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Aufsätze Alemann/Bäcker/Schmidt – Politische Korruption im staatlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU MIP 2008/09 15. Jhrg.<br />

dem sie im Sinne der organisatorischen Entscheider,<br />

der übergeordneten Instanzen und unter<br />

Umständen auch der Öffentlichkeit ermitteln, ob<br />

und gegebenenfalls dass Prozesse ordnungsgemäß<br />

ablaufen, Gesetze und Verordnungen eingehalten<br />

werden usw.; zweitens eine Präventivfunktion,<br />

indem sie das Entdeckungsrisiko für<br />

Personen, die nicht normgerecht handeln oder zu<br />

handeln beabsichtigen, erhöhen; drittens eine Informationsfunktion,<br />

indem sie durch Schaffung<br />

von Transparenz über Prozesse und Organisationseinheiten<br />

zur Unterstützung der Entscheidungsfindung<br />

der Organisationsleitung beitragen.<br />

4.1.3. Transparenz<br />

Der Begriff der Transparenz wird im Zusammenhang<br />

mit der Bekämpfung von Korruption<br />

häufig verwendet; die wohl bekannteste private<br />

Organisation zur Bekämpfung von Korruption<br />

– Transparency International – führt ihn etwa in<br />

ihrem Namen. Ungeachtet dieser großen Verbreitung<br />

ist durchaus undeutlich, was genau mit<br />

Transparenz gemeint ist. Im hier verstandenen<br />

Sinne dienen Maßnahmen der Transparenz einer<br />

kontrollierbaren Gestaltung der Entscheidungsabläufe<br />

und -ergebnisse sowie deren Dokumentation.<br />

Auch nach diesem Verständnis bleibt der<br />

Begriff der Transparenz aber voraussetzungsreich.<br />

Transparenz ist danach von verschiedenen<br />

Faktoren abhängig: zum einen von der Auswahl<br />

der Informationen (was wird dokumentiert), von<br />

der Qualität der Informationen (vollständig,<br />

wahr, klar, adäquat) und von der Verwendung<br />

der Informationen (von wem wird in welcher<br />

Weise von der Dokumentation Gebrauch gemacht,<br />

Ermöglichung eines zeitgerechten und effektiven<br />

Zugangs).<br />

In der Ausprägung der Vorhersehbarkeit und<br />

Nachprüfbarkeit des Verwaltungshandelns für<br />

die „Normunterworfenen“ ist eine transparente<br />

Verwaltung im öffentlichen Sektor vor allem<br />

auch auf die Herstellung von Öffentlichkeit gerichtet.<br />

Dies betrifft einerseits die Fragen, in<br />

welchem Umfang und in welcher Weise die Bürger<br />

von Daten, Entscheidungsabläufen, Akten<br />

etc. Kenntnis nehmen können. Andererseits ist<br />

es aber auch wichtig, die Korruptionsbekämpfung<br />

innerhalb des öffentlichen Sektors mit interner<br />

und externer Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen<br />

und zu begleiten. Das Veröffentlichen<br />

der Antikorruptionsbemühungen kann Signalwirkung<br />

gegenüber Bürgern und Wirtschaft entfalten<br />

sowie Integritätsverlust und Rufschädigung<br />

des öffentlichen Sektors begrenzen helfen,<br />

indem Werte und Normen der Institution und<br />

seiner Mitglieder an die jeweilige Zielgruppe<br />

(Bürger, Wähler) kommuniziert werden, wodurch<br />

deren Einstellung zum öffentlichen Sektor<br />

allgemein sowie zur Korruption im besonderen<br />

nachhaltig beeinflusst werden kann.<br />

Allgemein kann durch Herstellung von Transparenz<br />

und Öffentlichkeit dem Versuch Einzelner,<br />

die Situation durch Korruption zu beeinflussen,<br />

Grenzen gesetzt werden. Transparenz und Öffentlichkeit<br />

helfen, inoffizielle Absprachen, die<br />

Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Verfahren<br />

(z.B. Vergabeverfahren), die Abkürzung<br />

oder widerrechtliche Beschleunigung von Verwaltungsabläufen,<br />

das Erkaufen günstiger Entscheidungen<br />

zu verhindern: weil der Korruption<br />

als „Handeln im Verborgenen“ der Nährboden<br />

entzogen wird.<br />

4.1.4. Sanktionen<br />

Der Begriff Sanktionen bezeichnet in der Soziologie<br />

Formen der Organisation von sozialen Prozessen<br />

und hat in dieser Betrachtung eine neutrale<br />

Bedeutung, d.h. er wird sowohl für negative<br />

als auch für positive Handlungskonsequenzen<br />

verwendet. In diesem Sinne wären Belobigungen,<br />

anerkennende Bemerkungen oder eine Beförderung<br />

auch "Sanktionen". Diese Art positive<br />

Handlungskonsequenzen sollen hier allerdings<br />

nicht dem Bereich der Sanktionen, sondern – aus<br />

Sicht der Korruptionsforschung zutreffender –<br />

den Maßnahmen einer korruptionsresistenten<br />

Umfeldgestaltung zugerechnet werden.<br />

Der Begriff Sanktionen soll vielmehr, so wie in<br />

der Rechtswissenschaft üblich und es auch der<br />

allgemeine Sprachgebrauch nahe legt, als Reaktion<br />

auf einen Normbruch ausschließlich negati-<br />

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