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Betrug zum Nachteil von Versicherungen - E+S Rück

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meinen Bedingungen des Versicherungsvertrages<br />

erreichen. 92 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

sollten für den Versicherungskunden<br />

nachvollziehbar und unmissverständlich gestaltet<br />

sein. Falsche Erwartungen des Versicherungsnehmers<br />

im Schadenfall können unter diesen Umständen<br />

vermieden werden. <strong>Betrug</strong>smöglichkeiten<br />

können demnach durch Einschränkungen bzw.<br />

Ausweitungen im Versicherungsschutz minimiert<br />

werden.<br />

Die Versicherer sollten insgesamt mehr dazu<br />

übergehen, die Eigenverantwortlichkeit ihrer<br />

Versicherungsnehmer zu fördern. Die eigenverantwortliche<br />

Minimierung der Schadenwahrscheinlichkeit<br />

sollte dabei über die gesamte Vertragsdauer<br />

aufrechterhalten werden. Häufig<br />

nimmt diese Bereitschaft durch die Absicherung<br />

und Sicherheit im Schadenfall ab. Ein Versicherungsnehmer<br />

kann über Bonussysteme bei Schadenfreiheit<br />

93 oder über anteilige Beteiligungen 94<br />

zur Eigenverantwortlichkeit angehalten werden,<br />

indem er für sein Schaden verhütendes, rücksichtsvolles<br />

Verhalten belohnt wird.<br />

Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit<br />

der Versicherungswirtschaft<br />

In den Versicherungsgesellschaften hat die <strong>Betrug</strong>sabwehr<br />

– wie bereits dargestellt werden<br />

konnte – in den letzten Jahren an Bedeutung<br />

gewonnen. In der Öffentlichkeit und insbesondere<br />

gegenüber den Versicherungsnehmern wird<br />

seitens der Versicherer allerdings noch zu sensibel<br />

und vorsichtig mit dem Thema Versicherungsbetrug<br />

umgegangen.<br />

Die Versicherungswirtschaft steht vor dem Problem,<br />

dass anders als bei normalen Kriminalitätsdelikten,<br />

nicht dem potenziellen Opfer, sondern<br />

dem potenziellen Täter Auswirkungen, Ratschläge<br />

und Empfehlungen näher gebracht werden<br />

müssen. Den Tätern muss aufgezeigt werden,<br />

dass es sich bei einem betrügerischen Verhalten<br />

<strong>zum</strong> <strong>Nachteil</strong> <strong>von</strong> <strong>Versicherungen</strong> um einen<br />

Straftatbestand und nicht um ein bloßes Kavaliersdelikt<br />

handelt. Nachgewiesene Betrügereien<br />

sollten ebenfalls öffentlich gemacht werden,<br />

um dadurch eine generalpräventive Wirkung zu<br />

erzielen. Durch die Erfolgsmeldungen könnten<br />

potenzielle Versicherungsbetrüger abgeschreckt<br />

werden, wenn ihnen die Risiken, Folgen und die<br />

strafrechtlichen Konsequenzen dieser Delikte<br />

aufgezeigt werden.<br />

Aber auch die interne Öffentlichkeitsarbeit ist<br />

unbedingt erforderlich und nicht zu vernachlässigen.<br />

Die Versicherungsunternehmen selbst müssen<br />

diese Angelegenheit intern thematisieren.<br />

Es muss eine konsequente <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit<br />

erfolgen. Präventive Abwehrmaßnahmen und organisatorische<br />

Veränderungen sind dabei unumgänglich.<br />

Die Unternehmen und mit ihnen die<br />

Mitarbeiter müssen sensibilisiert und motiviert<br />

werden, um das betrügerische Verhalten zu erkennen<br />

und zu verfolgen. Ein Sachbearbeiter<br />

muss <strong>von</strong> seiner Einstellung und Motivation her<br />

zu der arbeits- und zeitintensiveren <strong>Betrug</strong>sabwehrarbeit<br />

bereit sein. Diesen Überlastungen<br />

kann beispielsweise durch die bereits erwähnte<br />

Einbindung <strong>von</strong> <strong>Betrug</strong>sspezialisten vorgebeugt<br />

werden.<br />

Bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Nutzung<br />

<strong>von</strong> Medien hat die Versicherungswirtschaft allerdings<br />

stets mit besonderer Sorgfalt vorzugehen.<br />

Es muss immer darauf geachtet werden, die<br />

Besonderheiten und die Ausmaße des Versicherungsbetruges<br />

offiziell bekannt zu geben, ohne<br />

dass Informationen veröffentlicht werden, die<br />

die Betrüger Nutzen bringend oder als Anleitung<br />

<strong>zum</strong> Versicherungsbetrug einsetzen können.<br />

Imageverbesserung der Versicherer<br />

Jede Versicherungsgesellschaft strebt grundsätzlich<br />

die Aufdeckung betrügerischer Handlungen<br />

an. Bei großen <strong>Betrug</strong>skomplexen, bei denen hohe<br />

Versicherungsleistungen im Raum stehen,<br />

werden die Aufwendungen der intensiven Recherche<br />

in Kauf genommen, um eine Leistungsfreiheit<br />

zu erreichen.<br />

Eine Imageverbesserung in Verbindung mit der<br />

Öffentlichkeitsarbeit ist für die Versicherungswirtschaft<br />

unbedingt empfehlenswert. Die Sozialschädlichkeit<br />

und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen<br />

sollten in der Öffentlichkeit über die<br />

92<br />

Vgl. Farny (1959), S. 13.<br />

93<br />

Z. B. Schadenfreiheitsrabatte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder prozentuale <strong>Rück</strong>erstattung des Jahresbeitrages bei Schadenfreiheit.<br />

94<br />

Z. B. Selbstbehaltszahlungen, die am häufigsten in der Kasko-Versicherung zu finden sind.<br />

38

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