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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />
sind auf eine übergeordnete, systematische, systemisch<br />
und gleichzeitig handlungsorientierte<br />
Planung angewiesen, sollen einzelne Maßnahmen<br />
in gewünschter Weise wirken und nicht gar<br />
kontraproduktiv sein. Vor diesem Hintergrund<br />
wurden die mitgliedsstaatlichen Maßnahmen unter<br />
dem veränderten Blickwinkel von Neuem untersucht.<br />
eigene Ermittlungsbefugnisse und unter Umständen<br />
darüber hinausgehende Exekutivbefugnisse<br />
haben, entsprechend der Erläuterung zu den<br />
Handlungsoptionen, der Kontrolle zugeordnet,<br />
die Einrichtungen mit ausschließlich beratenden<br />
und unterstützenden Funktionen dagegen der Integrität.<br />
Sofern Einrichtungen explizit beide<br />
Funktionen erfüllen, werden sie auch bei beiden<br />
Handlungsoptionen aufgeführt.<br />
4.2. Starke Heterogenität der Bekämpfung<br />
und Prävention von Korruption<br />
Eine Einordnung der mitgliedstaatlichen Antikorruptionsmaßnahmen<br />
in die Kategorien der<br />
vier zuvor geschilderten Handlungsoptionen verspricht<br />
eine bessere Übersicht und erlaubt bis zu<br />
einem bestimmten Grad eine Bewertung der mitgliedstaatlichen<br />
Antikorruptionsstrategien. Die<br />
Darstellung kann hier nur sehr verkürzt erfolgen.<br />
Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei allein auf<br />
die spezifischen Antikorruptionsmaßnahmen,<br />
wohingegen allgemeine Rechtmäßigkeitskontrollen,<br />
die zwar auch, aber eben nicht gezielt Korruption<br />
in den Blick nehmen, außer Betracht<br />
bleiben.<br />
Dabei werden die mitgliedstaatlichen Aktivitäten<br />
der Korruptionsprävention und -bekämpfung bezogen<br />
auf den öffentlichen Dienst und die Parlamente<br />
bzw. Abgeordneten näher beleuchtet. Die<br />
politischen Amtsträger werden dagegen ebenso<br />
wie die politischen Parteien nicht einbezogen:<br />
Erstere, weil sie nach den mitgliedstaatlichen<br />
Regelungen ohnehin den für den öffentlichen<br />
Dienst und/oder den Abgeordneten geltenden<br />
Bestimmungen unterworfen sind; letztere, weil<br />
ihre Sonderstellung innerhalb des staatlichen Bereichs<br />
einer vergleichenden Auswertung in einer<br />
Gesamtbetrachtung entgegensteht.<br />
Die Zuordnung der von den Experten beschriebenen<br />
Institutionen, die der Korruptionsprävention<br />
und -bekämpfung dienen, zu Maßnahmen der<br />
Kontrolle bzw. der Integrität gestaltete sich mitunter<br />
schwierig, da die Kompetenzen der Einrichtungen<br />
im Detail mitunter nur lückenhaft beschrieben<br />
und/oder nur schwer zu ermitteln waren.<br />
Generell wurden solche Einrichtungen, die<br />
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