br />

nachweisen sollen. Ähnliches soll in<br />

den Arbeitskreisen erfolgen, in dem entlastende<br />

und belastende Informationen aus der Gemeinschaft<br />

empfangen werden.<br />

Seit kurzem ist die Arbeit der Arbeitskreise offiziell<br />

erst einmal eingestellt worden. Es erfolgt<br />

innerhalb des GDV eine Umorganisation, die die<br />

Gesamtzahl der Arbeitskreise insgesamt sinken<br />

lassen wird. Nach momentanen Planungen sollen<br />

die ursprünglich 29 <strong>Betrug</strong>s-Arbeitskreise in Zukunft<br />

auf neun verbleibende und in Regionen<br />

eingeteilte Arbeitskreise reduziert werden. 78 Beim<br />

GDV arbeitet man derzeit verstärkt an neuen<br />

Strukturen und Umsetzungsvorhaben. Es werden<br />

vom Gesamtverband mittlerweile laufend<br />

Veranstaltungen angeboten, die das betrügerische<br />

Verhalten <strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> <strong>von</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />

thematisieren. Dabei werden Informationen<br />

vermittelt, die über die einfache Schadensachbearbeitung<br />

hinausgehen und häufig durch Kenntnisse<br />

<strong>von</strong> Polizei und Sachverständigen ergänzt<br />

werden.<br />

5. Rechtliche Möglichkeiten der Versicherer<br />

Von den Versicherungsunternehmen werden<br />

immer wieder Rechtsprozesse mit Versicherungsnehmern<br />

geführt. Die Kosten- und Zeitintensität<br />

in der Verfahrensbearbeitung haben deshalb<br />

insgesamt zugenommen. Weniger die Anzahl der<br />

Prozessfälle als vielmehr der Aufwand für die<br />

geführten Prozesse hat sich dabei erhöht. Dies<br />

ist vor allem auf eine bessere Aufklärung der Versicherungsnehmer<br />

und eine verbraucherfreundlichere<br />

Rechtssprechung zurückzuführen. Die<br />

Versicherungsnehmer versuchen heutzutage zunehmend<br />

unbescheidener, Schadenzahlungen<br />

und potenzielle Ansprüche aus dem Versicherungsvertragsverhältnis<br />

auf dem Rechtsweg<br />

durchzusetzen. Hinzu kommt die veränderte Einstellung<br />

der Versicherer, die sich mittlerweile verstärkt<br />

dazu veranlasst sehen, nachdrücklicher<br />

gegen einen Versicherungsbetrug vorzugehen.<br />

Es wird nicht nur deshalb ein härteres Vorgehen<br />

gegen Versicherungsbetrüger gefordert, sondern<br />

auch, weil bei Untätigkeit der Versicherungswirtschaft<br />

zugleich der Anschein entstehen kann,<br />

dass es sich dabei um Bagatelldelikte handelt.<br />

Ein festgestellter Versicherungsbetrug kann für<br />

den Betrüger sowohl strafrechtliche als auch privatrechtliche<br />

Konsequenzen nach sich ziehen.<br />

Dazu gehören die Verweigerung der Zahlung<br />

durch den Versicherer, der Verlust des Versicherungsschutzes<br />

und <strong>Rück</strong>forderung zuvor ungerechtfertigt<br />

geleisteter Zahlungen sowie Schadensersatzansprüche.<br />

Des Weiteren kann eine<br />

betroffene Versicherungsgesellschaft Strafanzeige<br />

erstatten, die sowohl eine Geldstrafe als auch<br />

eine Haftstrafe zur Folge haben kann. Einem Versicherungsbetrüger<br />

drohen gemäß § 263 StGB<br />

bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.<br />

Sollte der Versicherungsbetrug in Verbindung<br />

mit weiteren Verbrechen, z. B. einer Brandstiftung<br />

stehen, liegt die Höchststrafe sogar bei zehn<br />

Jahren.<br />

In den Versicherungsgesellschaften entsteht bei<br />

Stellung einer Strafanzeige ein hoher Arbeitsund<br />

Verwaltungsaufwand, der durch die Aufbereitung<br />

der Unterlagen, das Anfertigen <strong>von</strong> Kopien<br />

und die Beantwortung etwaiger <strong>Rück</strong>fragen<br />

77<br />

Dabei kann es sich beispielsweise um Sachverständige, aber auch um Mitarbeiter der Polizei oder <strong>von</strong> Behörden handeln.<br />

78<br />

Stand 2004.<br />

30

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