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Bemerkungen zu den Deutschen Unitariern - Unitarisch ...

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eligiösen und weltanschaulichen Fragen neutral. Dies geschieht über das Prinzip der<br />

respektvollen Nicht-I<strong>den</strong>tifikation, das einen Akt des Respekts vor der Freiheit des Menschen<br />

darstellt. Die durch die Nicht-I<strong>den</strong>tifikation erreichte religiöse (und weltanschauliche)<br />

Neutralität dient in erster Linie der Sicherung der Religionsfreiheit. Im Hinblick auf die<br />

Religionsfreiheit erfüllt der säkulare Rechtsstaat zwei wichtige Funktionen: 1.eine Schut<strong>zu</strong>nd<br />

Abwehrfunktion gegenüber machtpolitischen monopolistischen Ansprüchen einer<br />

Einzelreligion (oder Weltanschauungsgemeinschaft) und 2. eine Hilfestellungsfunktion, d.h.<br />

er steht vor der Aufgabe die Entfaltungschancen der Religionsfreiheit aktiv <strong>zu</strong> sichern. 10<br />

Aktuell wer<strong>den</strong> in Europa diese Aufgaben in unterschiedlichem Ausmaß in Form<br />

religionsrechtlicher Modelle realisiert, die sehr stark vom historischen und politischen<br />

Hintergrund des jeweiligen Landes geprägt sind. Drei grundlegende Typen haben sich dabei<br />

herauskristallisiert: Staatskirchentum, Kooperationssystem und Trennungsmodell.<br />

Im Staatskirchentum gibt es gegenseitige Verschränkungen staatlicher und kirchlicher<br />

Institutionen. Es findet sich in England und <strong>den</strong> meisten skandinavischen Staaten. Aber auch<br />

hier ist Religionsfreiheit gegeben, wenn es auch gewisse Privilegien der Staatskirche gibt.<br />

Das Kooperationsmodell sieht bei gegenseitigem Respekt der getrennten Sphären von Staat<br />

und Religionsgemeinschaften eine Kooperation in einer Reihe von Belangen vor. Der<br />

tragende Gedanke besteht darin, Religion(en) nicht generell aus<strong>zu</strong>grenzen, sondern <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> rechtlichen Rahmen für eine Kooperation und damit eine aktive pluralistische<br />

Hereinnahme von Religion in die gesellschaftliche Öffentlichkeit bereit<strong>zu</strong>stellen. Die<br />

Ausgren<strong>zu</strong>ng von Religion findet also nur im Kernbereich der hoheitlichen Staatsfunktion<br />

statt, die alle Bürger/innen ohne Ansehen von Religion und Weltanschauung erfaßt. Dieses<br />

Modell ist das in Europa am weitesten verbreitete, es liegt in Deutschland und Österreich vor.<br />

Das Modell der strikten Trennung (das System der laizistischen Neutralität des Staates) ist in<br />

Europa vor allem in Frankreich verwirklicht. Es ist Ausfluß des erbitterten Kulturkampfes,<br />

der in diesem Land zwischen revolutionären Republikanern und der katholischen Kirche<br />

ausgefochten und mit dem Gesetz vom 9.12.1905 <strong>zu</strong> einem Abschluß gebracht wurde.<br />

Der sogenannte Laizismus der Türkei hat mit dem säkularen Rechtsstaat wenig <strong>zu</strong> tun. Er<br />

kennt sehr wohl eine Staatsreligion – <strong>den</strong> sunnitischen Islam -, die allerdings völlig der<br />

10 Da<strong>zu</strong> siehe Heiner Bielefeldt: Muslime im säkularen Rechtsstaat Bielefeld 2003 sowie ders.: Menschenrechte<br />

in der Einwanderungsgesellschaft Bielefeld 2007

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