Download - PRuF
Download - PRuF
Download - PRuF
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />
Angesichts der derzeitigen Vielfalt der Datensammlungen<br />
zu Korruption auf mitgliedstaatlicher<br />
Ebene, wäre es wünschenswert, hier mittelfristig<br />
eine strukturierte und standardisierte Homogenität<br />
zu erreichen. Dies kann erreicht werden,<br />
indem innerhalb der Mitgliedstaaten mehrere<br />
weisungsunabhängige staatliche Stellen mit<br />
der Aufgabe der Datensammlung beauftragt werden<br />
und eine Kooperation mit existierenden privaten<br />
Stellen etabliert wird. Dabei ist darauf hinzuwirken,<br />
dass die Mitgliedstaaten auch einen<br />
gleich strukturierten Mindestbestand an Datensammlungen<br />
zur Korruption haben. Es wird daher<br />
eine Etablierung gemeinsamer Standards<br />
empfohlen, die die Regeln festlegen, nach denen<br />
die Daten zu erheben sind. Die Daten müssen öffentlich<br />
problemlos zugänglich sein. Ideal wäre<br />
eine unabhängige Expertenkommission, welche<br />
die Datensammlungen kontinuierlich standardisiert<br />
auswertet.<br />
die Schaffung oder gegebenenfalls Änderung nationalstaatlicher<br />
Regelungen zu nehmen. Aufgrund<br />
der begrenzten Kompetenzen der Europäischen<br />
Union in diesem Bereich kommen wohl<br />
weniger Verordnungen oder Richtlinien 34 in Betracht.<br />
Verstärkt kann aber durch gemeinsame<br />
Standpunkte, Rahmenbeschlüsse zur Angleichung<br />
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
der Mitgliedstaaten sowie Beschlüsse und Übereinkommen,<br />
die den Mitgliedstaaten zur Annahme<br />
empfohlen werden, auf die Antikorruptionsaktivitäten<br />
der Mitgliedstaaten Einfluss genommen<br />
werden.<br />
Zu dem zu diskutierenden Aufgabenspektrum<br />
gehören die Ausgestaltung der mitgliedstaatlichen<br />
Antikorruptionsmaßnahmen, die Einführung<br />
und Fortentwicklung europäischer Standards<br />
sowie das Zusammenwirken von Kontrollorganisationen<br />
in und zwischen den Mitgliedstaaten.<br />
5.2. Intensivierung der Gesetzgebung gegen<br />
Korruption<br />
Auch wenn die Europäische Union in den letzten<br />
Jahren große Anstrengungen unternommen hat,<br />
Instrumente zur Korruptionsbekämpfung für die<br />
Mitgliedstaaten zu entwickeln und diese zur<br />
Umsetzung vorzuschlagen und im Kampf gegen<br />
die Korruption zahlreiche Rechtsetzungsakte,<br />
vorbereitende und andere Rechtsakte erlassen<br />
hat 33 , ist die Korruptionsbekämpfung weiterhin<br />
als national ausgerichtet zu betrachten. Gleichwohl<br />
ist auch die Antikorruptionspolitik mit<br />
grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen,<br />
modernen Formen der Kriminalität und einer<br />
zunehmenden Internationalisierung des Verbrechens<br />
konfrontiert. Begünstigt wird diese<br />
Entwicklung durch die voranschreitende Realisierung<br />
des Binnenmarktes und die dadurch verstärkten<br />
wirtschaftlichen Verflechtungen. Dies<br />
verdeutlicht die Notwendigkeit einer Europäisierung<br />
des Kampfes gegen Korruption. Die Europäische<br />
Union ist weiterhin darauf angewiesen,<br />
kraft ihrer Anweisungskompetenz Einfluss auf<br />
33<br />
Vgl. nur http://eur-lex.europa.eu/de/dossier/dossier_<br />
19.htm#2, 17.07.2006.<br />
5.3. Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen<br />
Insbesondere die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten<br />
bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung<br />
ist für das Entstehen einer europäischen<br />
Antikorruptionskultur ein wichtiger Faktor.<br />
Die Kooperation der Mitgliedstaaten bei der<br />
Planung, Durchführung und Koordination von<br />
Antikorruptionsmaßnahmen ist daher zu fördern.<br />
Dies kann einerseits durch Berichtspflichten erfolgen.<br />
Zu denken ist aber auch daran, die Mitgliedstaaten<br />
durch europäische Institutionen zu<br />
unterstützen, so z.B. – nach dem Vorbild des Eu-<br />
34<br />
Zu nennen ist hier beispielsweise die Richtlinie<br />
2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 26.10.2005 zur Verhinderung der Nutzung des<br />
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der<br />
Terrorismusfinanzierung und die Richtlinie<br />
2006/70/EG der Kommission vom 1.8.2006 mit<br />
Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie<br />
2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
hinsichtlich der Begriffsbestimmung von „politisch<br />
exponierte Personen“ und der Festlegung der technischen<br />
Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie<br />
für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich<br />
oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte<br />
getätigt werden.<br />
38