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30<br />

MINDESTENS<br />

JAHRE LANG MÜSSEN DIE DATEN VON<br />

SAMENSPENDERN AUFBEWAHRT UND<br />

RÜCKVERFOLGBAR SEIN.<br />

DAS KIND<br />

DIE ABSTAMMUNG<br />

SPIELT EINE GROSSE ROLLE, UM DIE PERSÖNLICHKEIT<br />

VERSTEHEN UND ENTFALTEN ZU KÖNNEN.<br />

HAT DAS RECHT ZUM UMGANG<br />

MIT JEDEM ELTERNTEIL.<br />

„Das Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil; jeder<br />

Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“,<br />

heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1684 Abs. 1 BGB).<br />

Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen getrennt<br />

lebend Verheirateten, Geschie<strong>den</strong>en und Eltern, die nie miteinander<br />

verheiratet waren. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes.<br />

Deshalb kann übrigens auch Geschwistern, Großeltern, Stiefelternteilen<br />

oder Pflegeeltern ein Recht auf Umgang zugesprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Nur in begründeten Fällen, um Scha<strong>den</strong> vom Kind abzuwehren, versagen<br />

die Gerichte Menschen, mit <strong>den</strong>en das Kind einmal zusammengewohnt<br />

hat bzw. in engem Kontakt stand, <strong>den</strong> Umgang. Wer wie<br />

viel Zeit mit dem Kind verbringen darf, wird im Einzelfall geklärt.<br />

APPELL FÜR OFFENHEIT<br />

„Gewonnen haben in jedem Fall die Kinder“, kommentiert der<br />

Bundesvorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht<br />

(ISUV), Josef Linsler, die Gesetzesänderung: „Ihnen wird<br />

durch die Hintertür das Recht zugestan<strong>den</strong>, ihre biologische I<strong>den</strong>tität<br />

zu kennen.“ Skeptiker rechnen – wie Familie H. – damit, dass<br />

die Umsetzung bestehende Familien gefähr<strong>den</strong> könnte, weil zwei<br />

Väter miteinander konkurrieren.<br />

Ein großer Wurf sei dem Gesetzgeber nicht gelungen, meint auch der<br />

Rechtsanwalt, der das Verfahren vor dem EGMR vertrat. Er vermisst<br />

eine generelle Erweiterung des Anfechtungsrechts des leiblichen<br />

Vaters (§ 1600 BGB). Des Weiteren bedürfe es eines Umgangs- und<br />

Auskunftsrechts aller leiblicher Eltern und ihrer Kinder, auch nach<br />

Adoption. ISUV-Vorsitzender Linsler: „In einer Familie sollte in derart<br />

zentralen Fragen Offenheit herrschen. Es ist <strong>für</strong> alle belastend,<br />

wenn quasi das letzte Geheimnis zwecks korrekter Familienfassade<br />

dem Kind krampfhaft verheimlicht wird.“<br />

Die Gesetzesänderung bedeutet auch nicht, dass leiblichen, nichtrechtlichen<br />

Vätern automatisch der Umgang mit ihren Kindern zugestan<strong>den</strong><br />

wird. Verweigert die Mutter auch nur die Auskunft über<br />

Lebensumstände und Entwicklung des Kindes, müssen weiterhin<br />

Familiengerichte prüfen, ob der Wunsch des Vaters dem Wohl des<br />

Kindes möglicherweise entgegensteht. Denn das hat auch nach der<br />

Gesetzesänderung oberste Priorität.<br />

VOLKER LÜBKE •<br />

Eine Rolle – drei Funktionen<br />

Grundsätzlich wird unterschie<strong>den</strong> zwischen dem biologischen, dem<br />

sozialen und dem rechtlichen Vater. Der biologische (leibliche) Vater<br />

hat die Samenzellen zur Entstehung des<br />

Kindes bereitgestellt.<br />

Der soziale Vater ist <strong>für</strong> das Kind da und<br />

übernimmt die Verantwortung <strong>für</strong> seine<br />

Entwicklung und sein Wohlergehen.<br />

Allein der rechtliche Vater ist dazu verpflichtet,<br />

diese Verantwortung zu übernehmen.<br />

Nachdem traditionellen<br />

Familienbild füllt ein und derselbe<br />

Mann alle drei Rollen aus.<br />

i<br />

causa 1.2013 59

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