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URTEILE<br />

Foto: © Istockphoto.com: Ridofranz<br />

Gebührenerhöhung<br />

Seit dem 1. August dieses Jahres müssen sich Hauskäufer auf noch<br />

höhere Aufwendungen im Bereich der Kaufnebenkosten einstellen.<br />

Das Gerichts- und Notarkostengesetz wurde angepasst, die Gebühren<br />

entsprechend angehoben. Auf <strong>den</strong> ersten Blick fallen die Kostenanpassungen<br />

drastisch aus. Je nach Höhe des Sachwertes steigen die<br />

Kosten um zehn bis über 20 Prozent. Berücksichtigt man, dass die letzte<br />

Gebührenerhöhung aus dem Jahre 1987 datiert, wird klar, warum<br />

der Anstieg deutlich sein musste. In der Begründung heißt es, die Anpassung<br />

„soll in besonderem Maße der Situation der Notarinnen und<br />

Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung tragen. Aus diesem<br />

Grund wer<strong>den</strong> insbesondere die Gebühren im unteren Wertbereich<br />

angehoben, die derzeit bei weitem nicht kostendeckend sind.“<br />

Preisbeispiele<br />

200.000 Euro-Immobilie<br />

Die Notarkosten steigen um 22 Prozent von 1.270 auf 1.550 Euro;<br />

die Grundbucheintragung verteuert sich um 22 Prozent<br />

von 357 auf 435 Euro.<br />

500.000 Euro-Immobilie<br />

Die Notarkosten steigen um 16 Prozent von 2.879 auf 3.340 Euro;<br />

die Grundbucheintragung verteuert sich um 16 Prozent<br />

von 806 auf 935 Euro.<br />

Informationen zum Gerichts- und Notarkostengesetz gibt es unter<br />

www.gnotkg.de<br />

i<br />

› Wohnen<br />

Hartz-IV-Bezieher in einem Eigenheim,<br />

können sie vom Jobcenter normalerweise<br />

nicht die Übernahme von Tilgungszahlungen<br />

verlangen. Wurde das Haus erst<br />

während des Bezuges von Hartz IV oder<br />

anderer Sozialleistungen gekauft, ist die<br />

Übernahme der Tilgungszahlungen gänzlich<br />

ausgeschlossen, urteilte der 4. Senat<br />

des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel<br />

(Az.: B 4 AS 14/11 R)<br />

› Haben<br />

Hauseigentümer <strong>für</strong> einen Hausverkauf<br />

Maklergebühren bezahlt, können sie diese<br />

eventuell bei anderweitigen Mieteinnahmen<br />

als Werbungskosten geltend machen.<br />

Voraussetzung ist, dass der Erlös <strong>für</strong> das<br />

verkaufte Haus der Finanzierung anderer<br />

vermieteter Objekte dient, und dass dies<br />

auch von Anfang an so beabsichtigt war,<br />

entschied das Finanzgericht Münster (Az.:<br />

10 K 3103/10 E).<br />

› Herausgeben<br />

müssen Kinder nicht immer ein von <strong>den</strong><br />

Eltern überlassenenes Haus, um die Heimkosten<br />

ihrer Eltern zu finanzieren. Eine<br />

solche Rückforderung des Sozialamts sei<br />

zwar generell möglich, urteilte am 28. März<br />

2013, das Landgericht Düsseldorf (Az.: 14c<br />

O 205/11). Sie scheide aber aus, wenn das<br />

Kind gerade auf dieses Haus besonders<br />

angewiesen ist.. Wechselt ein Haus <strong>den</strong> Besitzer,<br />

wird der Verwalter nicht gleich mit<br />

verkauft. Sein Arbeitsverhältnis geht nicht<br />

auf <strong>den</strong> Käufer über, urteilte das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR<br />

683/11).<br />

› Können<br />

Eigentümer ihr vermietetes Grundstück<br />

nicht wie geplant verkaufen, sind die angefallenen<br />

Aufwendungen wie Gerichts- und<br />

Notarkosten grundsätzlich nicht von der<br />

Steuer absetzbar. Dies hat der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) in einem am 19. September<br />

2012, veröffentlichten Urteil entschie<strong>den</strong><br />

(Az.: IX R 8/12). Ohne Verkauf sind die angefallenen<br />

Aufwendungen „steuerrechtlich<br />

ohne Bedeutung", so die Münchener<br />

Richter.<br />

› Aufkommen<br />

müssen Hauseigentümer <strong>für</strong> Schä<strong>den</strong> des<br />

Nachbarn auch dann, wenn sie ein auf dem<br />

eigenen Grundstück ausgebrochenes Feuer<br />

nicht direkt verschuldet haben. Das hat<br />

das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem<br />

Urteil im Fall einer Grillparty, bei der<br />

es zu einem Brand kam, entschie<strong>den</strong> (Az.:<br />

24 U 113/12). Danach muss der Eigentümer<br />

je<strong>den</strong>falls dann haften, wenn er seine Sicherungspflichten<br />

verletzt hat.<br />

causa 1.2013<br />

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