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URTEILE<br />
Foto: © Istockphoto.com: Ridofranz<br />
Gebührenerhöhung<br />
Seit dem 1. August dieses Jahres müssen sich Hauskäufer auf noch<br />
höhere Aufwendungen im Bereich der Kaufnebenkosten einstellen.<br />
Das Gerichts- und Notarkostengesetz wurde angepasst, die Gebühren<br />
entsprechend angehoben. Auf <strong>den</strong> ersten Blick fallen die Kostenanpassungen<br />
drastisch aus. Je nach Höhe des Sachwertes steigen die<br />
Kosten um zehn bis über 20 Prozent. Berücksichtigt man, dass die letzte<br />
Gebührenerhöhung aus dem Jahre 1987 datiert, wird klar, warum<br />
der Anstieg deutlich sein musste. In der Begründung heißt es, die Anpassung<br />
„soll in besonderem Maße der Situation der Notarinnen und<br />
Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung tragen. Aus diesem<br />
Grund wer<strong>den</strong> insbesondere die Gebühren im unteren Wertbereich<br />
angehoben, die derzeit bei weitem nicht kostendeckend sind.“<br />
Preisbeispiele<br />
200.000 Euro-Immobilie<br />
Die Notarkosten steigen um 22 Prozent von 1.270 auf 1.550 Euro;<br />
die Grundbucheintragung verteuert sich um 22 Prozent<br />
von 357 auf 435 Euro.<br />
500.000 Euro-Immobilie<br />
Die Notarkosten steigen um 16 Prozent von 2.879 auf 3.340 Euro;<br />
die Grundbucheintragung verteuert sich um 16 Prozent<br />
von 806 auf 935 Euro.<br />
Informationen zum Gerichts- und Notarkostengesetz gibt es unter<br />
www.gnotkg.de<br />
i<br />
› Wohnen<br />
Hartz-IV-Bezieher in einem Eigenheim,<br />
können sie vom Jobcenter normalerweise<br />
nicht die Übernahme von Tilgungszahlungen<br />
verlangen. Wurde das Haus erst<br />
während des Bezuges von Hartz IV oder<br />
anderer Sozialleistungen gekauft, ist die<br />
Übernahme der Tilgungszahlungen gänzlich<br />
ausgeschlossen, urteilte der 4. Senat<br />
des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel<br />
(Az.: B 4 AS 14/11 R)<br />
› Haben<br />
Hauseigentümer <strong>für</strong> einen Hausverkauf<br />
Maklergebühren bezahlt, können sie diese<br />
eventuell bei anderweitigen Mieteinnahmen<br />
als Werbungskosten geltend machen.<br />
Voraussetzung ist, dass der Erlös <strong>für</strong> das<br />
verkaufte Haus der Finanzierung anderer<br />
vermieteter Objekte dient, und dass dies<br />
auch von Anfang an so beabsichtigt war,<br />
entschied das Finanzgericht Münster (Az.:<br />
10 K 3103/10 E).<br />
› Herausgeben<br />
müssen Kinder nicht immer ein von <strong>den</strong><br />
Eltern überlassenenes Haus, um die Heimkosten<br />
ihrer Eltern zu finanzieren. Eine<br />
solche Rückforderung des Sozialamts sei<br />
zwar generell möglich, urteilte am 28. März<br />
2013, das Landgericht Düsseldorf (Az.: 14c<br />
O 205/11). Sie scheide aber aus, wenn das<br />
Kind gerade auf dieses Haus besonders<br />
angewiesen ist.. Wechselt ein Haus <strong>den</strong> Besitzer,<br />
wird der Verwalter nicht gleich mit<br />
verkauft. Sein Arbeitsverhältnis geht nicht<br />
auf <strong>den</strong> Käufer über, urteilte das Bundesarbeitsgericht<br />
(BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR<br />
683/11).<br />
› Können<br />
Eigentümer ihr vermietetes Grundstück<br />
nicht wie geplant verkaufen, sind die angefallenen<br />
Aufwendungen wie Gerichts- und<br />
Notarkosten grundsätzlich nicht von der<br />
Steuer absetzbar. Dies hat der Bundesfinanzhof<br />
(BFH) in einem am 19. September<br />
2012, veröffentlichten Urteil entschie<strong>den</strong><br />
(Az.: IX R 8/12). Ohne Verkauf sind die angefallenen<br />
Aufwendungen „steuerrechtlich<br />
ohne Bedeutung", so die Münchener<br />
Richter.<br />
› Aufkommen<br />
müssen Hauseigentümer <strong>für</strong> Schä<strong>den</strong> des<br />
Nachbarn auch dann, wenn sie ein auf dem<br />
eigenen Grundstück ausgebrochenes Feuer<br />
nicht direkt verschuldet haben. Das hat<br />
das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem<br />
Urteil im Fall einer Grillparty, bei der<br />
es zu einem Brand kam, entschie<strong>den</strong> (Az.:<br />
24 U 113/12). Danach muss der Eigentümer<br />
je<strong>den</strong>falls dann haften, wenn er seine Sicherungspflichten<br />
verletzt hat.<br />
causa 1.2013<br />
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