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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />
Mehrausgaben, Qualitäts- und Vertrauensverlusten.<br />
Und sie führt – dies erscheint noch schwerwiegender<br />
– zu Akzeptanz- und Vertrauensverlusten<br />
der Bevölkerung in das politische System.<br />
4 Dies haben auch die OECD, der Europarat<br />
und die UN und auch die EU erkannt. Deshalb<br />
hat sie mit OLAF eine Institution installiert, die<br />
Betrug und Korruption innerhalb der EU-Institutionen<br />
bekämpft. OLAF leistet hier eine wichtige<br />
und erfolgreiche Arbeit, die mit dieser Studie<br />
nicht behandelt wurde.<br />
2. Konzeptionen politischer Korruption<br />
2.1. Multiple Dimensionen der Korruption<br />
Die große Vielfalt der Definitionen und Definitionsversuche<br />
des Begriffs Korruption und das<br />
Ziel der Studie, Grundlagen für die Beurteilung<br />
bestehender Regelungen und für die Entwicklung<br />
neuer Aspekte des Begriffs zu entwickeln,<br />
sprachen gegen ein starres Festlegen auf eine<br />
Definition von Korruption. So durfte und sollte<br />
sich im Laufe der Studie die Konzeption von<br />
Korruption weiterentwickeln. Dennoch bedurfte<br />
es am Anfang einer begrifflichen Eingrenzung<br />
des Untersuchungsgegenstandes Korruption;<br />
denn es musste festgelegt werden, welche Phänomene<br />
in den Blick genommen werden. Unsere<br />
operationale Definition 5 von Korruption durfte<br />
sich im Laufe der Untersuchung nach festgelegten<br />
Regeln durch die qualitativen Analysen verändern.<br />
Dass es bisher keinen ausreichend etablierten<br />
Begriff, kein vorherrschendes Konzept von Korruption<br />
gibt, durfte uns daher nicht hindern, der<br />
Korruption im Sinne einer Ausgangsdefinition<br />
einen konkret umrissenen Inhalt zuzuschreiben.<br />
Dies allerdings nicht im Sinne einer unumstößli-<br />
4<br />
Vgl. u. a. Susan Rose-Ackerman, 1999: Corruption<br />
and Government. Causes, Consequences, and Reform.<br />
Cambridge, S. 143–174.<br />
5<br />
Vgl. z.B. Jürgen Friedrichs, Methoden empirischer<br />
Sozialforschung, Opladen, 1980, S. 73-81 sowie Dieter<br />
Opp, Methodologie der Sozialwissenschaften: Einführung<br />
in Probleme ihrer Theorienbildung und praktischen<br />
Anwendung, Wiesbaden, 2006.<br />
chen Festlegung der Begriffsinhalte. Vielmehr<br />
sollte sich der Begriff im Verlauf der Studie, die<br />
in wesentlichen Zügen induktiv angelegt war,<br />
weiterentwickeln und gegebenenfalls ändern, da<br />
wir noch Unbeachtetes zu Korruption entdecken<br />
wollten. Es war ein konkreter Ausgangspunkt<br />
festzulegen und der Rahmen und die Regeln der<br />
möglichen Fortentwicklung zu beschreiben. Die<br />
nötige Grundlage für die Bestimmung eines Ausgangspunkts<br />
und die Regeln für die Weiterentwicklung<br />
sollen im Folgenden kurz umrissen<br />
werden.<br />
2.2. Korruption im Blickfeld der Rechtswissenschaft<br />
Eine einheitliche Definition des Begriffs „Korruption“<br />
hält selbst die Rechtswissenschaft nicht<br />
bereit, obwohl der Begriff durchaus Verwendung<br />
findet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die juristische<br />
Literatur greifen auf die Bezeichnung<br />
Korruption zurück, um bestimmte Lebenssachverhalte<br />
zusammenfassend zu charakterisieren.<br />
Umso überraschender ist, dass es dennoch an einer<br />
allgemein konsentierten Begriffsbestimmung<br />
fehlt.<br />
Häufig wird der Korruptionsbegriff in einem<br />
strafrechtlichen Sinne, quasi als Oberbegriff für<br />
bestimmte Straftatbestände, etwa Vorteilsannahme,<br />
Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit und Bestechung,<br />
gebraucht. Den Korruptionsbegriff<br />
durch eine an Strafgesetzen orientierte Definition<br />
zu verengen, wird dem mit der Studie verfolgten<br />
Zweck jedoch keinesfalls gerecht. Die<br />
Einschränkung – und zugegebenermaßen doch<br />
immerhin mögliche Präzisierung – des (juristischen)<br />
Korruptionsbegriffs auf ein gewolltes<br />
Konstrukt an Strafrechtsnormen, dessen jeweiliger<br />
Inhalt variiert in Abhängigkeit von historischen,<br />
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und<br />
politischen Gegebenheiten, vermag nicht das allgemeine<br />
– auch rechtswissenschaftlich relevante<br />
– Spektrum möglicher missbräuchlicher Verhaltensweisen<br />
zu erfassen.<br />
Eine reine Orientierung an Strafnormen blendet<br />
das noch straflose Vorfeld korruptiver Handlungen<br />
ebenso aus wie die zwar missbräuchlichen<br />
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