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Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008

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Zusätzlich ist der Verbandskasten mit e<strong>in</strong>em alkoholischen Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

zur Händedes<strong>in</strong>fektion <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em fest verschließbaren Behältnis auszustatten.<br />

Verbrauchte Materialien (z. B. E<strong>in</strong>malhandschuhe oder Pflaster)<br />

s<strong>in</strong>d umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-<br />

Kästen s<strong>in</strong>d durchzuführen. Insbesondere ist das Ablaufdatum des Händedes<strong>in</strong>fektionsmittels<br />

zu überprüfen.<br />

Behandlung kontam<strong>in</strong>ierter Flächen<br />

Mit Blut, Erbrochenem oder anderen potentiell <strong>in</strong>fektiösen Körperflüssigkeiten<br />

kontam<strong>in</strong>ierte Flächen s<strong>in</strong>d unter Verwendung von E<strong>in</strong>malhandschuhen<br />

mit e<strong>in</strong>em des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränkten Tuch grob zu re<strong>in</strong>igen und <strong>die</strong><br />

betroffene Fläche anschließend nochmals zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Verhalten bei Auftreten hygienischer Probleme<br />

Treten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schule „klassische“ hygienische Probleme auf oder werden<br />

Belastungen mit Innenraumschadstoffen vermutet oder nachgewiesen, ist<br />

als erstes der Schulträger zu <strong>in</strong>formieren. Von <strong>die</strong>sem wird das zuständige<br />

Gesundheitsamt und der zuständige Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>in</strong>formiert.<br />

Geme<strong>in</strong>sam leiten <strong>die</strong>se Institutionen <strong>die</strong> notwendigen Maßnahmen des<br />

erforderlichen Krisenmanagements e<strong>in</strong>. Dieses Krisenmanagement schließt<br />

<strong>die</strong> Information der Lehrer, der Schüler und der Eltern mit e<strong>in</strong>. S<strong>in</strong>d umwelthygienische<br />

oder bauphysikalische Untersuchungen bzw. <strong>die</strong> E<strong>in</strong>beziehung<br />

weiterer Sachverständiger erforderlich, ist <strong>die</strong>s vom Schulträger nach<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem zuständigen<br />

Arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Dienst zu veranlassen. Der Schulträger hat sich von<br />

der erforderlichen Kompetenz der h<strong>in</strong>zugezogenen Dienstleister zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Über <strong>die</strong> Ergebnisse entsprechender Untersuchungen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong><br />

Lehrer, Schüler und Eltern zu <strong>in</strong>formieren.<br />

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