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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />
dem sie im Sinne der organisatorischen Entscheider,<br />
der übergeordneten Instanzen und unter<br />
Umständen auch der Öffentlichkeit ermitteln, ob<br />
und gegebenenfalls dass Prozesse ordnungsgemäß<br />
ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten<br />
werden usw.; zweitens eine Präventivfunktion,<br />
indem sie das Entdeckungsrisiko für<br />
Personen, die nicht normgerecht handeln oder zu<br />
handeln beabsichtigen, erhöhen; drittens eine Informationsfunktion,<br />
indem sie durch Schaffung<br />
von Transparenz über Prozesse und Organisationseinheiten<br />
zur Unterstützung der Entscheidungsfindung<br />
der Organisationsleitung beitragen.<br />
4.1.3. Transparenz<br />
Der Begriff der Transparenz wird im Zusammenhang<br />
mit der Bekämpfung von Korruption<br />
häufig verwendet; die wohl bekannteste private<br />
Organisation zur Bekämpfung von Korruption<br />
– Transparency International – führt ihn etwa in<br />
ihrem Namen. Ungeachtet dieser großen Verbreitung<br />
ist durchaus undeutlich, was genau mit<br />
Transparenz gemeint ist. Im hier verstandenen<br />
Sinne dienen Maßnahmen der Transparenz einer<br />
kontrollierbaren Gestaltung der Entscheidungsabläufe<br />
und -ergebnisse sowie deren Dokumentation.<br />
Auch nach diesem Verständnis bleibt der<br />
Begriff der Transparenz aber voraussetzungsreich.<br />
Transparenz ist danach von verschiedenen<br />
Faktoren abhängig: zum einen von der Auswahl<br />
der Informationen (was wird dokumentiert), von<br />
der Qualität der Informationen (vollständig,<br />
wahr, klar, adäquat) und von der Verwendung<br />
der Informationen (von wem wird in welcher<br />
Weise von der Dokumentation Gebrauch gemacht,<br />
Ermöglichung eines zeitgerechten und effektiven<br />
Zugangs).<br />
In der Ausprägung der Vorhersehbarkeit und<br />
Nachprüfbarkeit des Verwaltungshandelns für<br />
die „Normunterworfenen“ ist eine transparente<br />
Verwaltung im öffentlichen Sektor vor allem<br />
auch auf die Herstellung von Öffentlichkeit gerichtet.<br />
Dies betrifft einerseits die Fragen, in<br />
welchem Umfang und in welcher Weise die Bürger<br />
von Daten, Entscheidungsabläufen, Akten<br />
etc. Kenntnis nehmen können. Andererseits ist<br />
es aber auch wichtig, die Korruptionsbekämpfung<br />
innerhalb des öffentlichen Sektors mit interner<br />
und externer Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen<br />
und zu begleiten. Das Veröffentlichen<br />
der Antikorruptionsbemühungen kann Signalwirkung<br />
gegenüber Bürgern und Wirtschaft entfalten<br />
sowie Integritätsverlust und Rufschädigung<br />
des öffentlichen Sektors begrenzen helfen,<br />
indem Werte und Normen der Institution und<br />
seiner Mitglieder an die jeweilige Zielgruppe<br />
(Bürger, Wähler) kommuniziert werden, wodurch<br />
deren Einstellung zum öffentlichen Sektor<br />
allgemein sowie zur Korruption im besonderen<br />
nachhaltig beeinflusst werden kann.<br />
Allgemein kann durch Herstellung von Transparenz<br />
und Öffentlichkeit dem Versuch Einzelner,<br />
die Situation durch Korruption zu beeinflussen,<br />
Grenzen gesetzt werden. Transparenz und Öffentlichkeit<br />
helfen, inoffizielle Absprachen, die<br />
Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Verfahren<br />
(z.B. Vergabeverfahren), die Abkürzung<br />
oder widerrechtliche Beschleunigung von Verwaltungsabläufen,<br />
das Erkaufen günstiger Entscheidungen<br />
zu verhindern: weil der Korruption<br />
als „Handeln im Verborgenen“ der Nährboden<br />
entzogen wird.<br />
4.1.4. Sanktionen<br />
Der Begriff Sanktionen bezeichnet in der Soziologie<br />
Formen der Organisation von sozialen Prozessen<br />
und hat in dieser Betrachtung eine neutrale<br />
Bedeutung, d.h. er wird sowohl für negative<br />
als auch für positive Handlungskonsequenzen<br />
verwendet. In diesem Sinne wären Belobigungen,<br />
anerkennende Bemerkungen oder eine Beförderung<br />
auch "Sanktionen". Diese Art positive<br />
Handlungskonsequenzen sollen hier allerdings<br />
nicht dem Bereich der Sanktionen, sondern – aus<br />
Sicht der Korruptionsforschung zutreffender –<br />
den Maßnahmen einer korruptionsresistenten<br />
Umfeldgestaltung zugerechnet werden.<br />
Der Begriff Sanktionen soll vielmehr, so wie in<br />
der Rechtswissenschaft üblich und es auch der<br />
allgemeine Sprachgebrauch nahe legt, als Reaktion<br />
auf einen Normbruch ausschließlich negati-<br />
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