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RECHT<br />
MEHR RECHT<br />
FÜR PAPA<br />
Leiblichen Vätern kann der Kontakt zu<br />
ihren Kindern nicht mehr verwehrt wer<strong>den</strong><br />
– auch, wenn sie getrennt von ihnen leben.<br />
Auf Drängen des Europäischen Gerichtshofes<br />
<strong>für</strong> Menschenrechte (EGMR) hat der<br />
deutsche Gesetzgeber nicht-ehelichen<br />
Vätern zum 13. Juli 2013 das Umgangsund<br />
Auskunftsrecht zugesprochen.<br />
Michael Schneider aus Fulda hat mit seiner Beschwerde,<br />
die er 2007 beim EGMR einlegte, <strong>den</strong> Weg frei gemacht.<br />
Der heute 55-Jährige mochte die Entscheidung deutscher<br />
Gerichte nicht hinnehmen und wandte sich an <strong>den</strong><br />
EGMR. Die deutschen Instanzen hatten ihm <strong>den</strong> Umgang<br />
mit seinem mutmaßlichen Sohn F. verweigert. Mutmaßlich deshalb,<br />
weil die Vaterschaft nicht geklärt wurde. Schneider sah <strong>den</strong>noch<br />
sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht ausreichend<br />
berücksichtigt. Das Ehepaar H., die Mutter und ihr Ehemann,<br />
gehen davon aus, dass beide, sowohl Michael Schneider als auch der<br />
Ehemann, F.s leiblicher Vater sein können. Sie ziehen es vor, die Vaterschaft<br />
nicht feststellen zu lassen, um das bis dahin funktionierende<br />
familiäre Zusammenleben nicht zu stören.<br />
Selbst wenn Michael Schneider tatsächlich der leibliche Vater wäre,<br />
bliebe Herr H. Vater im rechtlichen Sinne. Vater ist nämlich nicht<br />
gleich Vater. Das kann der Mann sein, der zum Zeitpunkt der<br />
Geburt mit der Mutter verheiratet war; der Mann, dessen Vaterschaft<br />
gerichtlich festgestellt wurde; der Mann, der ein Kind adoptiert hat;<br />
und derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat. Hinzu kommen<br />
Stiefväter und Pflegeväter.<br />
„GEWONNEN HABEN IN JEDEM FALL DIE KINDER“<br />
Die Unterscheidung der Vaterrollen geriet bisher zum Nachteil der<br />
leiblichen, nicht-rechtlichen Väter. Das sieht zumindest der Europäische<br />
Gerichtshof so. Die Richter sahen das Recht der Eltern –<br />
in diesem Fall der Väter – an ihren Kindern verletzt und mahnte<br />
eine Neuregelung an. Der deutsche Gesetzgeber hat entsprechend<br />
reagiert. Die Änderung ist zum 31. Juli 2013 in Kraft getreten.<br />
Foto: © Fotolia.com: yvart / Istockphoto.com: shalamov<br />
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causa 1.2013