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RECHT<br />

MEHR RECHT<br />

FÜR PAPA<br />

Leiblichen Vätern kann der Kontakt zu<br />

ihren Kindern nicht mehr verwehrt wer<strong>den</strong><br />

– auch, wenn sie getrennt von ihnen leben.<br />

Auf Drängen des Europäischen Gerichtshofes<br />

<strong>für</strong> Menschenrechte (EGMR) hat der<br />

deutsche Gesetzgeber nicht-ehelichen<br />

Vätern zum 13. Juli 2013 das Umgangsund<br />

Auskunftsrecht zugesprochen.<br />

Michael Schneider aus Fulda hat mit seiner Beschwerde,<br />

die er 2007 beim EGMR einlegte, <strong>den</strong> Weg frei gemacht.<br />

Der heute 55-Jährige mochte die Entscheidung deutscher<br />

Gerichte nicht hinnehmen und wandte sich an <strong>den</strong><br />

EGMR. Die deutschen Instanzen hatten ihm <strong>den</strong> Umgang<br />

mit seinem mutmaßlichen Sohn F. verweigert. Mutmaßlich deshalb,<br />

weil die Vaterschaft nicht geklärt wurde. Schneider sah <strong>den</strong>noch<br />

sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht ausreichend<br />

berücksichtigt. Das Ehepaar H., die Mutter und ihr Ehemann,<br />

gehen davon aus, dass beide, sowohl Michael Schneider als auch der<br />

Ehemann, F.s leiblicher Vater sein können. Sie ziehen es vor, die Vaterschaft<br />

nicht feststellen zu lassen, um das bis dahin funktionierende<br />

familiäre Zusammenleben nicht zu stören.<br />

Selbst wenn Michael Schneider tatsächlich der leibliche Vater wäre,<br />

bliebe Herr H. Vater im rechtlichen Sinne. Vater ist nämlich nicht<br />

gleich Vater. Das kann der Mann sein, der zum Zeitpunkt der<br />

Geburt mit der Mutter verheiratet war; der Mann, dessen Vaterschaft<br />

gerichtlich festgestellt wurde; der Mann, der ein Kind adoptiert hat;<br />

und derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat. Hinzu kommen<br />

Stiefväter und Pflegeväter.<br />

„GEWONNEN HABEN IN JEDEM FALL DIE KINDER“<br />

Die Unterscheidung der Vaterrollen geriet bisher zum Nachteil der<br />

leiblichen, nicht-rechtlichen Väter. Das sieht zumindest der Europäische<br />

Gerichtshof so. Die Richter sahen das Recht der Eltern –<br />

in diesem Fall der Väter – an ihren Kindern verletzt und mahnte<br />

eine Neuregelung an. Der deutsche Gesetzgeber hat entsprechend<br />

reagiert. Die Änderung ist zum 31. Juli 2013 in Kraft getreten.<br />

Foto: © Fotolia.com: yvart / Istockphoto.com: shalamov<br />

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causa 1.2013

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