Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück
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Die Arbeit in den Arbeitskreisen umfasst neben<br />
dem Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch<br />
zu aktuellen Themen zusätzlich die<br />
Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung<br />
<strong>von</strong> Computer-Software-Programmen. Während<br />
dieser Veranstaltungen werden <strong>von</strong> Spezialisten<br />
häufig Fachvorträge gehalten oder es erfolgen<br />
mit ihnen, aber auch versicherungsfremden Experten,<br />
Diskussionen. 77 Hier werden auch Lösungsansätze<br />
und -strategien entwickelt, um die<br />
<strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit der Versicherer zu optimieren.<br />
Es sollen zudem neue Tendenzen erkannt<br />
und entsprechende Abwehrmaßnahmen entwickelt<br />
werden.<br />
Die Arbeitskreise sind <strong>von</strong> den Versicherungsgesellschaften<br />
gemeinschaftlich eingerichtete<br />
Institutionen, um die Versichertengemeinschaft<br />
vor betrügerischen und kriminellen Handlungen<br />
zu schützen. Mittlerweile kann man die Aufgabe<br />
der Arbeitskreise <strong>von</strong> ihrem Charakter her mit<br />
der SCHUFA vergleichen. Dort werden Informationen<br />
über Personen eingeholt, die ihre Kreditwürdigkeit<br />
nachweisen sollen. Ähnliches soll in<br />
den Arbeitskreisen erfolgen, in dem entlastende<br />
und belastende Informationen aus der Gemeinschaft<br />
empfangen werden.<br />
Seit kurzem ist die Arbeit der Arbeitskreise offiziell<br />
erst einmal eingestellt worden. Es erfolgt<br />
innerhalb des GDV eine Umorganisation, die die<br />
Gesamtzahl der Arbeitskreise insgesamt sinken<br />
lassen wird. Nach momentanen Planungen sollen<br />
die ursprünglich 29 <strong>Betrug</strong>s-Arbeitskreise in Zukunft<br />
auf neun verbleibende und in Regionen<br />
eingeteilte Arbeitskreise reduziert werden. 78 Beim<br />
GDV arbeitet man derzeit verstärkt an neuen<br />
Strukturen und Umsetzungsvorhaben. Es werden<br />
vom Gesamtverband mittlerweile laufend<br />
Veranstaltungen angeboten, die das betrügerische<br />
Verhalten <strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> <strong>von</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />
thematisieren. Dabei werden Informationen<br />
vermittelt, die über die einfache Schadensachbearbeitung<br />
hinausgehen und häufig durch Kenntnisse<br />
<strong>von</strong> Polizei und Sachverständigen ergänzt<br />
werden.<br />
5. Rechtliche Möglichkeiten der Versicherer<br />
Von den Versicherungsunternehmen werden<br />
immer wieder Rechtsprozesse mit Versicherungsnehmern<br />
geführt. Die Kosten- und Zeitintensität<br />
in der Verfahrensbearbeitung haben deshalb<br />
insgesamt zugenommen. Weniger die Anzahl der<br />
Prozessfälle als vielmehr der Aufwand für die<br />
geführten Prozesse hat sich dabei erhöht. Dies<br />
ist vor allem auf eine bessere Aufklärung der Versicherungsnehmer<br />
und eine verbraucherfreundlichere<br />
Rechtssprechung zurückzuführen. Die<br />
Versicherungsnehmer versuchen heutzutage zunehmend<br />
unbescheidener, Schadenzahlungen<br />
und potenzielle Ansprüche aus dem Versicherungsvertragsverhältnis<br />
auf dem Rechtsweg<br />
durchzusetzen. Hinzu kommt die veränderte Einstellung<br />
der Versicherer, die sich mittlerweile verstärkt<br />
dazu veranlasst sehen, nachdrücklicher<br />
gegen einen Versicherungsbetrug vorzugehen.<br />
Es wird nicht nur deshalb ein härteres Vorgehen<br />
gegen Versicherungsbetrüger gefordert, sondern<br />
auch, weil bei Untätigkeit der Versicherungswirtschaft<br />
zugleich der Anschein entstehen kann,<br />
dass es sich dabei um Bagatelldelikte handelt.<br />
Ein festgestellter Versicherungsbetrug kann für<br />
den Betrüger sowohl strafrechtliche als auch privatrechtliche<br />
Konsequenzen nach sich ziehen.<br />
Dazu gehören die Verweigerung der Zahlung<br />
durch den Versicherer, der Verlust des Versicherungsschutzes<br />
und <strong>Rück</strong>forderung zuvor ungerechtfertigt<br />
geleisteter Zahlungen sowie Schadensersatzansprüche.<br />
Des Weiteren kann eine<br />
betroffene Versicherungsgesellschaft Strafanzeige<br />
erstatten, die sowohl eine Geldstrafe als auch<br />
eine Haftstrafe zur Folge haben kann. Einem Versicherungsbetrüger<br />
drohen gemäß § 263 StGB<br />
bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.<br />
Sollte der Versicherungsbetrug in Verbindung<br />
mit weiteren Verbrechen, z. B. einer Brandstiftung<br />
stehen, liegt die Höchststrafe sogar bei zehn<br />
Jahren.<br />
In den Versicherungsgesellschaften entsteht bei<br />
Stellung einer Strafanzeige ein hoher Arbeitsund<br />
Verwaltungsaufwand, der durch die Aufbereitung<br />
der Unterlagen, das Anfertigen <strong>von</strong> Kopien<br />
und die Beantwortung etwaiger <strong>Rück</strong>fragen<br />
77<br />
Dabei kann es sich beispielsweise um Sachverständige, aber auch um Mitarbeiter der Polizei oder <strong>von</strong> Behörden handeln.<br />
78<br />
Stand 2004.<br />
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