12.11.2013 Aufrufe

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In Hallenbädern und Garderoben s<strong>in</strong>d Badeschuhe zu tragen<br />

Die geme<strong>in</strong>same Benutzung von Handtüchern, Cremes etc. durch<br />

mehrere Personen ist zu vermeiden<br />

Bei nicht abgeheilten Pilz- und Warzenerkrankungen der Füße<br />

ist das Barfußbetreten <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen zu unterlassen<br />

Der behandelnde Arzt sollte über <strong>die</strong> Teilnahme am Schwimm- oder<br />

Sportunterricht, sofern <strong>die</strong>ser Körperkontakt, Barfußlaufen oder Duschen<br />

e<strong>in</strong>schließt, entscheiden (eventuell schriftliche Besche<strong>in</strong>igung)<br />

Betreiber von Schwimmbädern, Saunen und Sporte<strong>in</strong>richtungen haben<br />

e<strong>in</strong>e tägliche, ggf. mehrmalige Re<strong>in</strong>igung der Gänge, der Dusch- und<br />

Umkleideräume sowie sonstiger Barfuß begangener Bereiche durchzuführen<br />

bzw. zu veranlassen<br />

Nach Beendigung des Betriebs <strong>in</strong> Schwimmbädern, Saunen und Sporte<strong>in</strong>richtungen<br />

s<strong>in</strong>d alle barfuß begangenen Flächen mit e<strong>in</strong>em auf Viruzi<strong>die</strong><br />

geprüften Des<strong>in</strong>fektionsmittel des<strong>in</strong>fizierend zu re<strong>in</strong>igen. Das Mittel<br />

sollte im Scheuer-/Wischverfahren angewendet werden. E<strong>in</strong> Versprühen<br />

alle<strong>in</strong>e ist nicht ausreichend, da hierdurch Hautschuppen nicht wirksam<br />

entfernt werden.<br />

Küchen<br />

Lehrküchen und Küchen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulverpflegung s<strong>in</strong>d bezüglich der <strong>in</strong><br />

ihnen e<strong>in</strong>zuhaltenden Hygieneanforderungen gleich zu behandeln. Personen,<br />

<strong>die</strong> an e<strong>in</strong>er Infektionserkrankung im S<strong>in</strong>ne des § 42 Infektionsschutz-<br />

Gesetz (IfSG) oder an <strong>in</strong>fizierten Wunden oder an Hautkrankheiten leiden,<br />

bei denen <strong>die</strong> Gefahr besteht, dass Krankheitserreger über Lebensmittel<br />

übertragen werden, dürfen <strong>in</strong> der Küche nicht beschäftigt werden.<br />

Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG e<strong>in</strong>mal jährlich über <strong>die</strong> Tätigkeitsverbote<br />

zu belehren.<br />

Das Küchenpersonal ist e<strong>in</strong>mal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen.<br />

E<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>in</strong> der Küche Beschäftigten ist <strong>in</strong> folgenden<br />

Fällen erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

bei Arbeitsbeg<strong>in</strong>n<br />

nach Pausen<br />

nach jedem Toilettenbesuch<br />

nach Schmutzarbeiten<br />

126

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!