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MINDESTENS<br />
JAHRE LANG MÜSSEN DIE DATEN VON<br />
SAMENSPENDERN AUFBEWAHRT UND<br />
RÜCKVERFOLGBAR SEIN.<br />
DAS KIND<br />
DIE ABSTAMMUNG<br />
SPIELT EINE GROSSE ROLLE, UM DIE PERSÖNLICHKEIT<br />
VERSTEHEN UND ENTFALTEN ZU KÖNNEN.<br />
HAT DAS RECHT ZUM UMGANG<br />
MIT JEDEM ELTERNTEIL.<br />
„Das Kind hat das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil; jeder<br />
Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“,<br />
heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1684 Abs. 1 BGB).<br />
Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen getrennt<br />
lebend Verheirateten, Geschie<strong>den</strong>en und Eltern, die nie miteinander<br />
verheiratet waren. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes.<br />
Deshalb kann übrigens auch Geschwistern, Großeltern, Stiefelternteilen<br />
oder Pflegeeltern ein Recht auf Umgang zugesprochen wer<strong>den</strong>.<br />
Nur in begründeten Fällen, um Scha<strong>den</strong> vom Kind abzuwehren, versagen<br />
die Gerichte Menschen, mit <strong>den</strong>en das Kind einmal zusammengewohnt<br />
hat bzw. in engem Kontakt stand, <strong>den</strong> Umgang. Wer wie<br />
viel Zeit mit dem Kind verbringen darf, wird im Einzelfall geklärt.<br />
APPELL FÜR OFFENHEIT<br />
„Gewonnen haben in jedem Fall die Kinder“, kommentiert der<br />
Bundesvorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht<br />
(ISUV), Josef Linsler, die Gesetzesänderung: „Ihnen wird<br />
durch die Hintertür das Recht zugestan<strong>den</strong>, ihre biologische I<strong>den</strong>tität<br />
zu kennen.“ Skeptiker rechnen – wie Familie H. – damit, dass<br />
die Umsetzung bestehende Familien gefähr<strong>den</strong> könnte, weil zwei<br />
Väter miteinander konkurrieren.<br />
Ein großer Wurf sei dem Gesetzgeber nicht gelungen, meint auch der<br />
Rechtsanwalt, der das Verfahren vor dem EGMR vertrat. Er vermisst<br />
eine generelle Erweiterung des Anfechtungsrechts des leiblichen<br />
Vaters (§ 1600 BGB). Des Weiteren bedürfe es eines Umgangs- und<br />
Auskunftsrechts aller leiblicher Eltern und ihrer Kinder, auch nach<br />
Adoption. ISUV-Vorsitzender Linsler: „In einer Familie sollte in derart<br />
zentralen Fragen Offenheit herrschen. Es ist <strong>für</strong> alle belastend,<br />
wenn quasi das letzte Geheimnis zwecks korrekter Familienfassade<br />
dem Kind krampfhaft verheimlicht wird.“<br />
Die Gesetzesänderung bedeutet auch nicht, dass leiblichen, nichtrechtlichen<br />
Vätern automatisch der Umgang mit ihren Kindern zugestan<strong>den</strong><br />
wird. Verweigert die Mutter auch nur die Auskunft über<br />
Lebensumstände und Entwicklung des Kindes, müssen weiterhin<br />
Familiengerichte prüfen, ob der Wunsch des Vaters dem Wohl des<br />
Kindes möglicherweise entgegensteht. Denn das hat auch nach der<br />
Gesetzesänderung oberste Priorität.<br />
VOLKER LÜBKE •<br />
Eine Rolle – drei Funktionen<br />
Grundsätzlich wird unterschie<strong>den</strong> zwischen dem biologischen, dem<br />
sozialen und dem rechtlichen Vater. Der biologische (leibliche) Vater<br />
hat die Samenzellen zur Entstehung des<br />
Kindes bereitgestellt.<br />
Der soziale Vater ist <strong>für</strong> das Kind da und<br />
übernimmt die Verantwortung <strong>für</strong> seine<br />
Entwicklung und sein Wohlergehen.<br />
Allein der rechtliche Vater ist dazu verpflichtet,<br />
diese Verantwortung zu übernehmen.<br />
Nachdem traditionellen<br />
Familienbild füllt ein und derselbe<br />
Mann alle drei Rollen aus.<br />
i<br />
causa 1.2013 59