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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />

sind auf eine übergeordnete, systematische, systemisch<br />

und gleichzeitig handlungsorientierte<br />

Planung angewiesen, sollen einzelne Maßnahmen<br />

in gewünschter Weise wirken und nicht gar<br />

kontraproduktiv sein. Vor diesem Hintergrund<br />

wurden die mitgliedsstaatlichen Maßnahmen unter<br />

dem veränderten Blickwinkel von Neuem untersucht.<br />

eigene Ermittlungsbefugnisse und unter Umständen<br />

darüber hinausgehende Exekutivbefugnisse<br />

haben, entsprechend der Erläuterung zu den<br />

Handlungsoptionen, der Kontrolle zugeordnet,<br />

die Einrichtungen mit ausschließlich beratenden<br />

und unterstützenden Funktionen dagegen der Integrität.<br />

Sofern Einrichtungen explizit beide<br />

Funktionen erfüllen, werden sie auch bei beiden<br />

Handlungsoptionen aufgeführt.<br />

4.2. Starke Heterogenität der Bekämpfung<br />

und Prävention von Korruption<br />

Eine Einordnung der mitgliedstaatlichen Antikorruptionsmaßnahmen<br />

in die Kategorien der<br />

vier zuvor geschilderten Handlungsoptionen verspricht<br />

eine bessere Übersicht und erlaubt bis zu<br />

einem bestimmten Grad eine Bewertung der mitgliedstaatlichen<br />

Antikorruptionsstrategien. Die<br />

Darstellung kann hier nur sehr verkürzt erfolgen.<br />

Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei allein auf<br />

die spezifischen Antikorruptionsmaßnahmen,<br />

wohingegen allgemeine Rechtmäßigkeitskontrollen,<br />

die zwar auch, aber eben nicht gezielt Korruption<br />

in den Blick nehmen, außer Betracht<br />

bleiben.<br />

Dabei werden die mitgliedstaatlichen Aktivitäten<br />

der Korruptionsprävention und -bekämpfung bezogen<br />

auf den öffentlichen Dienst und die Parlamente<br />

bzw. Abgeordneten näher beleuchtet. Die<br />

politischen Amtsträger werden dagegen ebenso<br />

wie die politischen Parteien nicht einbezogen:<br />

Erstere, weil sie nach den mitgliedstaatlichen<br />

Regelungen ohnehin den für den öffentlichen<br />

Dienst und/oder den Abgeordneten geltenden<br />

Bestimmungen unterworfen sind; letztere, weil<br />

ihre Sonderstellung innerhalb des staatlichen Bereichs<br />

einer vergleichenden Auswertung in einer<br />

Gesamtbetrachtung entgegensteht.<br />

Die Zuordnung der von den Experten beschriebenen<br />

Institutionen, die der Korruptionsprävention<br />

und -bekämpfung dienen, zu Maßnahmen der<br />

Kontrolle bzw. der Integrität gestaltete sich mitunter<br />

schwierig, da die Kompetenzen der Einrichtungen<br />

im Detail mitunter nur lückenhaft beschrieben<br />

und/oder nur schwer zu ermitteln waren.<br />

Generell wurden solche Einrichtungen, die<br />

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