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Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

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Die <strong>in</strong> der DIN 77400 festgelegten Re<strong>in</strong>igungs<strong>in</strong>tervalle s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>destre<strong>in</strong>igungshäufigkeiten.<br />

Es wird <strong>in</strong> der DIN 77400 ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass <strong>in</strong> Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und<br />

den o. g. Faktoren e<strong>in</strong>e häufigere Re<strong>in</strong>igung als <strong>in</strong> der DIN 77400 angegeben<br />

notwendig se<strong>in</strong> kann.<br />

Die nachfolgend beschriebenen Re<strong>in</strong>igungsmaßnahmen orientieren sich<br />

an <strong>die</strong>sen M<strong>in</strong>destre<strong>in</strong>igungshäufigkeiten und s<strong>in</strong>d daher nicht im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

Vorschrift gleichermaßen auf alle örtlichen Gegebenheiten und jahreszeitlichen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen anzuwenden.<br />

Flure und Treppenhausbereiche gehören neben Klassenzimmern und Unterrichtsräumen<br />

zu den am häufigsten genutzten Räumlichkeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Schule. Diese Bereiche verschmutzen schnell. Der E<strong>in</strong>gangsbereich, <strong>die</strong><br />

Verkehrsflächen des Erdgeschosses und <strong>die</strong> Treppen bis zum ersten Obergeschoss<br />

s<strong>in</strong>d täglich zu re<strong>in</strong>igen, im W<strong>in</strong>ter bei erhöhtem Schmutzanfall<br />

von außen bei Bedarf auch mehrmals täglich. Die anderen Flure und<br />

Treppen <strong>in</strong> den Sommermonaten sollten m<strong>in</strong>destens jeden zweiten Tag<br />

gere<strong>in</strong>igt werden, im W<strong>in</strong>ter bei Bedarf auch häufiger.<br />

Aus hygienischer Sicht bietet Nasswischen nach vorheriger Entfernung<br />

der losen, groben Verunre<strong>in</strong>igungen <strong>die</strong> beste Möglichkeit, <strong>die</strong> vielfältig<br />

e<strong>in</strong>getragenen Verunre<strong>in</strong>igungen zu beseitigen. Je nach Art und Beschaffenheit<br />

der zu re<strong>in</strong>igenden Bodenflächen genügen entweder Tensidzusätze<br />

zum Waschwasser oder es müssen Spezialre<strong>in</strong>iger (je nach elastischem<br />

Bodenbelag) e<strong>in</strong>gesetzt werden. Genauere Festlegungen hierzu<br />

sollten im jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall nach Rücksprache mit den beauftragten<br />

Re<strong>in</strong>igungs-betrieben bzw. dem Bodenhersteller getroffen werden.<br />

Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen wird es erforderlich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e des<strong>in</strong>fizierende<br />

Re<strong>in</strong>igung bzw. Flächendes<strong>in</strong>fektion der Flur- und Treppenhausböden<br />

durchzuführen. Dies kann beispielsweise bei vermehrt aufgetretenen,<br />

meldepflichtigen Infektionskrankheiten <strong>in</strong> der Schule der Fall sei. Dann<br />

veranlasst das zuständige Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen.<br />

Dazu gehört vor allem <strong>die</strong> des<strong>in</strong>fizierende Re<strong>in</strong>igung von Handläufen.<br />

Bei Kontam<strong>in</strong>ation mit Blut, Stuhl und Erbrochenem kann ebenfalls e<strong>in</strong>e<br />

des<strong>in</strong>fizierende Re<strong>in</strong>igung erforderlich werden, <strong>die</strong> allerd<strong>in</strong>gs nur durch<br />

da<strong>für</strong> e<strong>in</strong>gewiesenes Personal und unter strikter Beachtung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der<br />

Schule vorhandenen Hygiene-, Lüftungs- und Re<strong>in</strong>igungsplanes durchgeführt<br />

werden sollte (siehe Anhang 1).<br />

Um e<strong>in</strong>e regelmäßige Feuchtre<strong>in</strong>igung (Nasswischen) von Fluren und<br />

Treppenhausbereichen <strong>in</strong> Schulen zu ermöglichen, ist es erforderlich,<br />

dass <strong>die</strong>se Bereiche mit entsprechenden Bodenbelägen ausgestattet s<strong>in</strong>d.<br />

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