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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />

Mehrausgaben, Qualitäts- und Vertrauensverlusten.<br />

Und sie führt – dies erscheint noch schwerwiegender<br />

– zu Akzeptanz- und Vertrauensverlusten<br />

der Bevölkerung in das politische System.<br />

4 Dies haben auch die OECD, der Europarat<br />

und die UN und auch die EU erkannt. Deshalb<br />

hat sie mit OLAF eine Institution installiert, die<br />

Betrug und Korruption innerhalb der EU-Institutionen<br />

bekämpft. OLAF leistet hier eine wichtige<br />

und erfolgreiche Arbeit, die mit dieser Studie<br />

nicht behandelt wurde.<br />

2. Konzeptionen politischer Korruption<br />

2.1. Multiple Dimensionen der Korruption<br />

Die große Vielfalt der Definitionen und Definitionsversuche<br />

des Begriffs Korruption und das<br />

Ziel der Studie, Grundlagen für die Beurteilung<br />

bestehender Regelungen und für die Entwicklung<br />

neuer Aspekte des Begriffs zu entwickeln,<br />

sprachen gegen ein starres Festlegen auf eine<br />

Definition von Korruption. So durfte und sollte<br />

sich im Laufe der Studie die Konzeption von<br />

Korruption weiterentwickeln. Dennoch bedurfte<br />

es am Anfang einer begrifflichen Eingrenzung<br />

des Untersuchungsgegenstandes Korruption;<br />

denn es musste festgelegt werden, welche Phänomene<br />

in den Blick genommen werden. Unsere<br />

operationale Definition 5 von Korruption durfte<br />

sich im Laufe der Untersuchung nach festgelegten<br />

Regeln durch die qualitativen Analysen verändern.<br />

Dass es bisher keinen ausreichend etablierten<br />

Begriff, kein vorherrschendes Konzept von Korruption<br />

gibt, durfte uns daher nicht hindern, der<br />

Korruption im Sinne einer Ausgangsdefinition<br />

einen konkret umrissenen Inhalt zuzuschreiben.<br />

Dies allerdings nicht im Sinne einer unumstößli-<br />

4<br />

Vgl. u. a. Susan Rose-Ackerman, 1999: Corruption<br />

and Government. Causes, Consequences, and Reform.<br />

Cambridge, S. 143–174.<br />

5<br />

Vgl. z.B. Jürgen Friedrichs, Methoden empirischer<br />

Sozialforschung, Opladen, 1980, S. 73-81 sowie Dieter<br />

Opp, Methodologie der Sozialwissenschaften: Einführung<br />

in Probleme ihrer Theorienbildung und praktischen<br />

Anwendung, Wiesbaden, 2006.<br />

chen Festlegung der Begriffsinhalte. Vielmehr<br />

sollte sich der Begriff im Verlauf der Studie, die<br />

in wesentlichen Zügen induktiv angelegt war,<br />

weiterentwickeln und gegebenenfalls ändern, da<br />

wir noch Unbeachtetes zu Korruption entdecken<br />

wollten. Es war ein konkreter Ausgangspunkt<br />

festzulegen und der Rahmen und die Regeln der<br />

möglichen Fortentwicklung zu beschreiben. Die<br />

nötige Grundlage für die Bestimmung eines Ausgangspunkts<br />

und die Regeln für die Weiterentwicklung<br />

sollen im Folgenden kurz umrissen<br />

werden.<br />

2.2. Korruption im Blickfeld der Rechtswissenschaft<br />

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Korruption“<br />

hält selbst die Rechtswissenschaft nicht<br />

bereit, obwohl der Begriff durchaus Verwendung<br />

findet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die juristische<br />

Literatur greifen auf die Bezeichnung<br />

Korruption zurück, um bestimmte Lebenssachverhalte<br />

zusammenfassend zu charakterisieren.<br />

Umso überraschender ist, dass es dennoch an einer<br />

allgemein konsentierten Begriffsbestimmung<br />

fehlt.<br />

Häufig wird der Korruptionsbegriff in einem<br />

strafrechtlichen Sinne, quasi als Oberbegriff für<br />

bestimmte Straftatbestände, etwa Vorteilsannahme,<br />

Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung,<br />

gebraucht. Den Korruptionsbegriff<br />

durch eine an Strafgesetzen orientierte Definition<br />

zu verengen, wird dem mit der Studie verfolgten<br />

Zweck jedoch keinesfalls gerecht. Die<br />

Einschränkung – und zugegebenermaßen doch<br />

immerhin mögliche Präzisierung – des (juristischen)<br />

Korruptionsbegriffs auf ein gewolltes<br />

Konstrukt an Strafrechtsnormen, dessen jeweiliger<br />

Inhalt variiert in Abhängigkeit von historischen,<br />

wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und<br />

politischen Gegebenheiten, vermag nicht das allgemeine<br />

– auch rechtswissenschaftlich relevante<br />

– Spektrum möglicher missbräuchlicher Verhaltensweisen<br />

zu erfassen.<br />

Eine reine Orientierung an Strafnormen blendet<br />

das noch straflose Vorfeld korruptiver Handlungen<br />

ebenso aus wie die zwar missbräuchlichen<br />

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